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Laut Gesetz reicht eine Kündigung per Email


13.01.2020 10:34 - Gestartet von sushiverweigerer
Und der Email-Header wird von Gerichten als Zugangsbeweis anerkannt.

Von daher kann man sich den ganzen Quatsch mit vorgegebenen Kündigungsmöglichkeiten, die dann im Zweifelsfall nicht beweisbar sind (Telefon, App etc.) sparen.

Wenn das Unternehmen dann unfähig ist, die Kündigung korrekt zu bearbeiten, dann ist das nicht das Problem des Kunden.