Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer rolf_berg schrieb:
Wenn die Begründung des Gerichts nicht genannt wird, wieso das Vorgehen doch nicht gegen die AGBs und Treu und Glauben verstößt, ist der ganze Artikel sinnlos. Die wichtigste Information fehlt.
Das steht sogar ziemlich genau im Artikel...
Ja, jetzt. Vorhin noch nicht.