Benutzer annrein schrieb:
Moin moin, das Thema passt leider nicht ganz hierher...
Weiß zufällig jemand, wie es mit der Gewährleistung für "Zugaben" zu einem Vertrag aussieht? Kann der Vertragspartner die gesetzliche Gewährleistung einfach ignorieren (obwohl auf diese in den AGBs extra Bezug genommen wird)?
Mein Problem besteht in einem digitalen Zeitungsabonnement MIT iPad. Das iPad ist defekt (laut Apple ein Defekt auf der Hauptplatine), und der Zeitungsverlag hat mir anfangs mitgeteilt, dass die Garantie abgelaufen sei (was stimmt, weil 1,5 Jahre alt). Auf meine Anfragen nach Gewährleistung wird nicht reagiert (trotz diverser Anrufe, Emails und zuletzt Zustellung in Papierform mit Rückschein).
Es wäre super, wenn hier jemand eine Idee hätte, ob ich erstens etwas fordere, was mir nicht zustellt und zweitens, was ich noch unternehmen könnte. Gern stelle ich Einzelheiten zur Verfügung.
Danke an alle!
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller.
Du müsstest jetzt nachweisen, dass die Platine zum Zeitpunkt der ersten Auslieferung defekt war, ansonsten, Garantie abgelaufen, musst du eine Reparatur selber zahlen.