Thread
Menü

Bitte alle (!) Betroffenen hier für weitere Schritte melden !


27.09.2019 16:52 - Gestartet von Netzkontrolle
Ich bin persönlich betroffen, noch während ich das per Post gerade gekommene Kündigungsschreiben zum 31.10.2019 durchgelesen habe, fielen wichtige Teile der Telefonanlage aus !

Eine Störungsmeldung wurde bei mir trotz Zusatzoption für schnelle Entstörung mit dem Hinweis ignoriert, daß die Rufnummern nicht existent wären, worauf hin ich jedes mal in die buchhalterische Abteilung verbunden wurde, die mir erklärten, die Rufnummern seien nicht mehr zu reaktivieren !!

DIESE AUSSAGE IST DEFINITIV FALSCH !!!! Also lasst Euch nicht damit abspeisen. Es ist einfach kein Wille zur Reaktivierung da. Mir fehlen seitdem die wichtigen abgehenden Sprachkanäle. Je VoIP Rufnummer hatte ich 2 Kanäle, zusammen mit den 2 ISDN Sprachkanälen machten das bei mir 16 Sprachkanäle, jetzt stehe ich von einer Sekunde zur anderen mit 2 Kanälen da. Der funktionsfähige Betrieb ist damit nicht mehr möglich.

WICHTIG für Eure Reklamation:

1. Die Rufnummern sind noch reaktivierbar, also nicht verloren

2. Dem Mitarbeiter der "Buchhaltung" erklären, wie er vorzugehen hat, um Euer Problem zu lösen (vorausgesetzt man möchte weiter einen zufriedenen Kunden behalten):
- Schaltung der Rufnummern in einem neu angelegtem VoIP-Paket zu Eurem Paket dazu und gleichzeitig dieses mit 100% Rabatt einstellen sollte einen als Kunden doch glücklich machen ?
Vorausgesetzt, derjenige hat die buchungssysteme im Griff und ist bereit, den Kunden zufrieden zu stellen. Das hatte ich bei meinem Gespräch auch wirklich vermisst. Was habe ich in der Vergangenheit schon an Fehlbuchungen durch den Kundenservice erlebt, die auch durch 10 Anrufe bei der Hotline nicht mehr gerade gezogen werden konnten. Deshalb lege ich bei telefonischen Vertriebsanfragen immer sofort auf.

In meinem Fall wurde diese "Hilfestellung" vom Vertriebler komplett ignoriert, der sich immer darauf bezogen hat, daß eine Reaktivierung nicht mehr möglich ist. Dem ist aber nicht so.
Bei mir geht die Abschaltung ja nicht mit einer erheblichen Kapazitätseinschränkung einher. Da fehlte dem Mitarbeiter das Verständnis dafür, was wirklich angerichtet wurde, obnwohl ich es ihm zwei mal erklärt habe und er meinte, es verstanden zu haben.

Die Abschaltung ist auf jeden Fall durchgeführt und nicht rückgängig gemacht worden. Hier liegt in der Tat der Anfangsverdacht auf eine STRAFTAT gemäß § 317 StGB vor.


Ich werde auf jeden Fall eine Anzeige erstatten, damit der Staatsanwalt einen Einblick in das Geschehen bekommt und feststellen kann, oeine Abschaltung nur aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte und wer dafür verantwortlich ist.

Sämtliche Euch hierdurch entstehende Schäden genau dokumentieren.

Die Bundesnetzagentur habe ich über die nicht mehr bestehende Versorgung informiert.

Auf meine schriftliche Störungsmeldung beim Netzbetreiber habe ich immer noch keine Antwort bekommen. Ohne Worte.
Menü
[1] DenSch antwortet auf Netzkontrolle
27.09.2019 21:24
Benutzer Netzkontrolle schrieb:
Die Abschaltung ist auf jeden fall durchgeführt und nicht rückgängig gemacht worden. Hier liegt in der Tat der Anfangsverdacht auf eine STRAFTAT gemäß § 317 StGB vor.

BITTE BEI EURER POLIZEIDIENSTSTELLE ODER ONLINE EINE ANZEIGE STELLEN ! ! !

§5 RDG .... Sei vorsichtig mit solchen Äußerungen, das geht ganz schnell in die Hose.