Benutzer Lutz Schäfer schrieb:
Hi,
nehme an, es geht um Flashnet, bin auch betroffen und knüpfe gerade Kontakte zu Mitstreitern. Siehe auch Beiträge in anderen Foren hier (IbC). Meine überhöhte Rechnung zahle ich jedenfalls nicht.
Weiteres per mail.
viele Grüße
Lutz Schäfer
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Tipp :
Das kostenlose Prüfungsprotokoll gem TKV § 16 nachweisbar einfordern
Solange dieser Nachweise nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
gruß