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Mindestlaufzeit und Investitonskosten


03.02.2020 15:45 - Gestartet von grafkrolock
einmal geändert am 03.02.2020 15:47
An dieser Stelle muss ich widersprechen. Richtig ist, dass manche Produkte Anfangsinvestitionen des Betreibers erfordern, die sich bei kürzerer Laufzeit alleine durch die Grundgebühr nicht amortisieren könnten. Aber wer zwingt denn den Anbieter, diese Kosten in die laufenden Gebühren einfließen zu lassen? Es wäre doch sogar ein Zeichen höherer Transparenz, wenn er die naheliegendste Lösung wählte: Erhebung einer Anschlussgebühr zur Deckung der initialen Kosten und im Gegenzug geringere laufende Gebühren.
Das gilt auch und erst recht für die Gerätesubventionierung: Diese nutzt im Grunde aktuell nur dem Betreiber, denn die Gerätekosten trägt der Kunde über seine monatliche Rate, und wenn er nicht nach zwei Jahren "verlängert" und ein neues Gerät erhält, bezahlt er den dann überhöhten Monatspreis unnötigerweise weiter.
Es wird also höchste Zeit, solchen unlauteren Koppelgeschäften einen Riegel vorzuschieben. Der Anbieter kann gerne seine Kosten in Gebühren gießen, sollte aber klar zwischen einmaligen und monatlich anfallenden Posten unterscheiden. Es gibt keinen Grund, warum ein Handy über Monatsgebühren des Mobilfunkanschlusses bezahlt werden sollte. Wer es sich nicht leisten kann, kann das Gerät gerne auch per Ratenzahlung erwerben. Diese endet dann aber auch unabhängig vom Mobilfunkvertrag. Klar, dass das den Betreibern nicht besonders gefällt.