Benutzer wwadepohl schrieb:
Und die BNetzA sollte dringend mit dem Recht ausgestattet werden, solche Fälle mit Bußgelder > 10.000 EUR je Einzelfall zu ahnden.
Bei zehntausend € Vertragsstrafe wird sicher mancher Auftrag nicht mehr angenommen. Die Verpflichtung zu Universaldienstleitungen der Telekom wurden abgeschafft. Daher können alle auf die Wettbewerber verweisen und das wars.