Benutzer sUbjecti-v- schrieb:
Also jemand (Deutscher z. B.) registriert mit seinem Reisepass bewusst auf eine falsche Adresse. Dann wird die Prepaidkarte auf einen Tipp hin ganz schnell abgeschaltet, denn der Anbieter will das Start- und wenn möglich (darauf "wettet" er) auch das aufgeladene Guthaben einheimsen.
Ah ja. Und wer soll dieser ominöse "Tippgeber" sein? Der neidische (Mit-)Obdachlose, der keine Prepaidkarte ergattern konnte?
Und was soll überhaupt verboten daran sein, bei einem Prepaidvertrag eine andere als die im Ausweis eingetragene Hauptwohnung anzugeben, wenn man mehrere Wohnsitze hat? Wer will denn entscheiden, ob die Adresse "richtig" oder "falsch" ist?
Zwar habe ich wenig Skrupel, bei manchem deutschen Mobilfunkanbieter deren Geschäftsgebahren inbesondere in der Vergangenheit als unseriös zu bezeichnen, aber dass man es bei Prepaidkunden systematisch auf deren eingezahltes Guthaben abgesehen hätte und nur nach einem Vorwand sucht, diesen loszuwerden, halte ich dann doch für eine sehr gewagte These. Dass so etwas aktuell im größeren Stil vorkommt wäre mir neu.
Nachdem es in der Vergangenheit auch schon mehrfach rechtliche Klarstellungen gab, dass das eingezahlte Guthaben dem Kunden bei Vertragsschluss zurückerstattet werden muss, haben die Anbieter meiner Ansicht nach auch gar kein Interesse daran, sich auf einen Streit um das Guthaben einzulassen.
Grund ist einfach Missbrauch.
Wer soll in einem solchen Fall denn genau was mißbraucht haben?
Ein tatsächlicher oder vermeintlicher AGB-Verstoß des Kunden mag für den Anbieter eine Kündigung des Vertrags rechtfertigen, aber auch in diesem Fall ist der Kunde nicht schutzlos. Wie jeder andere Ex-Kunde kann auch er die Auszahlung seines Guthabens verlangen.
Zweites Szenario: Der Wohnsitzlose kann ja seine Asylbewerberunterkunft oder (Deutscher typischerweise) eine Notunterkunft bzw. dessen Träger angeben, so wie beim "Konto für Jedermann". In der Regel werden die seine Post nicht öffnen (ist ja auch eine Straftat) und was spricht angesichts der Wohnsitzlosigkeit dagegen, dass er regelmäßig auf neue Post kontrolliert?
Was soll uns das sagen? Dass es sein könnte, dass ein Obdachloser möglicherweise verspätet auf Post seines Mobilfunkanbieters reagiert? Ich sehe da keinen Zusammenhang zu dem Thema des Artikels.
Wer postalisch schlecht erreichbar ist, der hat möglicherweise ein Problem, wenn es um die Zustellung einer Ersatz-SIM-Karte geht oder ähnliches, aber das ist ein ganz anderes Thema.