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diagonal-inkasso ! was muß bezahlt werden ?


06.02.2007 22:55 - Gestartet von roadrunner66
Guten Abend,

ich habe ein Problem mit Diagonal-Inkasso.

Kann mir jemand sagen, was tatsächlich bezahlt werden muß?

Meine Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Mahnung des Gläubigers (04.04.06) 4,64 Euro
1. Mahnung 23,00 Euro
2. Mahnung 9,00 Euro
Adressanfrage 1,42 Euro
3. Mahnung 9,00 Euro
4. Mahnung (Telegrammbrief ???) 9,00 Euro
Telefoninkasso 31,00 Euro
Zinsen 0,06 Euro
----------
Gesamt 87,12 Euro

Freue mich auf Nachrichten !

Gruß

RR
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[1] smokey antwortet auf roadrunner66
06.02.2007 23:44
Benutzer roadrunner66 schrieb:
Guten Abend,

ich habe ein Problem mit Diagonal-Inkasso.

Kann mir jemand sagen, was tatsächlich bezahlt werden muß?

Meine Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Mahnung des Gläubigers (04.04.06) 4,64 Euro 1. Mahnung 23,00 Euro 2. Mahnung 9,00 Euro Adressanfrage 1,42 Euro 3. Mahnung 9,00 Euro 4. Mahnung (Telegrammbrief ???) 9,00 Euro Telefoninkasso 31,00 Euro Zinsen 0,06 Euro ---------- Gesamt 87,12 Euro

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Gruß

RR

BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
----
Mitteilung an das Inkassobüro
Forderung inkl Inkassogebühren vollumfänglich widersprechen und Auf den rechtsweg verweisen.
Der Kontaktaufname per Telefon untersagen und der Speicherung und Weitergabe der Daten gem BDSG untersagen
Gruß
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[1.1] rozario antwortet auf smokey
07.02.2007 11:00
Benutzer smokey schrieb:
Benutzer roadrunner66 schrieb:
Guten Abend,

ich habe ein Problem mit Diagonal-Inkasso.

Kann mir jemand sagen, was tatsächlich bezahlt werden muß?

Meine Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Mahnung des Gläubigers (04.04.06) 4,64 Euro 1. Mahnung 23,00 Euro 2. Mahnung 9,00 Euro Adressanfrage 1,42 Euro 3. Mahnung 9,00 Euro 4. Mahnung (Telegrammbrief ???) 9,00 Euro Telefoninkasso 31,00 Euro Zinsen 0,06 Euro ---------- Gesamt 87,12 Euro

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RR

BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
----
Mitteilung an das Inkassobüro Forderung inkl Inkassogebühren vollumfänglich widersprechen und Auf den rechtsweg verweisen.
Der Kontaktaufname per Telefon untersagen und der Speicherung und Weitergabe der Daten gem BDSG untersagen
Gruß


Vor Gericht wohl kaum durchsetzungsfähig ;)
Hier wird auf Unkenntnis gehofft

an den Telefonbetreiber evtl zusätzlich :

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

Punkt 2 wird nur sehr ungern ausgeführt

gruß
rozario
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[1.1.1] dzuiballe antwortet auf rozario
07.02.2007 16:14
Benutzer rozario schrieb:
Benutzer smokey schrieb:
Benutzer roadrunner66 schrieb:
Guten Abend,

ich habe ein Problem mit Diagonal-Inkasso.

Kann mir jemand sagen, was tatsächlich bezahlt werden muß?

Meine Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Mahnung des Gläubigers (04.04.06) 4,64 Euro 1. Mahnung 23,00 Euro 2. Mahnung 9,00 Euro Adressanfrage 1,42 Euro 3. Mahnung 9,00 Euro 4. Mahnung (Telegrammbrief ???) 9,00 Euro Telefoninkasso 31,00 Euro Zinsen 0,06 Euro ---------- Gesamt 87,12 Euro

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Gruß

RR

BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen
war oder nicht.
----
Mitteilung an das Inkassobüro Forderung inkl Inkassogebühren vollumfänglich widersprechen und
Auf den rechtsweg verweisen.
Der Kontaktaufname per Telefon untersagen und der Speicherung und Weitergabe der Daten gem BDSG untersagen Gruß


Vor Gericht wohl kaum durchsetzungsfähig ;)
Hier wird auf Unkenntnis gehofft

an den Telefonbetreiber evtl zusätzlich :

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir 1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie 2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

Punkt 2 wird nur sehr ungern ausgeführt

gruß
rozario

Ist schon alles gesagt hier
Das Gericht das die oben aufgeführten Mahn und Inkassogebühren als erstattungsfähig anerkennt möchte ich mal sehen (Telefoninkasso)
Ausbuchung nach 2 oder 3 Briefen

gruß
heike
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[2] fesche_lola antwortet auf roadrunner66
09.05.2007 07:34
Hallo, laß Dir bloß nicht bange machen. Diagonal Inkasso geht auf Dummenfang. Auch ich habe so eine Forderung bekommen. Habe selten so herzlich gelacht, zumal in dem Brief auch gestanden hat, daß die angebliche Forderung bereits lange zuvor überwiesen worden sei. Es sind sogar 2 Beträge überwiesen worden (ich frage mich heute noch, wer den zweiten Betrag überwiesen hat???). Am lustigsten sind dann die Briefe von einem RA Peters & Pallaske (auch aus Buchholz mit einer Postfachnummer). Denen ihre Briefe mit eingescannter Unterschrift sind rechtsungültig! Wenn man dort u.a. die Abtretungserklärung des angeblichen Mandanten fordert, erhält man nur wischi-waschi-Briefe. Das kann einem dann ganz schön auf den Keks gehen! Aber an mir beißen sie sich die Zähne aus. Auf den Kopf bin ich auch nicht gefallen und diese Art der Geldeintreibung lasse ich mir nicht gefallen. Also - Kopf hoch! Im Notfall rate ich Dir zu einer Anzeige wegen Nötigung!
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[2.1] olli-bluesguitar antwortet auf fesche_lola
23.04.2008 14:55
Die Leutchen der Diagonal belästigen mich auch seid geraumer Zeit.
Die Hauptforderung von fon4u Telecom GmbH belief sich auf 34,73 Euro. Diagonal machte daraus mit den ganzen Phantasiegebühren eine Forderung von 96 Euro draus - wobei ich mir noch dachte, es aus Eigenverschulden selber verursacht zu haben, weil ich die vorherigen Briefe von fon4u für Werbemüll gehalten und entsprechend behandelt habe. Entsprechend der vereinbarten Ratenzahlungen überwies ich dann monatlich die abgesprochenen 10 Euro - bis ich dann plötzlich Briefe bekam, in denen mir unterstellt wurde, bislang erst 20 Euro insgesamt bezahlt zu haben. Meine Überweisungen habe ich am Computer der Sparkasse vorgenommen, wo man Tag und Nacht wie beim Geldautomaten Zugang hat. Und da ich nicht immer einen ganzen Berg Briefe dabeihabe, und die Bankverbindung und Daten der regelmässigen Zahlungen gespeichert sind, habe ich kurzerhand Diagonal im Menü aufgerufen , die 10 Euro eingetragen und als Verwendungszweck Monat und Jahr - Abschlag vermerkt. Trotzdem kamen diese unverschämten Briefe immer wieder, bis eines Abends sogar das Telefon klingelte und ich eine Dame eines Callcenters dran hatte, die wohl die "Kunden" unter Druck zu setzen hatte. Ihr sagte ich auch zuerst im freundlichen Tonfall, das ich bereist 50 Euro geschickt hätte und nicht lediglich die 20 - wie im Schreiben dererseits vermerkt. Resultat : Im nächten Brief stand ein Forderungsbetrag von etwa 109 Euro . Mit den bereits gezahlten 50 Euro also wäre es ein Gesamtbetrag von knapp 160. Nach einem Gespräch über die 0180-Nummer hiess es dann, ich solle meine Kontoauszüge kopieren und zusenden. Auch im Gespräch machte ich bereits darauf aufmerksam, das ich erst wieder weiterzahle, wenn mein Geld aufgetaucht ist - und das ich keinesfalls mehr als diese 96 Euro Gesamtbetrag abstottern werde. In der Antwort einige Zeit später hiess es dann, das ich ja kein Aktenzeichen eingetragen hätte und deshalb hätten die die Zahlungen nicht feststellen können. ( komischerweise können Telekom und alle anderen Zahlungsempfänger es wohl - nur schon anhand meiner Bankdaten). Neue Rewstforderung : 78 Euro. Da ich nach dem Auftauchen des Geldes wieder 10 Euro geschickt hatte, hiess es dann plötzlich, ich hätte dieser Höhe zugestimmt - obwohl ich beim Anruf sowie in unzähligen Mails meine Meinung und Haltung diesbezüglich bereits geschildert hatte. Also ging wieder Mail raus, wo ich schrieb, das ich erst zahle, wenn die Forderung in Ordnung gebracht wird und mir auch vorbehalte, Verbraucherschutz und die Medien zu informieren. Die letzten 10 Euro betrachte ich daher als Zahlung unter Vorbehalt, da meine Stellungnahme vorlag. Heute nun lag ein Brief dieses Anwaltbüros Peters & Pallaske in meinem Kasten. Wortlaut:
DAS GERICHTLICHE MAHNVERFAHREN STEHT BEVOR

Sehr geehrter Herr xxxxx,

auf die Rechnung unserer oben genannten Auftraggeberin haben Sie nicht reagiert. Auch die Zahlungsaufforderungen der diagonalInkasso gmbh haben Sie unbeachtet gelassen. Nun sind wir mit der weiteren Bearbeitung beauftragt worden. Wir bieten Ihnen letztmalig die Möglichkeit, die leidige Angelegenheit aussergerichtlich zu regeln.

Zahlen Sie bitte innerhalb einer Woche nur mit beigefügten Überweisungsträger auf das angegebene Konto.

Bei fristgerechter Zahlung wäre unsere Auftraggeberin sogar bereit, die entstehenden Anwaltskosten von EUR 13,92 nicht mehr geltend zu machen! Nutzen Sie dieses einmalige Angebot.

Reagieren Sie nicht, werden wir unserer Auftraggeberin die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens empfehlen. Sie erhalten in diesem Fall weitere Nachricht vom zuständigen Amtsgericht.

Mit freundlichen Grüssen


Die Gliederung des Briefes ist identisch mit den Diagonal-Briefen. Ebenso die Auflistung der einzelnen Kostenpunkte :

Hauptforderung : 34,73
Zinsen : 3,30
Gläubigerkosten : 8,00
Inkassokosten : 65,00
Auslagenpausch : 27,00
verauslagte Kosten 0,0
abzügl. gel. Zahl.60,00

Zahlungsrückstand : 78,03

Wie gesagt : die allererste Forderung betrug 96 Euro. Auf dem Überweisungsträger steht als Zahlungsempfänger auch nicht - wie sonst üblich - die Rechtsanwaltskanzlei , sondern Diagonal GmbH
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[2.1.1] rozario antwortet auf olli-bluesguitar
25.04.2008 09:05
Mensch Meier
Warum hast Du nicht einfach die Hauptforderung von dem Telko direkt auf Sein kto bezahlt und die Briefe von diagonal ausgesesssen ?
Eine Klage ausschlieslich wegen Inkassogebühren hat es meines wissen noch nie gegeben
In dieser Höhe ohnehin nicht erstattungsfähig
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[2.1.2] ichlaßmichnichtverarschen antwortet auf olli-bluesguitar
11.01.2011 10:36

Hallo,

ja auch ich bekam heute morgen den Brief.

Bei mir geht es um 2.03 € Hauptforderung , die zwar zu spät aber bezahlt wurden.

Linecall hatt die Sache SEHR SCHNELL ans Inkassobüro abgegeben.

Diese Diagonal Leute haben mind. 50 Mal angerufen, morgens, abends , so das ich sie unter Tel.Terror gespeichert hatte und nicht ran ging...

ich hätte die nur angebrüllt!

Ich denke mir wer sogar anruft versucht etwas bei dummen Menschen mit Trix (= durchzusetzen.

Der wortlaut von Peters & Pallaskes Brief ist bei mir gleich.

Wundern tat mich auch das das Layout vom Brief und Kontoverbindungen denen von Diagonal entsprechen.

Mir sagte die Telekom Dame dahmals ich soll die 2.03 an Telekom überweisen und alles wird gut.

Diagonal reagierte auf keine Forderung meinerseits, Kontoführungsgebühren und Auslagen vernünftig aufzulisten.

Deswegen werde ich wohl warten bis der Mahnbescheid kommt und widersprechen!

ODER?
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[2.1.2.1] olli-bluesguitar antwortet auf ichlaßmichnichtverarschen
11.01.2011 20:58
Es wird kein Mahnbescheid kommen ^^ Alles heisse Luft!
Und wenn - wider Erwarten - doch einer eintrudelt, widersprechen und zurückschicken. Einen 2. Mayhnbescheid wird es garantiert nie geben.
Mittlerweile bin ich etwas schlauer und weiss, dass ausser der Gläubigerfordeung nichts weiter mehr seitens eines Inkassobüros geltend gemacht werden kann. Und den offenen Betrag sollte man direkt dem Gläubiger schicken.
Die 25 Euro mehr in meinem Fall seinerzeit waren ein kleines Lehrgeld und dürften das Porto der zahlreichen Stressbriefe der Diagonal beglichen haben. Zukünftig fliegen derartige Briefe sofort in den Schredder.
In diesem Zusammenhang gebe ich auch den Rat, bei sogenannten Abofallen genauso zu verfahren. Die Drohungen der beauftragten Inkassobüros und Rechtsanwälte sind nahezu identisch, entbehren aber jeglicher Grundlage. Oftmals haben diese "Inkassoberechtigten" dieselbe Adresse wie der Gläubiger und dürften eine interne Abteilung des Gläubigerunternehmens sein. In dem Fall reicht es, anhand der angegeben Bankleitzahl die zuständige Bankfiliale zu ermitteln und denen per Mail oder Brief eine Beschwerde über die unsauberen Methoden ihres Kunden zukommen zu lassen. Jede Bank achtet auf ihren guten Ruf und möchte nicht mit Betrügerfirmen in Verbindung gebracht werden. Dasselbe gilt auch für Inkassounternehmen bzw Rechtsanwälte, die solche Betrugsunternehmen vertreten.
Sofern Möglichkeit zum Mailkontakt besteht, spart euch die Kosten für Briefe oder 0180-Nummern. Rechtsanwälte, die als Rufnummer eine 0180er haben, braucht man nicht ernstzunehmen. Ein seriöses Anwaltsbüro hat eine normale Festnetznummer.
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[3] Bomber32 antwortet auf roadrunner66
07.07.2010 20:38
Hallo,

auch ich hab probs mit diagonal inkasso.bisher habe ich 2 schreiben von denen erhalten. die anfangslast belief sich auf
33,10.- euro. diagonal schickte mir im ersten schreiben folgende mahnkostenrechnung

Schulden Gläubiger 33,10.-
Zinsen 0,17.-
Inkassokosten 23,00.-
Auslagenpauschale 19,00.-
gesamt 75,27.-

ich bat das inkassobüro mir detailiert aufzulisten was in der
Auslagenpauschale alles enthalten sei und legte vorsorglich einen
teilwiederspruch wegen eben dieser pauschale ein.
Im zweiten schreiben gingen sie garnicht auf meine bitte ein sondern schrieben mir eine ratenzahlungssumme vor. doch das schlimmste war das sie mir die inkassogebühren um weitere 7,50.-
erhöhten und die gesamtsumme nun auf 82,79.- angewachsen ist.

dies hielt ich für etwas überteuert und schickte deshalb per e-mail nun der diagonal meinen zahlungsvorschlag.

Gläubigerkosten 33,10.-
Inkassogebühr 23,00.-
Zinsen nun 0,19.-
Auslagenpauschale
f. 2 schreiben 2x3.00= 6,00.-

gesamt 62,19.-

ich machte denen auch klar das ich auf weitere erhöhungen nichtmehr reagiere und stattdesseen einen anwalt damit beauftragen würde sich der sache anzunehmen da mir diese preise von diagonal doch sehr überteuert vor kommen.

hab ich richtig gehandelt? kann mir meine e-mail das genick brechen oder sehen die damit das nicht jeder unwissent ist? ich hatte mich extra im i-net erkundigt wieviel ein inkasso zb. für ein schreiben berechnen darf.

hoffe hier kennt sich einer wirklich aus und kann mir nen rat geben.

mfg
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[4] nasowa antwortet auf roadrunner66
16.03.2012 09:50

habe ein Problem mit Diagonal-Inkasso.


- hatte ich vor geraumer Zeit auch mal und hab es prima gelöst:
da ich Inkassos grundsätzlich nicht ernst nehme, sorge ich mich auch nicht weiter :-)
- man muss einem Schreiben dieser parasitären Firmierung sofort widersprechen mit "ich bestreite mit Unkenntnis" und nicht einfach im Papierkorb entsorgen
- bestrittene, nicht titulierte Forderungen dürfen nämlich gar nicht weiter verfolgt werden, dafür gibt es Gesetze
- tun es Inkassos dennoch, genügt das C/O des Antwortschreibens an den für das Inkassobüro zuständigen Datenschutzbeauftragten
- dann wird man bald schon Post bekommen mit einer Entschuld(ig)ung :-)
- INkassos sind fast immer unseriös, sie kaufen sogenannte "uneintreibbare offene Forderungen" meist zu einem Spottpreis auf und versuchen, diese dann wenigstens anteilmässig noch erlangen
- wären es rechtsgültige, titulierte Schuldtitel, wäre ohnehin nicht das Inkassobüro, sondern der Gerichtsvollzieher ALLEIN zuständig, was auch viele Leute übersehen bzw. gar nicht wissen
- vgl. Urteil des OLG Düsseldorf /Az.: 5 U 28/96 / :
- „ ist ein tatsächlicher oder vermeintlicher Schuldner zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig, dann sind Inkassos grundsätzlich u n z u l ä s s i g und eine Prozessierung oder Vollstreckung unumgänglich „“.
- sobald man sich auf eine scheinheilige Ratenzahlung einliesse, die jedem Inkassoschreiben beliegt, erkennt man die Forderung rechtlich an und kann dann hinterher nixc mehr machen


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[4.1] maworm antwortet auf nasowa
02.07.2014 11:56

Du hast hier auch die Möglichkeit zu vergleichen:
http://www.culpa-inkasso.de/de/_Vergleichsrechner

Da kannst du dann gucken, ob die Gebühren gerechtfertigt sind oder nicht - jetzt mal ganz abgesehen davon, ob die Forderung rechtskräftig ist oder eben nicht.