Thread
Menü

Homeoffice auf Wunsch des Arbeitnehmers?


10.03.2020 18:01 - Gestartet von chl
Also wenn der Arbeitgeber Homeoffice anordnet, da keine desinfizierten Räumlichkeiten in der Firma zur Verfügung stehen, müsste doch sicherlich dieser die Kosten für die Kommunikation übernehmen - oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Menü
[1] Kuch antwortet auf chl
10.03.2020 18:29
Hallo,

das ist Verhandlungssache. Steuerrechtlich besonders interessant für beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ist die steuerfreie Heimarbeiterzulage. Nach dem deutschen Steuerrecht kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neben dem Grundlohn eine zusätzliche Heimarbeiterzulage zur Abgeltung der durch die Heimarbeit entstehenden Mehraufwendungen (z. B. für Heizung, Beleuchtung, Internet, Telekommunikation) zahlen. Diese gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit sie 10 Prozent des Grundgehalts nicht übersteigt. Der Arbeitgeber muss diese Heimarbeiterzulage in der Gehaltsabrechnung gesondert aufführen.

Alexander Kuch
Menü
[2] trzuno antwortet auf chl
11.03.2020 11:54
Benutzer chl schrieb:
Also wenn der Arbeitgeber Homeoffice anordnet, da keine desinfizierten Räumlichkeiten in der Firma zur Verfügung stehen, müsste doch sicherlich dieser die Kosten für die Kommunikation übernehmen - oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

So weit ich das weiß gibt es da im Prinzip erst einmal zwei grundlegende Fälle:
1. Heimarbeitsplatz
2. gelegentliches HomeOffice ist erlaubt

Bei 1. kann der Arbeitnehmer das auch steuerlich ansetzen, muss aber einen separaten Arbeitsraum nachweisen, der zB nicht das Gästezimmer mit Bett sein darf (wurde mir so gesagt).
Die gesamte Ausstattung PC + Internetzugang zahlt normalerweise der Arbeitgeber, bzw. ggf. Verhandlungssache.

Bei 2. ist das eher eine Art Kulanzregelung.
Es gibt einen Büroplatz für den Mitarbeiter, aber der Arbeitgeber erlaubt es dem Mitarbeiter auch gelegentlich mal von daheim zu arbeiten. Ein extra Büro, wie beim Heimarbeitsplatz, ist nicht nötig, damit entfallen aber auch dessen steuerliche Möglichkeiten.
Den nötigen PC (Notebook) stellt natürlich der Arbeitgeber, aber den Internet Anschluss normalerweise nicht. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt ja auch durch die entfallende Fahrzeit schon höher als die Kosten des meist eh privat vorhandenen Internetzugangs.

Eine Art Mischung aus 1&2 ist wohl auch möglich und es hängt immer vom jeweiligen Arbeitgeber ab, wie das im Einzelnen geregelt ist (zB im Tarifvertrag).

Ein Anrecht auf eines von beiden hatte man früher nicht, aber dazu gibt/gab es gerade eine Gesetzeninitiative. Bin mir nicht sicher wie das jetzt neu definiert wird/ist.
...

Zur Deiner Frage, ob Dein Arbeitgeber Dir das Internet bezahlt?
Frag ihn ggf. direkt.

Entstehende zusätzliche Kosten muss der Arbeitgeber auf jeden Fall bezahlen, zB wenn Du von daheim dann oft beruflich bedingt ins Ausland anrufen musst.

Den eh schon privat vorhandenen Internet Anschluss bezahlen? Naja, ich wäre da als Arbeitnehmer nicht so kleinlich den Chef darauf anzusprechen, wenn mir da keine Zusatzkosten entstehen.
Außer natürlich, der Anschluss wäre zu lahm und ich müsste ihn für vernünftiges Arbeiten extra vergrößern, dann ist das eine andere Sache.