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Weitere Gruppe von Betroffenen nicht angesprochen


17.02.2020 11:32 - Gestartet von bruno_16
von der Umstellung massiv betroffen sind auch all jene Mieter, deren Vermieter den baulichen Anschluss ans digitale Telekomnetz nicht gestattet; hier ist nach Abschaltung des Telekom-Analoganschlusses auch keine Weiterbetreuung durch die Telekom möglich
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[1] mho73 antwortet auf bruno_16
17.02.2020 11:50

einmal geändert am 17.02.2020 11:53
Benutzer bruno_16 schrieb:
von der Umstellung massiv betroffen sind auch all jene Mieter, deren Vermieter den baulichen Anschluss ans digitale Telekomnetz nicht gestattet;

Besonders, weil es keine baulichen Änderungen gibt :-) Zum Anschluss führt eine Doppelader, über die entweder ein analoges Signal, ein So-Bus (ISDN) oder eben ein IP-Signal (ADSL / VDSL) übertragen wird. Die IP-Umstellung ist normalerweise nicht mit baulichen Änderungen verbunden. Ansonsten könnte die Telekom das bestimmt nicht in kurzer Zeit millionenfach durchführen.
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[1.1] Zuschauer 1 antwortet auf mho73
17.02.2020 12:11
Benutzer mho73 schrieb:

Zum Anschluss führt eine Doppelader, über die entweder ein analoges Signal, ein So-Bus (ISDN) oder eben ein IP-Signal (ADSL / VDSL) übertragen wird.

Für einen S0-Bus braucht man vier Adern. Um über zwei Adern ISDN zu übertragen nutzte man im Normalfall die UK0-Schnittstelle, bei Telefonanlagen auch Up0.
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[1.1.1] mho73 antwortet auf Zuschauer 1
17.02.2020 12:16
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Benutzer mho73 schrieb:

Zum Anschluss führt eine Doppelader, über die entweder ein analoges Signal, ein So-Bus (ISDN) oder eben ein IP-Signal (ADSL / VDSL) übertragen wird.

Für einen S0-Bus braucht man vier Adern. Um über zwei Adern ISDN zu übertragen nutzte man im Normalfall die UK0-Schnittstelle, bei Telefonanlagen auch Up0.

Stimmt, So gibt es nur "hausintern", sorry für die Verwechslung.

Die Kernaussage war trotzdem: Keine bauliche Änderung bei der Umstellung auf IP.
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[1.1.1.1] berndmobile antwortet auf mho73
23.04.2020 22:23

Die Kernaussage war trotzdem: Keine bauliche Änderung bei der Umstellung auf IP.

So stimmt das manchmal auch nicht.

Es gibt Telefonanschlüsse die über ein zweiadrige Leitungen überragen werden. Auf einer solchen Leitung können mehrere TelefonLeitungen überragen werden. Mit einem Art Splitter (der genaue Fachbegriff habe ich leider vergessen) werden solche Anschlüsse dann entkoppelt. Problem liegt dann darin das über eine solche Leitung aber nur ein DSL Signal überragen werden kann.

Falls ich mich nicht irre hab ich mal gelesen das DSL light bzw dsl1000 auch auf diese Art übertragen werden kann. Aber weis nicht ob dies stimmt oder nicht. Aber bei Telefon Leitungen geht dies. ISDN auch.
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[1.1.1.1.1] mho73 antwortet auf berndmobile
24.04.2020 08:04

einmal geändert am 24.04.2020 08:06
Benutzer berndmobile schrieb:

Die Kernaussage war trotzdem: Keine bauliche Änderung bei der Umstellung auf IP.

So stimmt das manchmal auch nicht.

Es gibt Telefonanschlüsse die über ein zweiadrige Leitungen überragen werden. Auf einer solchen Leitung können mehrere TelefonLeitungen überragen werden. Mit einem Art Splitter (der genaue Fachbegriff habe ich leider vergessen) werden solche Anschlüsse dann entkoppelt.

Ein Multiplexer. Gibt es die noch? Ich kenne diese Dinger aus der Theorie für seltene Ausnahmefälle, wo Leitungen knapp sind. Und eher schon länger zurückliegend. In diesen Ausnahmefällen sehe ich eine möglicherweise nötige bauliche Änderung aber auf Netzbetreiberseite, im Regelfall wohl nicht im Haus, wo der Teilnehmeranschluss sitzt. Also nichts, wo der Vermieter ein Problem darstellen könnte.
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[1.1.1.1.1.1] berndmobile antwortet auf mho73
24.04.2020 22:02
Benutzer mho73 schrieb:
Ein Multiplexer. Gibt es die noch? Ich kenne diese Dinger aus der Theorie für seltene Ausnahmefälle, wo Leitungen knapp sind. Und eher schon länger zurückliegend. In diesen Ausnahmefällen sehe ich eine möglicherweise nötige bauliche Änderung aber auf Netzbetreiberseite, im Regelfall wohl nicht im Haus, wo der Teilnehmeranschluss sitzt. Also nichts, wo der Vermieter ein Problem darstellen könnte.

Danke schön, hatte total den Begriff vergessen. Jaa solche Multiplexer waren noch stellenweise im Betrieb. Ich hatte auch gehört das in solchen Szenarien keine Schaltung von DSL Anschlüssen möglich war, der letzte Fall hatte ich Anfang 2019 was gehört. Gott sei Dank sind diese Dinger sehr sehr selten gewesen, meistens in kleine Ortschaften wo die Telekom früher gedacht hat: Komm wir sparen an Leitungen bzw. Ach soviele Leute werden sich keine Anschluss bestellen, die Leitung die wir legen reicht vollkommen aus :) Und danach wars doch Zuviel. Und statt eines Bagger zu holen wurde solche Multiplex Systeme eingesetzt. In manche Fällen waren sie nur in den Vermittlungsstellen, in andere Fällen im Haus (meist Mehrfamilienhäuser über 8 Wohneinheiten um halt die Stelle zwischen Vermittler und Haus nimmer aufzureisen. Für ISDN oder Analog war das alles bestens, aber für den Rest leider nimmer. Solche Kunden waren danach die dumm aus der Wäsche kuckten.
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[2] bjoern.bs antwortet auf bruno_16
23.04.2020 23:36
Benutzer bruno_16 schrieb:
von der Umstellung massiv betroffen sind auch all jene Mieter, deren Vermieter den baulichen Anschluss ans digitale Telekomnetz nicht gestattet; hier ist nach Abschaltung des Telekom-Analoganschlusses auch keine Weiterbetreuung durch die Telekom möglich

Soweit mir bekannt, hat ein Mieter ein Anrecht auf einen "Übergabepunkt für Telefonfestnetz". Dem Vermieter bleibt also wohl nicht viel übrig, außer dafür zu sorgen, dass die technischen Gegebenheiten vorhanden sind.
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[2.1] berndmobile antwortet auf bjoern.bs
24.04.2020 02:29
Benutzer bjoern.bs schrieb:
Soweit mir bekannt, hat ein Mieter ein Anrecht auf einen "Übergabepunkt für Telefonfestnetz". Dem Vermieter bleibt also wohl nicht viel übrig, außer dafür zu sorgen, dass die technischen Gegebenheiten vorhanden sind.

Richtig du hast es gesagt. Im Gesetz steht drin das ein Mieter ein Recht hat auf einen Telefonanschluss. Aber NUR Telefonanschluss. Das Gesetz sieht in dem Punkt jedoch kein Internetanschluss vor. Kannste nachlesen. Es gab darüber auch einige Gerichtsurteile darüber. Der Vermieter muss nur dafür Sorgen das das Kabel vom Keller hoch bis in die Wohnung liegt. Der Rest ist Sache vom Provider. Wenn der nur einen Analoganschluss schalten kann isser laut Gesetz raus. Er hat seine VersorgungPflicht erfüllt.


https://www.loebisch.com/bgh-urteil-vermieter-muss-festnetzanschluss-reparieren-lassen-6083/

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm

Vor allem wenn die Rechtsprechung von einem 56 Kbit Anschluss als einen funktionalen Internetanschluss in der heutigen Zsit sprechen.

https://www.golem.de/news/internetanschluss-bundesnetzagentur-nennt-56-kbit-s-funktional-1911-145016.html


Interessant ist ja zu lesen das sogut wie in keinem Ding von einem Internetanschluss geredet wird. Sondern nur von Telefonanschluss bzw von Festnetzanschluss bzw Telekommunikation.

Gibt zu denken oder?
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[2.1.1] bjoern.bs antwortet auf berndmobile
24.04.2020 05:58
Benutzer berndmobile schrieb:
Richtig du hast es gesagt. Im Gesetz steht drin das ein Mieter ein Recht hat auf einen Telefonanschluss. Aber NUR Telefonanschluss. Das Gesetz sieht in dem Punkt jedoch kein Internetanschluss vor. Kannste nachlesen. Es gab darüber auch einige Gerichtsurteile darüber. Der Vermieter muss nur dafür Sorgen das das Kabel vom Keller hoch bis in die Wohnung liegt. Der Rest ist Sache vom Provider. Wenn der nur einen Analoganschluss schalten kann isser laut Gesetz raus. Er hat seine VersorgungPflicht erfüllt.

Ich verstehe, was Du meinst. Nur gibt es ja keinen reinen Analoganschluss mehr in der Zukunft; das ist doch genau der Inhalt der Umstellung aller Telefonanschlüsse. Also ist der Vermieter wohl doch wieder in der Pflicht, weil seine alte Technik dann nicht mehr funktioniert.
Davon ab gibt es ja in den meisten größeren Mietshäusern einen Kabelanschluss, über den sich ja auch ein schneller Internetzugang realisieren lässt.

https://www.golem.de/news/internetanschluss-bundesnetzagentur-nennt-56-kbit-s-funktional-1911-145016.html

Interessant ist ja zu lesen das sogut wie in keinem Ding von einem Internetanschluss geredet wird. Sondern nur von Telefonanschluss bzw von Festnetzanschluss bzw Telekommunikation.

Gibt zu denken oder?

Manche Gesetze stammen halt noch aus der Zeit der Brieftauben, da waren 56 kbit eine bahnbrechende Errungenschaft ;)
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[2.1.1.1] berndmobile antwortet auf bjoern.bs
24.04.2020 22:24
Benutzer bjoern.bs schrieb:
Ich verstehe, was Du meinst. Nur gibt es ja keinen reinen Analoganschluss mehr in der Zukunft; das ist doch genau der Inhalt der Umstellung aller Telefonanschlüsse.

Nicht unbedingt, reine Telefonanschlüsse gibt's weiterhin für Bestandskunden. Also Analog Anschlüsse, es wurden ja nur denen gekündigt die einen reinen ISDN Anschluss hatten, oder ein Kombi aus Telefon (Analog/ISDN) mit DSL. Die Analogkunden wurden in der Vermittlungszentrale unter der Hand auf VOIP umgestellt und die Rest der Leitung auf Analog gelassen. Dies war kein Problem und die exestieren heute noch. Kenne da 3 ältere Herrschaften über 70 die das noch haben und auf Nachfrage bei der T-COM wird da auch nichts passieren, hatte ja angerufen wegen der Umstellung. Antwort war: Sie wurden intern bereits umgestellt.

Also ist der Vermieter wohl doch wieder in der Pflicht, weil seine alte Technik dann nicht mehr funktioniert.

Eben nicht, es heißt nur es eine funktionierende Telefonleitung, solange die ja vom APL bis in die Wohnung steht und funktioniert, was soll da der Vermieter machen? Denn seine Leitung geht ja, kann er auch notfalls beweisen. Soll er einen Bagger bestellen für Glasfaser legen lassen? Schade das die Gesetze nicht auf den neusten Stand gebracht wurden. Denke aus der Vorsicht raus wegen Minderung von Mieten usw.

Davon ab gibt es ja in den meisten größeren Mietshäusern einen Kabelanschluss, über den sich ja auch ein schneller Internetzugang realisieren lässt.

Und da haben wir wieder das nächste Problem: Zwangsverkabelung, auch eine große Baustelle für Diskusionen. Ich bin ein Opfer von dieser Zwangsverkabelung in Form von Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung. Kostet mich ca. 13 Euro im Monat und nutze es nicht mal. Wenn ich Kabel Digital (HD+, Festplattenreceicer, GigaTV) will also mit Smartcard usw. muss ich weitere 10 Euro bezahlen. Somit wäre es dann 23 Euro. Wenn das ganze im Haus mit HD gemacht werden soll, kostet der Anschluss 15 Euro.

Es ist ein teuerer Spaß. Rechnet man noch die GEZ Dazu hab ich schon 31 Euro Fixkosten für Fernseh von dem ich nicht groß was nutze.
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[2.1.1.1.1] bjoern.bs antwortet auf berndmobile
25.04.2020 11:43

einmal geändert am 25.04.2020 11:51
Okay, ich bin raus, ich verstehe das Problem nicht (mehr). Ich dachte, es geht darum, dass plötzlich kein Internetzugang mehr möglich ist, weil es keine alternativen gibt. Aber scheinbar ist doch nur das Problem, dass die Alternative nicht gefält?
Nicht unbedingt, reine Telefonanschlüsse gibt's weiterhin für Bestandskunden.
Also: Oma Fienchen mit ihrem reinen Telefonanschluss wird weiterhin bedient. Super.
Und da haben wir wieder das nächste Problem: Zwangsverkabelung, auch eine große Baustelle für Diskusionen. Ich bin ein Opfer von dieser Zwangsverkabelung in Form von Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung. Kostet mich ca. 13 Euro im Monat und nutze es nicht mal. Wenn ich Kabel Digital (HD+, Festplattenreceicer, GigaTV) will also mit Smartcard usw. muss ich weitere 10 Euro bezahlen. Somit wäre es dann 23 Euro. Wenn das ganze im Haus mit HD gemacht werden soll, kostet der Anschluss 15 Euro.
Also: Kabel ist verfügbar und kann sogar auf digital umgerüstet werden. Prima, dann geht ja auch Internet darüber. Und das ist in der Regel sogar günstiger, als ein DSL von der Telekom. Ist doch super. Man bekommt halt nicht immer seinen Wunschanbieter und muss eben nehmen, was man bekommen kann. In dem Fall dann halt Telefon, Internet und Kabel TV über den Kabelanschluss. Ich persönlich bräuchte jetzt auch kein Kabel TV, aber nunja, man muss nehmen, was man kriegen kann.
Es ist ein teuerer Spaß. Rechnet man noch die GEZ Dazu hab ich schon 31 Euro Fixkosten für Fernseh von dem ich nicht groß was nutze.
Die GEZ müssen wir ja alle Zahlen... das ist ein anderes Kapitel, deshalb gehört das hier nicht in den Vergleich.