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Was bin ich froh, daß mich das als Vielleser nicht mehr betrifft.


19.12.2019 19:28 - Gestartet von machtdochnichts
Seit Jahrzehnten lese ich monatlich ca. 1-2 Bücher.
Meine private Bibliothek (Buchsammlung) umfasst mittlerweile mehrere hundert Bücher.

Zum Glück werde ich nie wieder ein neues Buch kaufen müssen. Bis zu meinem Tod habe ich genügend Lesestoff. Ich werde es nicht schaffen, alle meine Bücher noch einmal zu lesen.

Warum ich das schreibe? Weil ich der Meinung bin, dass der Buchhandel sich sein eigenes Grab schaufelt!

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertete das Urteil als großen Erfolg.

Ich wünsche ihm viel Glück. ;-)



Den Nicht- oder Weniglesern ist es egal. An denen verdient der Buchahndel aber auch nichts.

Die Vielleser werden immer mehr vergrämt oder ganz abgeschreckt.

Ab und zu kaufe ich auf dem Flohmarkt mal ein Buch für maximal 50 Cent.
Meist tausche ich meine Bücher in öffentlichen Bücherschränken.

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_B%C3%BCcherschrank

Davon gibt es mittlerweile jede Menge.
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[1] mikiscom antwortet auf machtdochnichts
19.12.2019 19:47
Benutzer machtdochnichts schrieb:

Warum ich das schreibe? Weil ich der Meinung bin, dass der Buchhandel sich sein eigenes Grab schaufelt!

Glaub auch.

Den Nicht- oder Weniglesern ist es egal. An denen verdient der Buchahndel aber auch nichts.

Beim Buch vom Flohmarkt oder Bücherschrank guckt ein Wenigleser aber eher rein, als im Buchladen weil der ggf. eintretende Verlust nicht so groß ist, wenn man es doch nicht schafft, es komplett durchzulesen.

Die Vielleser werden immer mehr vergrämt oder ganz abgeschreckt.

Kommt drauf an ob sie auf den Zug aufspringen oder dem Papier weiter treu bleiben. Mit letzterem kann man auch andere dazu ermutigen öfter mal zu lesen, indem man ihnen ein Buch z. B. ausleiht und mit seinem großen Bücherregal protzt. Hier kann man im Bedarfsfall auch durch die Abnutzung zeigen, dass man die Bücher auch gelesen hat und nicht nur als Dekoartikel noch die Folie drum haben.

Meist tausche ich meine Bücher in öffentlichen Bücherschränken.
Damit dürften die Bücher bekannter werden weil mehr Leute rein gucken, als wenn die Bücher nur die kaufen, denen es auch der volle Preis eines neuen Buches wert ist. Was der Wenigleser natürlich nicht tun würde.

Es gibt doch schon für legal erklärte wiederverkaufte Software. Also Firma A verkauft die Programmlizenzen (meist über einen speziellen Händler) an Firma B. Wurde gerichtlich als zulässig eingestuft. Wo ist da der große Unterschied?
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[1.1] machtdochnichts antwortet auf mikiscom
19.12.2019 20:06
Benutzer mikiscom schrieb:

Kommt drauf an ob sie auf den Zug aufspringen oder dem Papier weiter treu bleiben.

Mist. ;-)
Darauf bin ich gar nicht eingegangen.....

Ich habe absolut nichts gegen elektronische Bücher! Ganz im Gegenteil!
Natürlich besitze ich auch einen eBook Reader, sogar zwei.
Und auch viele hundert eBooks. Alle rechtmäßig erworben!
Aber ich habe noch nie auch nur 1 Cent für ein eBook ausgegeben - und ich werde es auch nicht.

Wenn ich etwas kaufe, ist es meins! Ich möchte es wegwerfen, verschenken oder verkaufen können. Punkt!



Mit letzterem kann man auch andere dazu ermutigen öfter mal zu lesen, indem man ihnen ein Buch z. B. ausleiht .....

Daran glaube ich nicht. Entweder geht das geliehene Buch ungelesen nach einiger Zeit zurück, oder es wird "des lieben Friedens willen" halt gelesen. ;-)
Dabei bleibt es dann aber auch.


....und mit seinem großen Bücherregal protzt.
Kann man das heute noch? ;-)
Also mein Bücherregal kennen nur enge Freunde und die Familie. :-)))


Es gibt doch schon für legal erklärte wiederverkaufte Software. Also Firma A verkauft die Programmlizenzen (meist über einen speziellen Händler) an Firma B. Wurde gerichtlich als zulässig eingestuft. Wo ist da der große Unterschied?

Das ist noch ein anderes Thema.
Meine Software ist komplett Open Source. ;-)

______________

So leid es mir tut, aber ich fürchte, der Buchhandel liegt in seinen letzten Zügen....
... und das hat er sich ganz alleine zuzuschreiben!
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[1.2] Premiumbernd antwortet auf mikiscom
20.12.2019 06:11
Es gibt doch schon für legal erklärte wiederverkaufte Software. Also Firma A verkauft die Programmlizenzen (meist über einen speziellen Händler) an Firma B. Wurde gerichtlich als zulässig eingestuft. Wo ist da der große Unterschied?

Der Unterschied ist folgender: Bei einer Software muss ich eine Programmlizenz inklusive Schlüssel kaufen. Verkaufe ich das Programm mit Schlüssel weiter, kann ich das Programm nicht mehr nutzen, oder der Käufer kann es nicht nutzen. Denn die Software lässt sich mit dem betreffenden Schlüssel nur ein mal aktivieren.
Bei den digitalen Büchern, ist es aber so, dass ich ein Buch kaufe, eine digitale Kopie mache (verlustfrei, wie die Richter anmerkten) und dann das Buch an den Verkäufer zurück verkaufe.Das ist verboten. Aber dieses Geschäftsmodell ist quasi darauf ausgelegt sich eine Kopie zu machen und das E-Book dann zurückzugeben. Illegale Kopien sind und waren schon immer verboten. Selbst CDs durften nur für den Eigengebrauch kopiert werden, dass Original dann aber nicht verkauft werden. Man hat ja auch nur eine CD bezahlt. Genau so wenig darf ich ein Buch nachdrucken. Ich habe ein Recht an das Objekt (Buch, CD, Software) aber nicht an den Inhalt. Man hat in den Neunzigern immer wieder versucht in den Datenträgern, auch CDs, ein Kopierschutz einzubauen. Mit wenig erfolg. Aber bei den E-Books könnte man auch mit Lizensschlüsseln arbeiten. Macht das ganze aber teurer.