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Artikel ist ziemlich ungenau


09.09.2019 15:14 - Gestartet von wolfbln
3x geändert, zuletzt am 09.09.2019 15:26
Der Artikel enthält leider einige Fehler oder Ungenauheiten.

"Ein Ausweis scheint in dem geschilderten Fall ja vorhanden zu sein, nur ohne Adressangabe (wie es ja beim deutschen Reisepass standardmäßig der Fall ist)."

Ähm. der Satz ist etwas missverständlich verschachtelt:
Im deutschen Personalausweis ist standardmäßig eine Adresse vorgegeben,
im deutschen Reisepass nicht.

Diese Adresse ist ein Knackpunkt bei Ausländern und Wohnungslosen. Das geht soweit, dass manche meinen, man müsste in Deutschland mit Wohnadresse GEMELDET sein. Das ist aber nicht so.

Der Betreiber kann die Adresse aufnehmen und ggf. überprüfen, wenn sie verfügbar ist. Wenn sie nicht aus dem Dokument ersichtlich ist, wie im Pass kann man irgendeine Adresse angeben (Hotel, Unterkunft etc.) Das machen die Betreiber auch so. Die Adresse ist kein festes und notwendiges Personenmerkmal nach dem TKGesetz.

Lediglich die Telekom ist da ausgeschert bei übereifrigen Bürokraten in T-Punkt-Läden. Hier wurde mir auf meinen Ausweis (in diesem Fall deutscher Reisepass) mehrfach die Registrierung verweigert. Ich müsste zusätzlich noch eine Meldebestätigung beibringen. Für einen Prepaidvertrag!

Der Artikel lässt es leider offen, wie ein Ausländer oder Wohnungsloser eine Meldebestätigung bekommen soll. Auf meine Anfrage teilte mir die BNetzA mit, dass Betreiber auch zusätzliche Anforderungen "erfinden" können und das unter die Vertragsfreiheit fiele. Man kann aber zum Glück sagen, dass diese Praxis inzwischen beim PostID, WebID usw. nicht mehr angewendet wird.

Der Artikel schließt: "Damit ist wieder einmal bewiesen, dass das von den Providern möglicherweise immer noch so gehandhabte Verfahren, Ausländern, in deren Ausweisdokument keine Adresse steht, eine Prepaidkarte zu geben, die beispielsweise auf den Namen in Verbindung mit der Hoteladresse registriert wird. Es war sicher nicht im Sinne der Erfinder der Prepaid-Registrierungspflicht, dass dies weiter möglich ist."

Doch, das war im Sinne der Registrierungspflicht. Adressen sind sehr schwache Merkmale, denn Menschen ziehen im Laufe der Zeit tatsächlich auch mal um. In vielen Ländern der EU gibt es keine "Wohnhaft" mit registriertem "Wohnsitz". Deutschland darf Bürger anderer EU-Staaten nicht diskriminieren. D.h. die können weiter ihre Heimatadresse angeben (was oft nicht geht) oder eine Hotel-Adresse. Prepaid ist ja gerade gezielt für vorübergehend im Land sich aufhaltenden Personen gedacht, die keine dauerhaften Verträge abschließen können.

In Österreich, Polen usw. wo jetzt die neue Registrierungspflicht auch eingeführt wurde, wird auch keine Adresse aufgenommen. Name, Vornamen, Ausweisart und Nummer, ggf. Geburtsdatum - das reicht, um eine Person zu identifzieren. Ach ja, in Österreich wird auch noch der akademische Titel aufgenommen, warum auch immer.
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[1] chickolino1 antwortet auf wolfbln
09.09.2019 15:48
@ wolfbln

Ein bekannter (deutscher der seit Jahren in Thailand lebt) hatte dasselbe Problem mit eine Prepaid.simkarte von Aldi Talk.

Registrierung auf der postfiliale war nicht möglich....wobei das wohl eher am sturen oder schlecht ausgebildeten postbeamten lag....als an Aldi Talk.

Die Registrierung eines neuen Starterkits von der Telekom im t.punkt klappte dagegen bei ihm (auf die Adresse vom T.punkt)

Da er aber nur alle 1...2 Jahre für einige Wochen in deutschland ist....sind seine bisherigen Prepaid.simkartrn dann leider immer inaktiv....weil er ja nicht so einfach regelmässig nachladen kann/muss.

Ich habe ihm deshalb Netzclub empfohlen....da meine netzclubsimkarten aus der Anfangszeit (nie aufgeladen)bei mir gut funktionieren und eben nicht deaktiviert werden...

Mal schauen ob es nächstes oder übernächstes Jahr dann klappt mit seiner (jetzt noch neuen) Netzclub Simkarte.