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"Eine Frage der Ehre"?


17.09.2019 19:02 - Gestartet von little-endian
Abgesehen von speziellen Konstellationen, bei denen sich durch eine "proaktive" Feststellungsklage etwa strategische Vorteile beim Gerichtsstand bieten, erschließt es sich mir irgendwie nicht, weshalb Leute immer wieder aktiv gegen Forderungen vorgehen, die sonst höchstwahrscheinlich und ungleich bequemer ohnehin im Sande verlaufen wären.

Womöglich übersehe ich etwas, weshalb eine anwaltliche Sicht der Dinge interessant wäre.
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[1] Dithmarscher antwortet auf little-endian
17.09.2019 23:14
Benutzer little-endian schrieb:
Abgesehen von speziellen Konstellationen, bei denen sich durch eine "proaktive" Feststellungsklage etwa strategische Vorteile beim Gerichtsstand bieten, erschließt es sich mir irgendwie nicht, weshalb Leute immer wieder aktiv gegen Forderungen vorgehen, die sonst höchstwahrscheinlich und ungleich bequemer ohnehin im Sande verlaufen wären.

Womöglich übersehe ich etwas, weshalb eine anwaltliche Sicht der Dinge interessant wäre.

In der Tat, wenn es sich um Löschung negativer Merkmale in der Schufa handelt und hierfür die notwendigen Beweise vorgelegt werden müssen. Ein rechtskräftig ergangenes Urteil bringt hier auch weitere Vorteile in Bezug auf Schadensersatz.

Es gilt auch die entsehende Rufschädigung und Beschädigung einer einwandfreien Bonität abzuwenden, bzw. Diese Wiederherzustellen, denn die Auswirkungen sind weit schwerwiegender als häufig angenommen
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[1.1] Sunny01 antwortet auf Dithmarscher
20.10.2019 22:39
Benutzer Dithmarscher schrieb:
In der Tat, wenn es sich um Löschung negativer Merkmale in der Schufa handelt und hierfür die notwendigen Beweise vorgelegt werden müssen. Ein rechtskräftig ergangenes Urteil bringt hier auch weitere Vorteile in Bezug auf Schadensersatz.
>...

Soweit ich weiß, dürfen Negativmerkmale nicht an die Schufa übermittelt werden, wenn der Forderung widersprochen wurde und die Sache gerichtlich noch nicht abschließend geklärt wurde.
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[2] ra-b antwortet auf little-endian
18.09.2019 02:11

einmal geändert am 18.09.2019 02:21
Benutzer little-endian schrieb:
Abgesehen von speziellen Konstellationen, bei denen sich durch eine "proaktive" Feststellungsklage etwa strategische Vorteile beim Gerichtsstand bieten, erschließt es sich mir irgendwie nicht, weshalb Leute immer wieder aktiv gegen Forderungen vorgehen, die sonst höchstwahrscheinlich und ungleich bequemer ohnehin im Sande verlaufen wären.

Womöglich übersehe ich etwas, weshalb eine anwaltliche Sicht der Dinge interessant wäre.

Dafür gibt es verschiedene Gründe:

- Bei einem gerichtlichen Mandat verdient der Anwalt mehr (obwohl der Stundensatz bei dem Streitwert nahe am Mindestlohn sein dürfte).

- Der Mandant ist rechtsschutzversichert.

- Manchmal wird über Jahre gemahnt (selbst wenn die Forderung verjährt ist). Die Gläubiger lassen oft nicht vernünftig mit sich reden, bzw. die Inkasso-Mitarbeiter haben vom Vertrag und juristisch gar keine Ahnung, sondern ihnen stehen nur Textbausteine zur Verfügung. Irgendwann nerven die Drohungen schon.

- Manchmal ist unklar, inwieweit bei Nichtzahlung Negativmeldungen an Schufa & Co. erfolgen, und beim nachträglichen Löschen sind die Auskunfteien oft zickig. Wer ein Darlehen benötigt, die Bank wechseln will oder Unternehmer ist, kann solche Einträge nicht gebrauchen. Wer denkt, bei der Schufa ginge schon alles ordentlich zu: Etwa 40 % aller Schufa-Daten sind laut einer Studie der Bundesregierung falsch. Die Schufa kontrolliert auch kaum, welche Negativdaten eingemeldet werden, das machen die Anbieter online selbst. Und an der späteren Einmeldung von Positivdaten haben viele Anbieter kein Interesse mehr, weil sich ihre Forderung dann erledigt hat und sie nur an ihre eigenen kurzfristigen Interessen denken. So liegen dort allerlei "Negativleichen" herum. Die Rechtslage für die Einmeldung von Negativdaten in Auskunfteien ist derzeit auch unklar. Es gibt zwar eine Regelung im BDSG, die aber wohl wegen Verstoßes gegen die DS-GVO nicht anwendbar ist (was aber auch noch nicht gerichtlich geklärt ist), und die DS-GVO selbst enthält nur eine schwammige Generalklausel. Eine klare Linie der Datenschutz-Aufsichtsbehörden ist auch nicht zu erkennen. Vor 10 Jahren haben sie eine Positionierung zum Thema "Mieter und Auskunfteien" veröffentlicht, haben sich aber anschließend selbst nicht daran gehalten.


B.
(Rechtsanwalt)