Thread
Menü

Strafen wirken


28.01.2020 14:42 - Gestartet von whalesafer
Nur wenn Nichtausbau teurer ist als Ausbau werden die Netzbetreiber ausbauen. Strafandrohungen müssen glaubwürdig sein, um ihre Wirkung zu entfalten, also müssen Strafen im Ernstfall auch verhängt und eingetrieben werden. Wer ständig die Lobbyargumente der Netzbetreiber wiederholt, dass Strafen und Frequenzversteigerungen dem Ausbau die Mittel entziehen, macht sich als Journalist unglaubwürdig.
Menü
[1] wolfbln antwortet auf whalesafer
28.01.2020 14:58

4x geändert, zuletzt am 28.01.2020 15:06
Benutzer whalesafer schrieb:
Nur wenn Nichtausbau teurer ist als Ausbau werden die Netzbetreiber ausbauen. Strafandrohungen müssen glaubwürdig sein, um ihre Wirkung zu entfalten, also müssen Strafen im Ernstfall auch verhängt und eingetrieben werden. Wer ständig die Lobbyargumente der Netzbetreiber wiederholt, dass Strafen und Frequenzversteigerungen dem Ausbau die Mittel entziehen, macht sich als Journalist unglaubwürdig.


Das Gegenargument ist nun, dass durch Strafen kein einziger Funkmast gebaut wird.

Man muss die ganze Ausbaustrategie und die Auflagen hinterfragen. Wir haben jetzt ja folgende Situation:
- 1 Betreiber hat sie klar verfehlt
- 1 Betreiber sagt, er hätte sie erreicht, aber es bleiben große Zweifel an seiner Darstellung
- 1 Betreiber hat sie weitgehend erreicht mit kleinen Lücken z.B. durch ausstehende Genehmigungen und schlechten Empfang in Zügen.

Wie willst du jetzt die 3 "bestrafen" und wen? Jetzt ist zunächst das Ergebnis der Überprüfung durch die BNetzA abzuwarten.

Von einem Betreiber kann ich dir sagen, dass er im empfindlichen Straffall die BNetzA in einen langen Rechtsstreit verwickelt. Er wird sich juristisch dabei auf 2 Eckpunkte stützen:

- die ersteigerte 700 MHz Frequenz Band 28 stand viel später als zugesagt zur Verfügung
(Das ist zwar ein Scheinargument, weil effektiv auch danach auf B28 nicht viel passiert ist. Aber das mag juristisch anders aussehen.)

- die nachträgliche Erhöhung der max. Schadenssumme 2019 darf nicht auf die alte Auktion angewendet werden.
(Juristen mögen argumentieren, dass zum Auktionszeitpunkt auch alle Auflagen und Strafen klar sein müssten und nicht nachträglich erhöht werden dürfen).

Und wie das dann juristisch ausgeht, weiß keiner. Drum steht die BNetzA mit empfindlichen Strafen auf sehr wackligen juristischen Boden.
Menü
[1.1] whalesafer antwortet auf wolfbln
28.01.2020 18:28

einmal geändert am 28.01.2020 18:28
Benutzer wolfbln schrieb:
Das Gegenargument ist nun, dass durch Strafen kein einziger Funkmast gebaut wird.

Das ist auch nicht der Sinn von Vertragsstrafen. Die sollen Fehlverhalten verhindern, mit dem sich eine Vertragspartei auf Kosten der anderen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Dazu muss glaubhaft sein, dass die Vertragsstrafe wirklich zu zahlen ist.

Wenn
(Strafe*Durchsetzun­gswahrscheinlichkeit < Kosten für konformes Verhalten)
dann
(riskieren wir's).

Unternehmen sind keine Personen und haben kein Gewissen. Wenn man die finanziellen Anreize falsch setzt, z.B. indem man Fehlverhalten wirtschaftlich belohnt, anstatt es zu bestrafen, dann erntet man Fehlverhalten. Das ist der Fall, wenn die Durchsetzungswa­hrscheinlichkeit sehr niedrig ist. Eine hohe Strafe, die trotz Fehlverhalten nicht durchgesetzt wird, kostet das Unternehmen nichts. Dann kann man sich in Zukunft den flächendeckenden Ausbau konsequenzlos sparen.
Menü
[1.1.1] Sanktionsvorschlag
Oliver Steffen antwortet auf whalesafer
28.01.2020 20:48
Das Gegenargument ist nun, dass durch Strafen kein einziger Funkmast gebaut wird.

Wie wäre es mit einer solchen Sanktion: Wenn am Ort X ein Funkloch besteht und trotz Fristsetzung sich keiner der Betreiber dort zu einem Ausbau verpflichtet bzw diesen durchführt, wird staatlich durch die Infrastrukturgesellschaft dort ein durch alle Anbieter nutzbarer Funkmast hingestellt (und erschlossen). Die Kosten dafür werden den nicht ausbauenden Anbietern in Rechnung gestellt (zzgl. "Strafaufschlag von x Prozent).
Man könnte noch weitergehen, um auch die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen: Wenn eine Gemeinde/Bauamt/Behörde einen Bauantrag nicht innerhalb von x Monaten bearbeitet und genehmigt (oder korrekt begründet ablehnt), gilt die Genehmigung als für die staatliche Infrastrukturgesellschaft automatisch erteilt.

Oder die Lizenzgebühr bei künftigen Versteigerungen ist direkt gekoppelt an die prozentual nicht versorgte Fläche, gekoppelt an eine Progression, da ja die letzten Prozent ungleich teurer zu versorgen sind als die grosse Fläche...

Wenn die Politik wollte, gäbe es schon Möglichkeiten...
Menü
[1.1.1.1] bjoern.bs antwortet auf Oliver Steffen
28.01.2020 23:20
Benutzer Oliver Steffen schrieb:
Das Gegenargument ist nun, dass durch Strafen kein einziger Funkmast gebaut wird.

Wie wäre es mit einer solchen Sanktion: Wenn am Ort X ein Funkloch besteht und trotz Fristsetzung sich keiner der Betreiber dort zu einem Ausbau verpflichtet bzw diesen durchführt, wird staatlich durch die Infrastrukturgesellschaft dort ein durch alle Anbieter nutzbarer Funkmast hingestellt (und erschlossen). Die Kosten dafür werden den nicht ausbauenden Anbietern in Rechnung gestellt (zzgl. "Strafaufschlag von x Prozent).
Ich verstehe die Idee, aber ich halte das technisch überhaupt nicht für umsetzbar. Einen Senderstandort in der bestehende Netz zu integrieren ist ein schwieriger Prozess; wie soll der Staat es leisten einen solchen Standort zu errichten, der auch noch für alle Anbieter funktioniert.
Außerdem ist das überhaupt nicht die Kompetenz des Staates. Es müssten erst mal geeignete Fachkräfte von den Netzbetreibern abgeworben werden, die auch in der Lage sind so etwas technisch umzusetzen. Die gibt es auch nicht umsonst, das zahlt am Ende der Steuerzahler aber nicht derjenige, der dafür verantwortlich ist.

Wenn die Politik wollte, gäbe es schon Möglichkeiten...
Das auf jeden Fall!
Menü
[1.1.1.1.1] whalesafer antwortet auf bjoern.bs
29.01.2020 14:27
Oder, und das ist vielleicht ein etwas kesser Vorschlag, man sorgt dafür, dass es sich für die Netzbetreiber nicht rechnet, wenn sie die Versorgungsauflagen nicht erfüllen. Dazu könnte man Vertragsstrafen festlegen und sie durchsetzen und eintreiben, wenn die Quote nicht erreicht wird. Wenn man das richtig macht und nicht immer wieder dem Gejammer der Netzbetreiber nachgibt, dann wird die Strafe gar nicht fällig, weil die Netzbetreiber wüssten, das es billiger ist, sich an die Vereinbarungen zu halten. Damit würde sich auch das blödsinnige "davon ist noch kein einziger Funkmast gebaut" Argument erledigen.