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Gehen Inkassofirmen auch nur wegen Mahngebühren vor?


18.04.2007 14:33 - Gestartet von tchiquinha
Hallo allerseits, ich habe das Problem, daß ich wegen zeitweiser Abwesenheit eine Rechnung erst deutlich verspätet bezahlt habe. In der Zwischenzeit hatte der Anbieter Telemedia den Fall bereits an eine Inkasso-Gesellschaft weiter gegeben. Diese hat mir über die eigentliche Forderung hinaus noch Gebühren i.H.v. fast 50 Euro draufgelegt. Jetzt drohen sie mir damit, daß, wenn ich diese Gebühren nicht bezahle, sie einen gerichtl. Mahnbescheid in Gang setzen. - Wer kennt sich mit solchem Gebahren aus? Ist das nur eine Drohung, oder machen die das tatsächlich, wegen der Gebühren vor Gericht zu ziehen?
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[1] rozario antwortet auf tchiquinha
19.04.2007 08:31
Benutzer tchiquinha schrieb:
Hallo allerseits, ich habe das Problem, daß ich wegen zeitweiser Abwesenheit eine Rechnung erst deutlich verspätet bezahlt habe. In der Zwischenzeit hatte der Anbieter Telemedia den Fall bereits an eine Inkasso-Gesellschaft weiter gegeben. Diese hat mir über die eigentliche Forderung hinaus noch Gebühren i.H.v. fast 50 Euro draufgelegt. Jetzt drohen sie mir damit, daß, wenn ich diese Gebühren nicht bezahle, sie einen gerichtl. Mahnbescheid in Gang setzen. - Wer kennt sich mit solchem Gebahren aus? Ist das nur eine Drohung, oder machen die das tatsächlich, wegen der Gebühren vor Gericht zu ziehen?

Die eigentlich Hauptforderung ist an den Anbieter direkt auf dessen Konto überwiesen worden ?
Es geht nur noch um die Gebühren eines externen Inkassobüros ?
Wenn ja - dann würde ich die kommenden 2 bis 3 Mahnbriefe wegen der Inkassogebühren aussitzen
bzw - besser noch - dem Inkassobüro mitteilen das der Forderung vollumfänglich widersprochen wird und auf den Rechtsweg verweisen.Die Telefonische Kontaktaufnahme und der Speicherung und Weitergabe der Daten gem BDSG ausdrücklich untersagen.
Eine erfolgreiches Gerichtsverfahren ausschließlich (!) wegen Inkassogebühren hat es m.W noch nicht gegeben.
Falls Mahnbescheid wg der Gebühren - würde ich Diesen in voller Höhe widersprechen und diesen Widerspruch nicht mehr zurücknehmen


gruß