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Wir brauchen eine gesetzliche Regelung


01.02.2020 02:34 - Gestartet von sushiverweigerer
Drosselung auf minimum 1 MBits, nur so lässt sich das Netz unterwegs ohne große Einschränkungen nutzen.
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[1] chickolino1 antwortet auf sushiverweigerer
01.02.2020 08:04

einmal geändert am 01.02.2020 08:07
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Drosselung auf minimum 1 MBits, nur so lässt sich das Netz unterwegs ohne große Einschränkungen nutzen.

Ein Minimum vorzuschreiben wird wohl schwierig, weil es ja ein Shared Medium ist....und spätestens beim Rockkonzert, dem Weihnachtsmarkt oder ähnlichen Veranstaltungen dieses Minimum wohl unterschritten würde.

Was meiner Meinung nach aber helfen würde, wäre wenn den Anbietern vorgeschrieben würde bei ihrer Werbung die Drosselkappungsgrenze Genauso gross in der Werbung zeigen zu müssen wie die GB die schnell zur Verfügung stehen...

Denn Dan würde es dem Kunden eben sehr stark ins Auge fallen und Grenzen von 8 er speed, 32er speed würde es wohl schlagartig nicht mehr geben und wahrscheinlich würden die Droseelungskqppungs.Grenzen dann auch Schrittweise angehoben werden im Rahmen des Wettbewerbs (genauso wie derzeit die schnellen Inklusiv.GB immer wieder angehoben werden).

Vor allem aber, wenn ein Internetanbieter das Wort Flatrate in seiner Werbung aufnimmt, dann sollte auch klar sein für den Kunden was diese Flatrate beinhaltet ( und Flat ist nur das was bei Drosselung zur Verfügung steht....)
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf chickolino1
01.02.2020 08:56
Benutzer chickolino1 schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Drosselung auf minimum 1 MBits, nur so lässt sich das Netz unterwegs ohne große Einschränkungen nutzen.

Ein Minimum vorzuschreiben wird wohl schwierig, weil es ja ein Shared Medium ist....und spätestens beim Rockkonzert, dem Weihnachtsmarkt oder ähnlichen Veranstaltungen dieses Minimum wohl unterschritten würde.

Was hat Überlastung mit künstlicher Drosselung zu tun? Nichts.

Mir gings um die künstliche Drosselung nach Volumenausschöpfung, die müsste man regulieren, im Sinne der Verbraucher.
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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf sushiverweigerer
01.02.2020 09:47
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Mir gings um die künstliche Drosselung nach Volumenausschöpfung, die müsste man regulieren, im Sinne der Verbraucher.

Es gibt etliche Tarife ohne jede Drosselung und unbegrenztem Datenvolumen. Wem dies wichtig ist, bucht einen solchen Tarif.
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[1.1.2] chickolino1 antwortet auf sushiverweigerer
01.02.2020 13:06
Aneinander vorbei geredet...
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[2] Kabelanschluss antwortet auf sushiverweigerer
01.02.2020 11:29
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Drosselung auf minimum 1 MBits, nur so lässt sich das Netz unterwegs ohne große Einschränkungen nutzen.

Ich werde o2 kündigen wenn mein free s ausläuft. Gibt besseres
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[2.1] RE: Armes Deutschland
maffle antwortet auf Kabelanschluss
02.02.2020 00:06
Das kommt drauf an wo man wohnt, vielleicht gibt es irgendwo besseres, und dann zum 3fachen Preis.
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[3] Chris111 antwortet auf sushiverweigerer
02.02.2020 13:45
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Drosselung auf minimum 1 MBits, nur so lässt sich das Netz unterwegs ohne große Einschränkungen nutzen.
?? Warum soll man alles gesetzlich regeln. Die Kunden wissen, was sie unterschreiben. Was man gesetzlich regeln sollte ist unfaire Werbung mit Flats wenn sie keine sind. Denn 64 k oder 32k ist de facto gleichzusetzen mit keine Daten. Aber daran halten sich jetzt die meisten Anbieter. Es wird meist mit den GB geworben.