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Halbherzige Politik


30.12.2019 12:44 - Gestartet von rolf_berg
3x geändert, zuletzt am 30.12.2019 12:48
Da nehmen sich SPD, Grüne, FDP und CDU überhaupt nichts, sie haben seit Jahrzehnten in ihrer Regierungszeit den Konzernen die Gesetze geschrieben bzw. sich diese von denen diktieren lassen.

Dabei wäre es so einfach, diese Gesetze verbraucher- und umweltfreundlich zu gestalten, ohne dass auch nur ein einziger Arbeitsplatz verloren geht (und selbst wenn, wir haben fast Vollbeschäftigung und genug Jobs). Die Politik sorgt sich ohnehin leider mehr um den Profit, als um die Menschen.

- Kündigungen müssen aus Prinzip auf gleichem Wege akzeptiert werden, auf dem auch der Vertrag zustande kam (also auch telefonisch oder Online, ohne dass der Kunde seine Kündigung nochmal umständlich "bestätigen" muss)

- telefonisch abgeschlossene Verträge müssen immer schriftlich bestätigt werden, wenn sie eine Laufzeit von mehr als einem Monat haben oder mehr als 40 Euro kosten

- die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei der Gewährleistung sollte ersatzlos abgeschafft werden

- die Gewährleistung sollte per Gesetz für bestimmte Gebrauchsgüter (Haushaltsgeräte, Werkzeug, Elektroartikel) ab einem Kaufpreis von 99 Euro 5 Jahre betragen, für hochpreisige Gebrauchsgüter (Autos etc.) 10 Jahre

Das wäre mal was für die Umwelt und würde seriöse und nachhaltige Hersteller stärken, den China-Müll hingegen eindämmen.
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[1] Otomo antwortet auf rolf_berg
31.12.2019 09:48
- die Gewährleistung sollte per Gesetz für bestimmte Gebrauchsgüter (Haushaltsgeräte, Werkzeug, Elektroartikel) ab einem Kaufpreis von 99 Euro 5 Jahre betragen, für hochpreisige Gebrauchsgüter (Autos etc.) 10 Jahre

Das wäre mal was für die Umwelt und würde seriöse und nachhaltige Hersteller stärken, den China-Müll hingegen eindämmen.

Gewährleistung bedeutet ja, dass das Produkt bereits beim Kauf defekt war.
Das bringt nichts, das auf 5 Jahre auszuweiten.
Welcher Gutachter kann nach 5 Jahren noch prüfen, ob der Artikel beim Kauf bereits defekt war?
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[1.1] rolf_berg antwortet auf Otomo
31.12.2019 11:10
Benutzer Otomo schrieb:

Gewährleistung bedeutet ja, dass das Produkt bereits beim Kauf defekt war.
Das bringt nichts, das auf 5 Jahre auszuweiten. Welcher Gutachter kann nach 5 Jahren noch prüfen, ob der Artikel beim Kauf bereits defekt war?

Stimmt, deshalb will ich ja die Beweislastumkehr und damit Gutachter abschaffen. Gebrauchsgüter sollen nicht nur zum Verkaufszeitpunkt mängelfrei sein, sie sollen auch haltbar sein. Das Risiko trägt jetzt der Käufer, der nichts dafür kann. Das will ich ändern. Wenn ein Kühlschrank nach 2 Jahren kaputt geht, kann doch der Käufer nichts dafür. Er soll auch nichts beweisen müssen.
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[1.1.1] daGiz antwortet auf rolf_berg
31.12.2019 11:47
Benutzer rolf_berg schrieb:
Wenn ein Kühlschrank nach 2 Jahren kaputt geht, kann doch der Käufer nichts dafür. Er soll auch nichts beweisen müssen.

Wenn der nach 2 Jahren kaputt geht, hat das doch nichts mit Gewährleistung zu tun. Nochmal, wie schon mein Vorgänger schrieb: Gewährleistung betrifft den Zustand bei Kauf!

Alle später auftretenden Defekte fallen in den Bereich der Garantie. Das ist wieder was anderes. Da gibt es auch keine Beweislastumkehr. Sofern der Schaden innerhalb der vom Hersteller/Händler vergebenen Garantiezeit auftritt, ist eine Reparatur doch kein Problem. Da spreche ich zudem aus eigenen Erfahrungen.