Thread
Menü

Diagonal Inkasso büro - Hilfe?


14.08.2007 15:17 - Gestartet von chrisigleich
Hallo liebe Community,

es began so:

Mein Vater hat im Mai ausversehen statt 11833 die 11883 gewählt, also die Auskunft der Telecom gmbh anstatt der Deutschen Telekom angerufen. Da am Telefon der andere Anbieter nicht unterscheidbar war,ist es ihm auch nicht aufgefallen.

Dann hat er eine Zahlungserrinnerung von der Telekom AG bekommen die wie ich jetzt auch weiß, die Forderungen von Fremdanbietern nicht mehr auflistet, so hat mein Vater den zu niedrigen Betrag überwiesen.


Das ganze ist heute erst aufgefallen, nachdem ein Brief von der 010012 Diagonal Inkasso GmbH gekommen ist.
Mit folgendem Inhalt:

Forderung 6,14 Euro

Zinsen 0,02 Euro

Inkassokosten 6,00 Euro

Auslagenpauschale 19,00 Euro
===============­================
Gesamt 31,16 Euro

Der Ursprüngliche Betrag war 1,16 + MWST.

Der Brieftext lautet:

Mahnung

Sehr geehrte Damenn und Herren,

auf die Rechnung ihres Teilnehmernetzbetreibers und Mahnung der 010012 Telecom GmbH vom 26.06.07 haben sie leider nicht reagiert. Nun sind wir mit der weiteren Rechtsverfolgung beauftragt.Zahlen sie bitte innerhalb 1 Woche nur mit dem anhängenden Beleg für Banken, Sparkassen und die Postbank.

Zahlen sie nicht, werden gerichtliche Schritte gemäß §§688 ff. ZPO gegen Sie eingeleitet. Es ist die letzte Möglichkeit, die nicht unerheblichen Verfahrens- und ggfs. Vollstreckungskosten zu vermeiden.

---------------­----------­----------­----------­----------­----------------------

Dazu gab es noch einen gelben Zettel mit dem Hinweis das die Telekom bei einer Zahlungserinnerung nicht den Betrag von Drittanbietern anmahnt und das nach §286 man auch den Verzugsschaden zu tragen hat.


Mein Vater ist sich ziemlich sicher das er keine Mahnung erhalten hat.
Die 6,14 Euro für die Auskunft würden wir ja noch bezahlen aber der Betrag für das Inkassobüro erscheint mir viel zu hoch.

Wer ist in der Beweispflicht das die Mahnung (Brief) angekommen ist? Muss nicht erst eine Mahnung geschickt werden bevor solche Kosten draufgeschlagen werden. Muss überhaupt gemahnt werden?

Die Deutsche Telekom Ag hat ja nur ihren Teil angemahnt (Zahlungserinnerung) der auch beglichen worden ist.

Könnt ihr mir bitte Hilfe und Hinweise geben wie wir uns Verhalten sollen?

Vielen Dank im Vorraus für eure Anworten,

Christian


Menü
[1] CGa antwortet auf chrisigleich
14.08.2007 15:55
Benutzer chrisigleich schrieb:
Hallo liebe Community,

es began so:

Mein Vater hat im Mai ausversehen statt 11833 die 11883 gewählt, also die Auskunft der Telecom gmbh anstatt der Deutschen Telekom angerufen. Da am Telefon der andere Anbieter nicht unterscheidbar war,ist es ihm auch nicht aufgefallen.

Dann hat er eine Zahlungserrinnerung von der Telekom AG bekommen die wie ich jetzt auch weiß, die Forderungen von Fremdanbietern nicht mehr auflistet, so hat mein Vater den zu niedrigen Betrag überwiesen.


Das ganze ist heute erst aufgefallen, nachdem ein Brief von der 010012 Diagonal Inkasso GmbH gekommen ist.
Mit folgendem Inhalt:

Forderung 6,14 Euro

Zinsen 0,02 Euro

Inkassokosten 6,00 Euro

Auslagenpauschale 19,00 Euro
===============­================
Gesamt 31,16 Euro

Der Ursprüngliche Betrag war 1,16 + MWST.

Der Brieftext lautet:

Mahnung

Sehr geehrte Damenn und Herren,

auf die Rechnung ihres Teilnehmernetzbetreibers und Mahnung der 010012 Telecom GmbH vom 26.06.07 haben sie leider nicht reagiert. Nun sind wir mit der weiteren Rechtsverfolgung beauftragt.Zahlen sie bitte innerhalb 1 Woche nur mit dem anhängenden Beleg für Banken, Sparkassen und die Postbank.

Zahlen sie nicht, werden gerichtliche Schritte gemäß §§688 ff. ZPO gegen Sie eingeleitet. Es ist die letzte Möglichkeit, die nicht unerheblichen Verfahrens- und ggfs. Vollstreckungskosten zu vermeiden.

------------------­----------­----------­-------------------------
--------------

Dazu gab es noch einen gelben Zettel mit dem Hinweis das die Telekom bei einer Zahlungserinnerung nicht den Betrag von Drittanbietern anmahnt und das nach §286 man auch den Verzugsschaden zu tragen hat.


Mein Vater ist sich ziemlich sicher das er keine Mahnung erhalten hat.
Die 6,14 Euro für die Auskunft würden wir ja noch bezahlen aber der Betrag für das Inkassobüro erscheint mir viel zu hoch.

Wer ist in der Beweispflicht das die Mahnung (Brief) angekommen ist? Muss nicht erst eine Mahnung geschickt werden bevor solche Kosten draufgeschlagen werden. Muss überhaupt gemahnt werden?

Die Deutsche Telekom Ag hat ja nur ihren Teil angemahnt (Zahlungserinnerung) der auch beglichen worden ist.

Könnt ihr mir bitte Hilfe und Hinweise geben wie wir uns Verhalten sollen?

Vielen Dank im Vorraus für eure Anworten,

Christian

Es bedarf keiner Mahung mehr, die Unternehmen sind sogar berechtigt dir nach 30 Tagen Zahlungsverzug direkt den Mahnbescheid zu schicken! Ist leider so! Versuch dich mit denen zu einigen, bzw. ruf die an, dieses Unternehmen ist idr kulant!

cu ChrisX


Menü
[1.1] rozario antwortet auf CGa
14.08.2007 18:10
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer chrisigleich schrieb:
Hallo liebe Community,

es began so:

Mein Vater hat im Mai ausversehen statt 11833 die 11883 gewählt, also die Auskunft der Telecom gmbh anstatt der Deutschen Telekom angerufen. Da am Telefon der andere Anbieter nicht unterscheidbar war,ist es ihm auch nicht aufgefallen.

Dann hat er eine Zahlungserrinnerung von der Telekom AG bekommen die wie ich jetzt auch weiß, die Forderungen von Fremdanbietern nicht mehr auflistet, so hat mein Vater den zu
niedrigen Betrag überwiesen.


Das ganze ist heute erst aufgefallen, nachdem ein Brief von der 010012 Diagonal Inkasso GmbH gekommen ist. Mit folgendem Inhalt:

Forderung 6,14 Euro

Zinsen 0,02 Euro

Inkassokosten 6,00 Euro

Auslagenpauschale 19,00 Euro
===============­================
Gesamt 31,16 Euro

Der Ursprüngliche Betrag war 1,16 + MWST.

Der Brieftext lautet:

Mahnung

Sehr geehrte Damenn und Herren,

auf die Rechnung ihres Teilnehmernetzbetreibers und Mahnung der 010012 Telecom GmbH vom 26.06.07 haben sie leider nicht reagiert. Nun sind wir mit der weiteren Rechtsverfolgung beauftragt.Zahlen sie bitte innerhalb 1 Woche nur mit dem anhängenden Beleg für Banken, Sparkassen und die Postbank.

Zahlen sie nicht, werden gerichtliche Schritte gemäß §§688 ff.
ZPO gegen Sie eingeleitet. Es ist die letzte Möglichkeit, die
nicht unerheblichen Verfahrens- und ggfs.
Vollstreckungskosten
zu vermeiden.

>
------------------­----------­----------­------------------------- --------------

Dazu gab es noch einen gelben Zettel mit dem Hinweis das die Telekom bei einer Zahlungserinnerung nicht den Betrag von Drittanbietern anmahnt und das nach §286 man auch den Verzugsschaden zu tragen hat.


Mein Vater ist sich ziemlich sicher das er keine Mahnung erhalten hat.
Die 6,14 Euro für die Auskunft würden wir ja noch bezahlen aber der Betrag für das Inkassobüro erscheint mir viel zu hoch.

Wer ist in der Beweispflicht das die Mahnung (Brief) angekommen ist? Muss nicht erst eine Mahnung geschickt werden bevor solche Kosten draufgeschlagen werden. Muss überhaupt gemahnt werden?

Die Deutsche Telekom Ag hat ja nur ihren Teil angemahnt (Zahlungserinnerung) der auch beglichen worden ist.

Könnt ihr mir bitte Hilfe und Hinweise geben wie wir uns Verhalten sollen?

Vielen Dank im Vorraus für eure Anworten,

Christian

Es bedarf keiner Mahung mehr, die Unternehmen sind sogar berechtigt dir nach 30 Tagen Zahlungsverzug direkt den Mahnbescheid zu schicken! Ist leider so! Versuch dich mit denen zu einigen, bzw. ruf die an, dieses Unternehmen ist idr kulant!

cu ChrisX


Was soll ein Gespräch mit einem Call Agenten bringen ???
Die sind kaum kulant sondern wollen logischerweise die gebühren
Es ist ein Inkassobüro ;)
Alles andere wäre Wunschdenken
Deswegen würde ich wie folgt verfahren :

Den nicht per Einschreiben verschickten Inkassobrief in den Papierkorb werfen bzw Ihn als nicht existierend erachten und gleichzeitig die offene Hauptforderung von 6,14 plus einer Mahngebühr von 2,50 direkt auf das KOnto des Betreibers überweisen (nicht aufs Inkassokonto von Diagonal)
Dann auf den 2 Brief von Diagonal warten und dann die Forderung per fax vollumfänglich zurückweisen und den Rechtsweg anheimstellen.Der Kontaktaufnahme per Telefon (Telefoninkasso) würde ich ebenfalls noch auf das Fax mitdraufpacken

lg





Menü
[1.1.1] CGa antwortet auf rozario
14.08.2007 19:50
Benutzer rozario schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer chrisigleich schrieb:



Was soll ein Gespräch mit einem Call Agenten bringen ??? Die sind kaum kulant sondern wollen logischerweise die gebühren Es ist ein Inkassobüro ;)
Alles andere wäre Wunschdenken
Deswegen würde ich wie folgt verfahren :

Den nicht per Einschreiben verschickten Inkassobrief in den Papierkorb werfen bzw Ihn als nicht existierend erachten und gleichzeitig die offene Hauptforderung von 6,14 plus einer Mahngebühr von 2,50 direkt auf das KOnto des Betreibers überweisen (nicht aufs Inkassokonto von Diagonal) Dann auf den 2 Brief von Diagonal warten und dann die Forderung per fax vollumfänglich zurückweisen und den Rechtsweg anheimstellen.Der Kontaktaufnahme per Telefon (Telefoninkasso) würde ich ebenfalls noch auf das Fax mitdraufpacken

lg


Probiers aus, aber rechtlich ist alles (wenn auch nicht kundenfreundlich) richtig gelaufen! Der Betrag wird einmal auf der TR ausgewiesen under "Beträge anderer Anbieter", der Vater hatte eine Mahnung über die Telekombeträge bekommen und nur diese bezahlt! Folglich bist du bei dem anderen Anbieter im Zalungsverzug und die geben das dann nach 30 Tagen an Inkossobüros ab!

Was soll deine Aussage mit "Call-Agenten?"! Hast du schon angerufen??? Bitte keine Vorurteile, die sind nicht so groß ich hatte auch schon mit denen telefoniert und es war alles ganz manierlich!
cu ChrisX
Menü
[1.1.1.1] rozario antwortet auf CGa
14.08.2007 22:24
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer rozario schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer chrisigleich schrieb:



Was soll ein Gespräch mit einem Call Agenten bringen ??? Die sind kaum kulant sondern wollen logischerweise die gebühren
Es ist ein Inkassobüro ;)
Alles andere wäre Wunschdenken
Deswegen würde ich wie folgt verfahren :

Den nicht per Einschreiben verschickten Inkassobrief in den Papierkorb werfen bzw Ihn als nicht existierend erachten und gleichzeitig die offene Hauptforderung von 6,14 plus einer Mahngebühr von 2,50 direkt auf das KOnto des Betreibers überweisen (nicht aufs Inkassokonto von Diagonal) Dann auf den 2 Brief von Diagonal warten und dann die Forderung per fax vollumfänglich zurückweisen und den Rechtsweg anheimstellen.Der Kontaktaufnahme per Telefon (Telefoninkasso)
würde ich ebenfalls noch auf das Fax mitdraufpacken

lg


Probiers aus, aber rechtlich ist alles (wenn auch nicht kundenfreundlich) richtig gelaufen! Der Betrag wird einmal auf der TR ausgewiesen under "Beträge anderer Anbieter", der Vater hatte eine Mahnung über die Telekombeträge bekommen und nur diese bezahlt! Folglich bist du bei dem anderen Anbieter im Zalungsverzug und die geben das dann nach 30 Tagen an Inkossobüros ab!

Was soll deine Aussage mit "Call-Agenten?"! Hast du schon angerufen??? Bitte keine Vorurteile, die sind nicht so groß ich hatte auch schon mit denen telefoniert und es war alles ganz manierlich!
cu ChrisX
Versuchen kann man viel - nach dem Gieskannenprinzip funktioniert dies offensichtlich bei so Manchen User
Der Diagonal Call Agent vertritt die Interessen seines Auftraggebers und nicht die vom vermeintlichen Schuldner und wird
logischerweise auf die Rechtmäsigkeit und vor allem auf die vermeintliche Durchsetzungsfähigkeit der Gebühren bestehen und allerlei Konsequenzen in Aussicht stellen
Macht er was anderes riskiert er seinen Job.
Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing ;)
Mit 2,50 Mahngebühren ist das Call Unternehmen m.M sehr gut bedient.
Der gemeine und bösartige User könnte sogar theoretisch das Call Unternehmen mit der Einforderung des Prüfprotokolls gem TKV § 16 in Verzug setzen ..aber man soll ja nicht Gleiches mit Gleichen vergelten :)
Hier wird seitens des Inkassomandatars mit nicht vorhandenen Armeen operiert und vor allem auf
Unkenntnis des Verbrauchers gehofft.
Eine erfolgreiche Klage explicit wg Inkassogebühren ?
Eher konvertiert Beckstein zum Islam

lg