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Mahnung von acoreus nach 5 Jahren


26.09.2009 18:11 - Gestartet von Conty30
Wer kann mir helfen, ich habe eine Mahnung (im Juli 2009) über angeblich nicht bezahlte Gebühren aus 2 Rechnungen - insgesamt 5 Euro - von acoreus bekommen, über freenet call-by-call.
Habe sofort Widerspruch eingelegt, aber keine Reaktion von acoreus, dafür aber eine weitere Mahnung mit den üblichen hohen Mahngebühren und Androhung noch höherer Strafen.
Nochmals Widerspruch eingelegt. Habe dann die Rechnungen rausgesucht und noch gefunden!!! Anbei war einmnal ein Zahlungsbeleg, der zwar nicht von der Bank abgestempelt war, auf dem ich aber vermerkte, dass die gesamte Summe bezahlt wurde. Die 2. Rechnung wurde per Bankeinzug der Telekom bezahlt. Kopien davon habe ich per Post an acoreus geschickt. Habe aber nun leider keine Bankauszüge mehr von 2004.
Jetzt meine Frage, ist nicht schon eine Verjährung eingetreten?
Nach wievielen Jahren verjährt so eine Forderung?
Ich habe aber beide Rechnungen voll bezahlt. Habe auch nie eine Mahnung von freenet erhalten.

Acoreus hat weder auf Brief, noch auf E-Mail noch auf E-Mail per Einschreiben reagiert. Eine 3. Mahnung wird bestimmt bald kommen. Was kann ich noch tun?
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[1] tatort antwortet auf Conty30
26.09.2009 18:46
Nichts! Wahrscheinlich hast du schon zu viel getan.
Die Sache wird im Sande verlaufen. Einfach die Nerven behalten und alles Weitere ignorieren, es sei denn, es käme ein Mahnbescheid (äußerst unwahrscheinlich).
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[1.1] Conty30 antwortet auf tatort
29.09.2009 18:26
Danke dir für deinen Ratschlag. Habe jetzt die 3. Mahnung bekommen und bin daraufhin zur Verbraucherzentrale gegangen.
Habe dort genau das gleiche gesagt bekommen. Mal sehen, was jetzt passiert, die Forderung ist nämlich mit dem 31.12.2007 verjährt.
LiebeGrüße Conty30
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[2] six..pack antwortet auf Conty30
27.09.2009 00:09
Wenn der Grund in 2004 lag, dann ist mit Ablauf des 31.12.2007 die Verjährung eingetreten, sofern in der Zeit davor keine Rechnung angekommen ist.

Nur ein Mahnbescheid vom Gericht ist fristgerecht zu widersprechen. Alles andere kann in die Rundablage.
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[2.1] Conty30 antwortet auf six..pack
27.09.2009 11:28
Danke für die schnelle Antwort, soll ich vielleicht acoreus auf die Verjährung hinweisen oder erstmal abwarten.
Zwischen 2004 und 2009 kam keine Mahnung von Cityline freenet. Daher war ich ja auch so perplex, als ich plötzlich von acoreus dieses Schreiben bekam.
Liebe Grüße Conty30
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[2.1.1] tatort antwortet auf Conty30
27.09.2009 11:46
Benutzer Conty30 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort, soll ich vielleicht acoreus auf die Verjährung hinweisen oder erstmal abwarten. Zwischen 2004 und 2009 kam keine Mahnung von Cityline freenet. Daher war ich ja auch so perplex, als ich plötzlich von acoreus dieses Schreiben bekam.
Liebe Grüße Conty30


Ich würde gar nichts tun und alle weiteren Schreiben ablegen (sofern es sich nicht um einen Mahnbescheid vom Amtsgericht handelt).
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[2.1.2] six..pack antwortet auf Conty30
27.09.2009 12:29
Benutzer Conty30 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort, soll ich vielleicht acoreus auf die Verjährung hinweisen oder erstmal abwarten.


Was Du letztendlich tust, mußt Du selbst wissen.
Einen Rat diesbezüglich würde schon ganz nah an Rechtsberatung rankommen.
Lies Dir alle Antworten nochmal durch und dann entscheide für Dich.

Ich würde auch mal im Internet suchen, was andere in diesem Fall machen oder gemacht haben.
Du bist bestimmt nicht der Einzige.
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[2.2] the Hellion antwortet auf six..pack
08.10.2009 22:37
Benutzer six..pack schrieb:
Wenn der Grund in 2004 lag, dann ist mit Ablauf des 31.12.2007 die Verjährung eingetreten, sofern in der Zeit davor keine Rechnung angekommen ist.

Der Threat ist zwar schon älter
Eine Rechnung oder ein Anwwaltsschreiben hätte nichts an den Sachverhalt der Verjährung geändert.
Es hätte ein gerichtlicher mahnbescheid sein müssen

lg
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[2.2.1] six..pack antwortet auf the Hellion
08.10.2009 23:09
Das ist nicht ganz richtig.
Eine Rechnung in dem hebt die Verjährungsfrist auf.
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[2.2.1.1] the Hellion antwortet auf six..pack
13.10.2009 08:21
Benutzer six..pack schrieb:
Das ist nicht ganz richtig. Eine Rechnung in dem hebt die Verjährungsfrist auf.

Keine Rechnung !
Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid

lg
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[2.2.1.1.1] peter.pan antwortet auf the Hellion
27.10.2010 01:03
Benutzer the Hellion schrieb:
Benutzer six..pack schrieb:
Das ist nicht ganz richtig. Eine Rechnung in dem hebt die Verjährungsfrist auf.

Keine Rechnung !
Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid

lg

Weder das eine noch das andere ist formaljuristisch richtig.

Richtig ist: Ein GERICHTLICHR Mahnbescheid "hemmt" die Verjährung.

Widerspricht man dem Mahnbescheid, muss er Gläubiger klagen. Tut er das nicht - Alle Mahnschreiben in die Ablage P (Papierkorb).

Klagt er doch, prüft das Gericht nicht automatisch, ob eine Verjährung der Forderung eingetreten ist.
Man muss explizit (ausdrücklich) die Einrede der Verjährung erklären. Macht man dies nicht und ist die Forderung nicht aus anderen Gründen unrechtmäßig, zahlt man - auch noch nach 10 oder mehr Jahren.

Btw.: ACS (Acoreus oder Acoreus Collection Services) ist eine ganz ganz miese, unseriöse Inkassobude. Das Internet und andere Foren sind voll von deren rechtswidrigen Versuchen, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die leben nur von der Abzocke in der CbC-Branche (Call-by-Call). Leider zahlen aus Unkenntnis noch viel zu viele Verbraucher.
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[2.2.1.1.1.1] the Hellion antwortet auf peter.pan
27.10.2010 22:58
@PeterPan
Das war perfekt !!!

lg
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[3] nasowa antwortet auf Conty30
16.03.2012 09:57

2x geändert, zuletzt am 16.03.2012 10:06
>
>Benutzer Conty30 schrieb:
Wer kann mir helfen, ich habe eine Mahnung (im Juli 2009) über angeblich nicht bezahlte Gebühren aus 2 Rechnungen - insgesamt 5 Euro - von acoreus bekommen, über freenet call-by-call. Habe sofort Widerspruch eingelegt, aber keine Reaktion von


Achtung, hier greift schon die Verjährung, aber die passiert nicht von allein, die muss man schon selber umsetzen:

<...ich widerspreche Ihrfer Forderung, ich bestreite mit Nichtwissen irgendwelche offenen Forderungen und rein vorsorglich mache ich Einrede zur Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB...>

aber stets mit Nachweis, entweder als Fax mit Sendeprotokoll oder als Einschreibebrief oder, was besonders fies, aber 100% anerkannt und sicher ist: man übergibt das Schreiben einem x-beliebigen Gerichtsvollzieher mit der Bitte um "beglaubigte Weiterleitung", das kostet um die 12-22 €uro und hat zur Folge, dass der GRVZ Dein Schreiben entgegennimmt, kopiert, abstempelt, beglaubigt und dann an den Adressaten auf dem "GELBEN AMTWEG" weiterleitet; das hätte dann den Riesenvorteil, dass a) keine Annahme verweigert werden könnte, wie bei Einschreibebriefen ja durchaus legal jederzeit möglich und b) man einen wasserdichten, rechtsbeständigen Nachweis hätte :-)

"Es ist ganz natürlich, dass man anstößt, sobald man der Strömung nicht folgt." [André Gide]

p.s.: ich bin zwar journalistisch, aber nicht juristisch vorbelastet und ich gebe hier lediglich meine rein persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder, alles ohne Gewähr, von illegalen Ratschlägen oder/und Aktionen distanziere ich mich deutlich und vehement :-)