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zu spät!


12.10.2019 15:08 - Gestartet von DSLSeppel
Die Einsicht kommt über 20 Jahre zu spät und hätte nicht nur beim Mobilfunk sondern auch bei Leitungsgebundenen Zugängen gebietsweise durchgesetzt werden müssen.

Du willst Dich um den Hauptverteiler X der Vorwahl Y Provider nennen? Dann hat auch jeder Haushalt der darüber läuft mindestens einen Breitbandzugang nach Mindeststandard Z (z.B. FCC Def. sind 25/3 Mbit/s ) zu erhalten bzw. Du musst alle Bestellungen auch ausführen und die Leute bei Bedarf mit diesem Minimum versorgen.
Für die Mobilfunkversorgung hätte man das mit ähnlichen Grenzen machen können und dann bei Verstoß nicht nur die Lizenzen für die Frequenzen entziehen sonder gleich den Vertrieb von Neuverträgen in dem Gebiet verbieten bis eine Versorgung hergestellt ist.