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Gebührenstreit


11.10.2019 01:01 - Gestartet von sushiverweigerer
Benutzer Otis schrieb:
Wie jede andere Firma gibt Flixbus die Gebühren an den Kunden weiter.

Das ist aber laut Paypal-AGB unzulässig (kein Abwälzen der Gebühren auf Käufer).
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[1] H.ATE antwortet auf sushiverweigerer
11.10.2019 23:12
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Otis schrieb:
Wie jede andere Firma gibt Flixbus die Gebühren an den Kunden weiter.

Das ist aber laut Paypal-AGB unzulässig (kein Abwälzen der Gebühren auf Käufer).

Jeder der eine kaufmännische Lehre gemacht hat weiß dass die Kosten dann eben auf alle Kunden umgelegt werden.

Was daran gerecht sein soll weiß ich nicht. Obwohl ich gerne per Paypal bezahle.
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[1.1] Michelle_ostermann90 antwortet auf H.ATE
12.10.2019 19:33
Benutzer H.ATE schrieb:
>


Jeder der eine kaufmännische Lehre gemacht hat weiß dass die Kosten dann eben auf alle Kunden umgelegt werden.

Was daran gerecht sein soll weiß ich nicht. Obwohl ich gerne per Paypal bezahle.
Mache ich auch gerne, ist sicher und bequem. Natürlich nimmt PayPal auch Gebühren von den Anbietern bzw. bei internationalen Geschäften, z. B. mit 2 verschieden Währungen gibt es eine denkbar schlechten Wechselkurs. Aber das ist halt trotzdem Service und der kostet nun mal
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[2] consecuencia antwortet auf sushiverweigerer
10.12.2020 21:45
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Otis schrieb:
Wie jede andere Firma gibt Flixbus die Gebühren an den Kunden weiter.

Das ist aber laut Paypal-AGB unzulässig (kein Abwälzen der Gebühren auf Käufer).

Artikel vollständig lesen: zum Zeitpunkt der Klageerhebung gab es diese Verpflichtung in der PayPal-AGB noch nicht und inzwischen tragen diese Gebühren längst alle Reisenden gemeinsam.
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[3] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf sushiverweigerer
11.12.2020 03:13
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das ist aber laut Paypal-AGB unzulässig (kein Abwälzen der Gebühren auf Käufer).

Das klingt nach etwas, was illegal sein sollte, weil Wettbewerbsbehinderung?

Wenn ein anderer Anbieter Zahlungsdienste erheblich günstiger anbieten könnte, könnte er trotzdem nicht davon profitieren, weil der Händler gezwungen ist, vom Kunden den gleichen Preis zu nehmen wie bei Zahlung mittels Paypal. Der Kunde, der die Wahl trifft, hat also keinerlei Vorteil davon, wenn er die günstigere Zahlungsweise wählt, wählt also einfach, was er gewohnt ist/wo er schon einen Account hat, und am Ende bezahlen dann alle Kunden dafür überhöhte Preise, weil die kostengünstige Konkurrenz keine Kunden gewinnen kann.
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[3.1] helmut-wk antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
18.12.2020 08:30
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das ist aber laut Paypal-AGB unzulässig (kein Abwälzen der Gebühren auf Käufer).

Das klingt nach etwas, was illegal sein sollte, weil Wettbewerbsbehinderung?

Es ging darum, dass Paypal das (inzwischen) verboten hat (siehe Artikel). Also wärs eine Vertragsverletzung, und die ist unzulässig.

Ob Paypal das jetzt auch als "Wettbewerbsbehinderung" bezeichnet, weiß ich nicht ;)