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Congstar - Der letzte Laden


08.05.2009 21:37 - Gestartet von VoelkerJo
Liebe Leute,
ich hatte bei Congstar eine Flatrate in das T-Mobile-Netz und eine SMS-Flat ebenfalls in das T-Mobile-Netz.

Die Flatrate habe ich gut genutzt. Für Congstar zu gut. Da erhielt ich eine fristgerechte Kündigung zum Monatsende. Das ist laut ABG für beide Seiten möglich, ohne Angabe von Gründen.

Auf Anfrage bei Congstar bekam ich die Antwort, dass ich nur noch die PrePaid-Läösung bekäme, 9ct pro Minute.

Eine Flatrate anbieten und sich wundern, dass man viel telefoniert? Wofür benötige ich sonst eine Flatrate ?
Damit ich 10 Minuten im Monat telefoniere ?

Ich finde das Geschäftsgebahren von Congstar unter aller Kritik!

Daher kann ich nur von Congstar abraten !!!
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[1] CGa antwortet auf VoelkerJo
08.05.2009 22:09
Benutzer VoelkerJo schrieb:
Liebe Leute, ich hatte bei Congstar eine Flatrate in das T-Mobile-Netz und eine SMS-Flat ebenfalls in das T-Mobile-Netz.

Die Flatrate habe ich gut genutzt. Für Congstar zu gut. Da erhielt ich eine fristgerechte Kündigung zum Monatsende. Das ist laut ABG für beide Seiten möglich, ohne Angabe von Gründen.

Auf Anfrage bei Congstar bekam ich die Antwort, dass ich nur noch die PrePaid-Läösung bekäme, 9ct pro Minute.

Eine Flatrate anbieten und sich wundern, dass man viel telefoniert? Wofür benötige ich sonst eine Flatrate ?
Damit ich 10 Minuten im Monat telefoniere ?

Ich finde das Geschäftsgebahren von Congstar unter aller Kritik!

Daher kann ich nur von Congstar abraten !!!

Achso, wenn dem Kunden die Kosten des Vertrags zu hoch werden, darf er kündigen, aber Anbieter darf das nicht? Wir haben in Deutschland immernoch freie Vertragswahl. Und wenn der Kunde in einen Vertrag einwilligt, in dem beide Vertragspartner ein kurzes Kündigungsrecht haben, dann sollte dem Kunden auch klar sein, das der Anbieter dies auch nutzen kann.

Ich als Kunde würde niemals so dreist sein mich hinterher über die Einhaltung der AGB zu beschweren, der ich zugestimmt habe.

Wenn du eine Garantie willst das du nicht gekickt wirst, nimmt dir eben Max!

cu ChrisX
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[1.1] spaghettimonster antwortet auf CGa
09.05.2009 14:42
Benutzer CGa schrieb:
Achso, wenn dem Kunden die Kosten des Vertrags zu hoch werden, darf er kündigen, aber Anbieter darf das nicht? Wir haben in Deutschland immernoch freie Vertragswahl. Und wenn der Kunde in einen Vertrag einwilligt, in dem beide Vertragspartner ein kurzes Kündigungsrecht haben, dann sollte dem Kunden auch klar sein, das der Anbieter dies auch nutzen kann.

Ich als Kunde würde niemals so dreist sein mich hinterher über die Einhaltung der AGB zu beschweren, der ich zugestimmt habe.

Dann soll Congstar auch offen einen Volumentarif anbieten und nicht einerseits Kunden mit Flatrates ködern, die andererseits aber in der Form nicht dauerhaft angeboten werden. Es ist beispielsweise auch eine anerkannt wettbewerbswidrige Irreführung, mit Waren im Sonderangebot zu werben, wenn sie mangels ausreichenden Vorrats faktisch nur in ganz geringem Maß angeboten werden können.

Es gibt auch nichts an dem Begriff "Flatrate" zu deuteln nach dem Motto "Es kann ja niemand ernsthaft glauben, dass Flatrate zur unbegrenzten Nutzung berechtigt" - wie es hier anscheinend unter dem Stockholm-Syndrom leidende Kunden gelegentlich tun, die gern den Anbietern das Wort reden, obwohl sie als Kunde selbst unter kundenfeindlichen Praktiken zu leiden haben, und anscheinend unter der Wunschvorstellung leiden, die Anbieter würden ihnen ihren Einsatz irgendwann mal vergelten. Was ich im Forum auch immer wieder spannend finde, ist, wenn sich Kunden, ohne irgendwas zu wissen oder auch nur den Fall genau zu kennen, zum Richter aufschwingen und ihre Objektivität dadurch zu demonstrieren versuchen, dass sie sich möglichst gegen die eigenen Reihen, also kundenfeindlich entscheiden. Solange jedenfalls kein offenkundig betrügerischer Sachverhalt vorliegt, gegen den sie ja dann wieder als autoritäts- und staatsgläubige Bürger reflexartig das Law-and-Order-Fähnlein hochhalten müssen.

Jedenfalls: Eine Flatrate bezeichnet einen Zugang "ohne Begrenzung von Zeit oder Volumen" (OLG Karlsruhe, 6 U 89/03). Entweder werbe ich mit etwas und biete es dann auch an, oder ich lasse auch die Werbung sein und lüge nicht herum.

Der Kunde hat zwar das gleiche Kündigungsrecht wie Congstar. Er wirbt ja aber im Gegensatz zum Anbieter nicht mit einem kommerziellen Angebot und zieht so auf unlautere Weise Geschäftspartner zu gewerblichen Zwecken an. Von daher ist das aus meiner Sicht schon eine andere Qualität und nicht miteinander zu vergleichen.
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[1.1.1] CGa antwortet auf spaghettimonster
09.05.2009 15:11
Benutzer spaghettimonster schrieb:

viel

Der Kunde hatte ja auch eine Flatrate, die ihm vertragsgemäß gekündigt wurde. Alles andere ist eine sinnlose Diskussion. Will der Kunde eine Flatrate mit längerer garantierter Laufzeit muss er eben einen 24 Monatsvertrag abschließen. Der Kunde war damit einverstanden das im monatlich gekündigt werden kann. Der Fall ist klar.

cu ChrisX
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[1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf CGa
09.05.2009 16:47
Benutzer CGa schrieb:
Der Kunde hatte ja auch eine Flatrate, die ihm vertragsgemäß gekündigt wurde.

Das wurde ihm aber bewusst beim Vertragsschluss verschwiegen, dass das ab einem bestimmtem Volumen absehbar der Fall sein würde. Im Gegenteil wurde ihm mit dem Flatratetarif suggeriert, dass der Tarif für Intensivnutzung genau richtig sei. Und das nicht nur für 1 Monat - wer schließt denn einen Laufzeitvertrag ab, der absehbar nach 1 Monat wieder vom Gegner gekündigt wird? Da lohnt sich doch schon der Aufwand des Vertragsschlusses nicht. Wenn ich das einem Anbieter offenlegen würde, dass ich nach 1 Monat wieder gehe und ihm somit nur Kosten verursache, würde er mich vermutlich auch ablehnen. 1&1 führt ja bereits "Blacklists" mit unrentablen Kunden. Ebenso wenig hätten Kunden Lust auf unrentable Verträge, wenn sie es wüssten. Und warum verschweigt Congstar das? Weil man bei Offenlegung der Wahrheit weniger Kunden anlocken könnte. Das ist nicht ohne Weiteres rechtlich irrelevant, siehe unten.

Alles andere ist eine sinnlose Diskussion.

Für jemanden, der alle Gegenargumente außer den eigenen ausblendet, vielleicht.

Will der Kunde eine Flatrate mit längerer garantierter Laufzeit muss er eben einen 24 Monatsvertrag abschließen.

Und will ein Anbieter keine Vielnutzer, darf er auch keine Kunden mit vermeintlicher Flatrate anlocken und dabei gezielt verschweigen, dass ggf. trotz vertragsgemäßen Verhaltens schon nach 1 Monat absehbar Schluss ist. Andernfalls würde der Kunde den Vertrag erst gar nicht abschließen.

Der Kunde war damit einverstanden das im monatlich gekündigt werden kann. Der Fall ist klar.

So klar ist das nicht. Beispielsweise wurde schon entschieden, dass ein Vermieter einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs nicht aus solchen Gründen kündigen kann, die ihm schon bei Vertragsschluss klar waren (BVerfG NJW 89, 972). Die Kündigung ist dann rechtsmissbräuchlich und unwirksam.
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[1.1.2] tgklau antwortet auf spaghettimonster
08.06.2010 12:23
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Was ich im Forum auch immer wieder spannend finde, ist, wenn sich Kunden, ohne irgendwas zu wissen oder auch nur den Fall genau zu kennen, zum Richter aufschwingen und ihre Objektivität dadurch zu demonstrieren versuchen, dass sie sich möglichst gegen die eigenen Reihen, also kundenfeindlich entscheiden. Solange jedenfalls kein offenkundig betrügerischer Sachverhalt vorliegt, gegen den sie ja dann wieder als autoritäts- und staatsgläubige Bürger reflexartig das Law-and-Order-Fähnlein hochhalten müssen.

Naja, Du philosophierst hier auch eine Unmenge wilder Thesen durchs Forum "ohne irgendwas zu wissen oder auch nur den Fall genau zu kennen".

Dem OP wurde sein Vertrag gekündigt, und er bekam zur Auskunft, dass er nur noch einen Prepaid Vertrag bekommt.

Jetzt interpretieren alle rein, dass er in den Augen des Anbieters wohl die eine oder andere Minute zu viel telefoniert habe. Reine Spekulation - vielleicht hat er ja auch einfach seine Rechnungen nie (pünktlich) bezahlt und wird deswegen nur noch bei Vorkasse gern als Kunde gesehen?
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[2] nicht akzeptabel
Fred_EM antwortet auf VoelkerJo
07.06.2010 23:58

Die Kündigung ist eine Unverschämtheit.

Flatrate ist Flatrate.

Der eine hat Bequmheits-halber eine Flatrate und nutzt sie nicht wirklich und zahlt brav vor sich hin.

Der andere telefoniert auf Teufel komm raus.
Sowas gibt es halt auch, das war bekannt bevor der Tarif aufgelegt wurde.

Und da die Telefonate noch dazu ins eigene Netz gingen, ist das überhaupt nicht nachzuvollziehen.

Ganz davon abgesehen, stundenlang über das Handy zu telefonieren finde ich recht unbequem ... da ist ISDN oder Skype (besonders letzteres) viel angenehmer.



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[2.1] rudiradler antwortet auf Fred_EM
10.06.2010 15:13
Benutzer Fred_EM schrieb:

Die Kündigung ist eine Unverschämtheit.

Flatrate ist Flatrate.

Ist grundsätzlich richtig, doch wer Teltarif liest, der weiß daß Congstar Vielnutzern die Flat kündigt. Das macht die Sache nicht besser. Aber ich habe deshalb meine Festnetzflat nicht auf meinen Sprachtarif gebucht, damit Congstar mir den sofort wieder kündigt, sondern eine Base Zwei Web Edition für zehn Euro im Monat und zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen, die nutze ich satte 1200 Minuten pro Monat und alles ist schick, mal sehen ob Base mich nach den zwei Jahren kündigt oder nicht.....



Der eine hat Bequmheits-halber eine Flatrate und nutzt sie nicht wirklich und zahlt brav vor sich hin.

So ist das nunmal.....



Der andere telefoniert auf Teufel komm raus.
Sowas gibt es halt auch, das war bekannt bevor der Tarif aufgelegt wurde.

Und da die Telefonate noch dazu ins eigene Netz gingen, ist das überhaupt nicht nachzuvollziehen.

Netzinterne Gespräche kosten ja auch erstmal nichts, da nur ungenutzte Kapazitäten aktiviert werden. Das ändert sich allerdings, wenn viele Flatnutzer viel Netz nutzen. Dann fallen zusätzliche Kosten an.


Ganz davon abgesehen, stundenlang über das Handy zu telefonieren finde ich recht unbequem ... da ist ISDN oder Skype (besonders letzteres) viel angenehmer.
>

Stimmt wohl, aber ich persönlich mache alles über Mobilfunk, hab kein Festnetz, da werden die Flats ordentlich stapaziert, lohnt sich sonst für mich auch nicht.