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Stehen Provider über dem Recht?


08.06.2018 20:43 - Gestartet von wolfbln
2x geändert, zuletzt am 08.06.2018 20:46
ZITAT: "Die Nutzung von VoIP, Peer-to-Peer-Netzwerken und WLAN wird häufig vertraglich aus­ge­schlos­sen."

WLAN finde ich jetzt etwas merkwürdig. Meint ihr WLAN-Call? Das geht halt technisch bei den Ethno-Providern nicht. Aber ein Mobilfunkprovider kann nicht generell WLAN ausschließen. Das macht keinen Sinn. Das ist eine ganz andere Technik. Natürlich kann der VoIP Call, wenn er über WLAN geht, dann nicht über den Mobilfunkprovider gehen. Das versteht sich doch von selbst.....

Auch beim Verbot von VoIP, die noch in einigen alten AGBs drin stehen, wird das kaum mehr verfolgt. Denn es würde wohl einen Verstoß gegen die Netzneutralität bedeuten. Lediglich bei sogenannten Zero-Rated Angeboten wie gratis WhatsApp dürfte es ausgeschlossen werden.

Ein Provider mit seiner AGB steht auch nicht über dem Recht. Die EU hat sich dem Prinzip der Netzneutralität verpflichtet. D.h. ein Provider muss durchlassen, egal ob es ein VoIP Call oder sonstwas ist, was ihm nicht passt.

Allgemein finde ich im Artikel zu wenig auf VoIP Calls eingegangen. Ich denke, sie machen inzwischen den Löwenanteil der Auslandsgespräche aus.
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[1] Peterdoo antwortet auf wolfbln
08.06.2018 22:25
Benutzer wolfbln schrieb:
Allgemein finde ich im Artikel zu wenig auf VoIP Calls eingegangen. Ich denke, sie machen inzwischen den Löwenanteil der Auslandsgespräche aus.

Ich finde es auch, dass viel zu eng geschaut wurde. Erstens fehlt die CallYa Smartphone International mit 200 Min/SMS in die Türkei. Mann kann aber auch z.B. Alditalk mit der Allnet-Flat zu 7,99€ in Kombination mit den diversen Callthrough und VoIP Providern verwenden, wie z.B. Rebtel, Skype, Sipgate usw. Diese bieten meistens noch niedrigere Kosten.