Benutzer CGa schrieb:
Benutzer chrisigleich schrieb:
Hallo liebe Community,
es began so:
Mein Vater hat im Mai ausversehen statt 11833 die 11883 gewählt, also die Auskunft der Telecom gmbh anstatt der Deutschen Telekom angerufen. Da am Telefon der andere Anbieter nicht unterscheidbar war,ist es ihm auch nicht aufgefallen.
Dann hat er eine Zahlungserrinnerung von der Telekom AG bekommen die wie ich jetzt auch weiß, die Forderungen von Fremdanbietern nicht mehr auflistet, so hat mein Vater den zu
niedrigen Betrag überwiesen.
Das ganze ist heute erst aufgefallen, nachdem ein Brief von der 010012 Diagonal Inkasso GmbH gekommen ist. Mit folgendem Inhalt:
Forderung 6,14 Euro
Zinsen 0,02 Euro
Inkassokosten 6,00 Euro
Auslagenpauschale 19,00 Euro
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Gesamt 31,16 Euro
Der Ursprüngliche Betrag war 1,16 + MWST.
Der Brieftext lautet:
Mahnung
Sehr geehrte Damenn und Herren,
auf die Rechnung ihres Teilnehmernetzbetreibers und Mahnung der 010012 Telecom GmbH vom 26.06.07 haben sie leider nicht reagiert. Nun sind wir mit der weiteren Rechtsverfolgung beauftragt.Zahlen sie bitte innerhalb 1 Woche nur mit dem anhängenden Beleg für Banken, Sparkassen und die Postbank.
Zahlen sie nicht, werden gerichtliche Schritte gemäß §§688 ff.
ZPO gegen Sie eingeleitet. Es ist die letzte Möglichkeit, die
nicht unerheblichen Verfahrens- und ggfs.
Vollstreckungskosten
zu vermeiden.
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Dazu gab es noch einen gelben Zettel mit dem Hinweis das die Telekom bei einer Zahlungserinnerung nicht den Betrag von Drittanbietern anmahnt und das nach §286 man auch den Verzugsschaden zu tragen hat.
Mein Vater ist sich ziemlich sicher das er keine Mahnung erhalten hat.
Die 6,14 Euro für die Auskunft würden wir ja noch bezahlen aber der Betrag für das Inkassobüro erscheint mir viel zu hoch.
Wer ist in der Beweispflicht das die Mahnung (Brief) angekommen ist? Muss nicht erst eine Mahnung geschickt werden bevor solche Kosten draufgeschlagen werden. Muss überhaupt gemahnt werden?
Die Deutsche Telekom Ag hat ja nur ihren Teil angemahnt (Zahlungserinnerung) der auch beglichen worden ist.
Könnt ihr mir bitte Hilfe und Hinweise geben wie wir uns Verhalten sollen?
Vielen Dank im Vorraus für eure Anworten,
Christian
Es bedarf keiner Mahung mehr, die Unternehmen sind sogar berechtigt dir nach 30 Tagen Zahlungsverzug direkt den Mahnbescheid zu schicken! Ist leider so! Versuch dich mit denen zu einigen, bzw. ruf die an, dieses Unternehmen ist idr kulant!
cu ChrisX
Was soll ein Gespräch mit einem Call Agenten bringen ???
Die sind kaum kulant sondern wollen logischerweise die gebühren
Es ist ein Inkassobüro ;)
Alles andere wäre Wunschdenken
Deswegen würde ich wie folgt verfahren :
Den nicht per Einschreiben verschickten Inkassobrief in den Papierkorb werfen bzw Ihn als nicht existierend erachten und gleichzeitig die offene Hauptforderung von 6,14 plus einer Mahngebühr von 2,50 direkt auf das KOnto des Betreibers überweisen (nicht aufs Inkassokonto von Diagonal)
Dann auf den 2 Brief von Diagonal warten und dann die Forderung per fax vollumfänglich zurückweisen und den Rechtsweg anheimstellen.Der Kontaktaufnahme per Telefon (Telefoninkasso) würde ich ebenfalls noch auf das Fax mitdraufpacken
lg