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Doch eindeutig Missbrauch


10.09.2019 17:38 - Gestartet von Chris111
einmal geändert am 10.09.2019 17:40
Lieber Richter, das ist kein "Geschäftsmodell", das ist eindeutig Missbrauch.
Wenn nur aufgeladen wird und kein Gespräch stattfindet, ist das offensichtlich keine zweckgemäße Nutzung eines Telefons.
Es ist somit Missbrauch gegenüber Telefonica, aber auch verstößt es mit großer Sicherheit gegen die AGBs der Flatrates, die zum Aufladen missbraucht wurden.
Der Kläger ist also schon ziemlich dreist. Als O2 würde ich in die nächste Instanz gehen.
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[1] DcPS antwortet auf Chris111
10.09.2019 18:12
Benutzer Chris111 schrieb:
Lieber Richter, das ist kein "Geschäftsmodell", das ist eindeutig Missbrauch.
Wenn nur aufgeladen wird und kein Gespräch stattfindet, ist das offensichtlich keine zweckgemäße Nutzung eines Telefons. Es ist somit Missbrauch gegenüber Telefonica, aber auch verstößt es mit großer Sicherheit gegen die AGBs der Flatrates, die zum Aufladen missbraucht wurden.
Der Kläger ist also schon ziemlich dreist. Als O2 würde ich in die nächste Instanz gehen.
Erst nach einer Minute Gespräch gab es Tantiemen. Ob gesprochen wird, läßt sich feststellen. O2 hat gutgeschrieben, damit ist das Problem in der Welt. Es kann natürlich den Beweis antreten, das dafür nie gezahlt wurde, für die Gespräche. Dann wäre es Betrug. Ansonsten drängt such der Verdacht nach selbstverschuldeter Dummheit auf.
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[1.1] sUbjecti-v- antwortet auf DcPS
10.09.2019 18:50
Zwei Grundsätze:
1. Eigenschädigung. Dann Straffreiheit.
2. Es wurde gegen geltende Gesetze verstoßen. "Schwarzfahrerparagraph", "in der Absicht, das vereinbarte Entgelt nicht zu entrichten". Link: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html . Die SIMs wurden nur zu dem Zweck angeschafft und betrieben, Easy Money zu generieren, nicht damit man sie nennenswert auflädt (sonst) und/oder mit ihnen telefoniert, SIMst, das Internet nutzt o. ä.
3. Es darf der Gewinn aus einer Straftat direkt im Strafprozess abgeschöpft werden oder aber eine Entschädigung festgelegt werden, folglich sind Straf- und Zivilrecht nicht mehr hermetisch gegeneinander abgeriegelt (entscheidend für das Verhalten des Richters).

Deshalb glaube ich jetzt nicht, dass, egal welche Einstellung des Richters, für den Antragsteller sehr viel herausspringen wird. Eher erscheint mir die Auffassung von Telefónica Germany bzw. deren Rechtsbeistand tragfähig zu sein, eine Geste des Entgegenkommens wegen dem enormen Aufwand im Zusammenhang mit über 500 aktiven SIM-Karten, dann ist aber Schluss. Das ist zumindest meine Auffassung als Endverbraucher. Weshalb der Richter Telefónica Germany wegen einer Sammelstörung https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28686560 eine Lektion erteilen sollte, erschließt sich mir nicht.

Benutzer DcPS schrieb:
Benutzer Chris111 schrieb:
Lieber Richter, das ist kein "Geschäftsmodell", das ist eindeutig Missbrauch.
Wenn nur aufgeladen wird und kein Gespräch stattfindet, ist das offensichtlich keine zweckgemäße Nutzung eines Telefons. Es ist somit Missbrauch gegenüber Telefonica, aber auch verstößt es mit großer Sicherheit gegen die AGBs der Flatrates, die zum Aufladen missbraucht wurden.
Der Kläger ist also schon ziemlich dreist. Als O2 würde ich in die nächste Instanz gehen.
Erst nach einer Minute Gespräch gab es Tantiemen. Ob gesprochen wird, läßt sich feststellen. O2 hat gutgeschrieben, damit ist das Problem in der Welt. Es kann natürlich den Beweis antreten, das dafür nie gezahlt wurde, für die Gespräche. Dann wäre es Betrug. Ansonsten drängt such der Verdacht nach
selbstverschuldeter Dummheit auf.
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[1.1.1] helmut-wk antwortet auf sUbjecti-v-
17.09.2019 11:41

einmal geändert am 17.09.2019 11:45
Benutzer sUbjecti-v- schrieb:
Zwei Grundsätze:
1. Eigenschädigung. Dann Straffreiheit.
2. Es wurde gegen geltende Gesetze verstoßen.
"Schwarzfahrerparagraph", "in der Absicht, das vereinbarte Entgelt nicht zu entrichten". Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html . Die SIMs wurden nur zu dem Zweck angeschafft und betrieben, Easy Money zu generieren, nicht damit man sie nennenswert auflädt (sonst) und/oder mit ihnen telefoniert, SIMst, das Internet nutzt o. ä.

Nur hat der von dir verlinkte Paragraph nichts damit zu tun.

Also früher kam es schon mal vor, dass jemand ein Telefon nutzt, und erst nachher zahlt (ist heute selten geworden), beispielsweise in einer Gaststätte. Wenn jemand sich so Zugang zum Telefon verschafft und nachher _nicht_ zahlt, hat er sich den Zugang "erschlichen", und gegen so was (und Entsprechendes bei anderen Automaten, Verkehrsmitteln oder Veranstaltungen) richtet sich der §265a.

Am nächsten am Paragraphen dran wäre ein Postpaid-Kunde, der seine Rechnung nicht bezahlt, aber da greifen schon andere Paragraphen, so dass das kein "einschlägiger" Fall wäre.

Deshalb glaube ich jetzt nicht, dass, egal welche Einstellung des Richters, für den Antragsteller sehr viel herausspringen wird.

Du bist vermutlich genauso juristischer Laie wie ich, und ich glaube, dass der Richter eine tragfähige Rechtsauffassung hat. Natürlich kann man auch zu einem anderen Ergebnis kommen (also abwarten, wies ausgeht), aber nicht auf dem Weg, den du nennst ...

Weshalb der Richter Telefónica Germany wegen einer Sammelstörung https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28686560 eine Lektion
erteilen sollte, erschließt sich mir nicht.

Der Kunde hatte wohl kaum ne Sammelstörung, sondern wollte Geld verdienen. Auf eine Weise, die zwar nicht moralisch ist, aber legal. Was auch daran zu erkennen ist, dass er jetzt auch noch den Sammlerwert erstattet haben will, das ist natürlich dreist: Wenn sich durch das Urteil bzw. die Sperrung der Kartenwert verringert, ist das schließlich sein Problem, da hat er sich eben "verspekuliert".

Die Lektion heißt schlicht: Verträge sind einzuhalten, und ein Guthaben ist ein Guthaben. Natürlich könnte man auf Grund der AGBs auch vorschlagen, dass der Kunde eine "normale" Prepaidkarte mit 119.000 Euro Guthaben (das war die Summe, die der Richter ins Spiel brachte) bekommt, aber dagegen spricht der gesunde Menschenverstand: So viel kann einer sein Leben lang nicht abtelefonieren, wenn er halbwegs normal telefoniert.

O2 hätte die Möglichkeit gehabt, den easy-money-Tarif rechtzeitig einzustellen, siehe das Beispiel Telekom. Außerdem wurde die Firma auf das mögliche Problem vom Aut(h)or aufmerksam gemacht, kann sich also nicht mit Unwissenheit herausreden.
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[1.2] popfm+ antwortet auf DcPS
11.09.2019 07:55
Erst nach einer Minute Gespräch gab es Tantiemen. Ob gesprochen wird, läßt sich feststellen.

Die Betrüger sind sehr findig. Ich kenne einen ehemaligen o2-Mitarbeiter, der mit der Sache vertraut war. o2 hat anfangs in der Tat Telefonate ohne Gespräch einfach beendet. Seitdem lassen sie darüber stundenlange Hörbücher laufen.
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[2] H.ATE antwortet auf Chris111
10.09.2019 23:37
Benutzer r o s s i n schrieb:
Für 500 Simkarten wird das Gericht wohl kein Verständnis zeigen. War es nicht so das nur 5 Simkarten zur privaten Nutzung beim Netzbetreiber pro Person registriert werden konnten ?

davon habe ich noch nie gehört.

kann ein einzelner Netzbetreiber so festlegen. aber ob o2 das tut?

interessant wäre wirklich ob alle 500 Karten auf seinen Namen laufen.
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[2.1] Peterdoo antwortet auf H.ATE
11.09.2019 12:34
Benutzer H.ATE schrieb:
Benutzer r o s s i n schrieb:
Für 500 Simkarten wird das Gericht wohl kein Verständnis zeigen. War es nicht so das nur 5 Simkarten zur privaten Nutzung beim Netzbetreiber pro Person registriert werden konnten ?

davon habe ich noch nie gehört.

kann ein einzelner Netzbetreiber so festlegen. aber ob o2 das tut?

interessant wäre wirklich ob alle 500 Karten auf seinen Namen laufen.
Damals gab es ja noch keine Pflichtregistrierung. Die Karten laufen sicherlich anonym. Der Besitzer ist also der, der die SIMs in der Hand hält und die PIN/PUK Daten dazu hat. Bei anonymen Karten kann man nicht begrenzen, wie viele ein Kunde haben darf.
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[2.1.1] sUbjecti-v- antwortet auf Peterdoo
11.09.2019 18:48
Damals gab es ja noch keine Pflichtregistrierung. Die Karten laufen sicherlich anonym. Der Besitzer ist also der, der die SIMs in der Hand hält und die PIN/PUK Daten dazu hat. Bei anonymen Karten kann man nicht begrenzen, wie viele ein Kunde haben darf.

Ich habe mal bei o2 eine sechste LOOP-SIM-Karte beantragt, das ging im Laden (Vertriebspartner, ein Kaufhaus, für ein SIM-Gerät-bundle) nicht, da über fünf Karten zusammengekommen wären, dann wurde angefragt und das mit den weiteren SIM-Karten freigeschaltet. Auch 500 SIM-Karten lassen sich offensichtlich auf diese Weise von o2 freischalten und laufen dann auf dieselbe Person, mit denselben Kundendaten (sonst wären ja 500 Verträge nicht mehr eindeutig zuordenbar, bei 5-10 SIMs vielleicht noch, aber nicht bei 500 Stück). Bei Vodafone kann man beträchtlich mehr als fünf SIMs CallYa registrieren, gemäß einem Bericht aus telefon-treff.de und eigener Erfahrungen (sechste CY registriert/aktiviert ohne Probleme). Die Prepaidangebote werden von den Netzbetreibern dazu verwendet, um einmal Kundenmasse zu generieren (sogenannte Schubladenkarten), dann aber auch um den Kunden an die Marke zu binden oder einen Werbekanal freizuhalten, eigentlich würde es Prepaid, wenn es nur nach dem Markt oder den Vorstellungen der Provider ginge, gar nicht geben, aber man entdeckt halt auch die Vorteile, etwa bei der geschilderten Abschaltung einer SIM-Karte mit Einbehaltung des Restguthabens wegen von anderen Telefonnetzteilnehmern geschildertem Missbrauch der Prepaid-(Zweit-)Karte (kommt in der Praxis häufig vor).