Auf der anderen Seite können Arbeitgeber Mitarbeiter aber auch dazu verpflichten, Social Media zu nutzen.
Da hätte ich mir aber gerne ein bisschen mehr Detail erwünscht.
Darf der Arbeitgeber mich zwingen meinen privaten Account dafür zu nutzen? Ich denke (hoffe...) ja mal nicht.
Darf der Arbeitgeber mich wirklich zwingen einen Account auf Facebook mit meinem echten Namen und Profilfoto anzulegen?
Ich befürchte da kann man sich nur schwer vor drücken wenn man neu als HR-Manager anfängt. Aber wie sieht das bei Bestandsverträgen aus? War das vor 10 Jahren Bestandteil der Stellen/Aufgabenbeschreibung?
Die Frage ist wie der Rahmen aussieht und wie weit das Weisungsrecht geht...
Da hättet ihr ja mal etwas besser ausführen können...
Sonst sehr oberflächlich der Artikel...