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Der Artikel ist grottenschlecht


20.12.2019 06:22 - Gestartet von Premiumbernd
Ihr müsst auch herausarbeiten, worum es in dem Urteil geht. Es geht ja gar nicht darum, den Handel mit gebrauchten Büchern zu unterbinden. So hört es sich bei euch erst mal an. Nur so nebenbei werden Kopien erwähnt.
Den Richtern ging es aber um was anderes.
Anders als bei der Weitergabe von Büchern sei im Internet nicht sichergestellt, dass die digitalen Kopien nach dem Verkauf tatsächlich gelöscht würden. Außerdem ließen sich gebrauchte E-Books qualitativ nicht von neuen Exemplaren unterscheiden. Plattformen könnten gerade mit Tauschmodellen daher bessere Preise anbieten als die Verlage selbst.
So macht das Urteil Sinn und keiner muss sich hier im Forum echauffieren.