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Mahnung wegen 7 Monate alter Rücklastschrift


29.04.2008 16:17 - Gestartet von rozario
Ene geplatzte Lastschrift kann doch nicht so einfach vergessen werden ??
Gehst Du in besagten Supermarkt einkaufen ?
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[] arndt1972 antwortet auf
29.04.2008 16:46
Benutzer dirkrt8 schrieb:
Hallo,

hat zwar nichts mit Telekommunikation zu tun
aber ich frage trotzdem.

Ich habe eine Mahnung von Marktkauf (Supermarkt) erhalten, dass ich eine Rücklastschrift vom 20.07.07 bezahlen soll.

In dem Schreiben ist nicht meine Kontonummer angegeben oder die Sache um die es geht (Quittung)

Ich habe keine Kontoauszüge mehr für die fragliche Zeit (leider)
und weiß natürlich auch nicht mehr um welche Sache es geht.
Nach 7 Monaten kein Wunder!

Dann ist es entweder bei Dir an der Tagesordnung, daß Lastschriften nicht bezahlt werden, oder Du machst Dir einfach keine Platte darum. Sorry, finde ich eine ziemlich blöde Ausrede, man weiß doch was man wann einkauft und wenn eine Lastschrift nicht bezahlt wird, sieht man das auch. Da sollte es 1. der eigene Anstand gebieten sich selber SOFORT darum zu kümmern und nicht abzuwarten was passiert und 2. sollte man nur mit Karte bezahlen, wenn man auch Deckung auf dem Konto hat.

Der Brief ist nur an meinen Namen und Adresse gerichtet.

Ich meine da könnte ich ja an jeden solch einen Brief schicken und abwarten wieviele Leute bezahlen!!

Kann ich eine Quittung/Beleg einfordern?
Ist die Forderung auch ohne Beleg rechtens?

Den unterschreibe ich schließlich immer bei Kartenzahlung. (Bei mir ist das so)

Klar, den Beleg wird es geben, sonst hätte Deine Bank gar nciht Deine Adreßdaten rausgeben dürfen!

Es geht um 15 Euro worauf Gebühren für Rücklastschrift + Adressermittlung von insgesamt 30 Euro draufgeschlagen wurden.

Aus meiner Sicht viel zu wenig, man sollte da echt mal tatsächliche Kosten ansetzen!!!!

Ach ja, meine Bank verlangt 10 Euro für Kontoauszüge aus der fraglichen Zeit.

Ist auch richtig, ist echt eine besch... Arbeit und jeder sollte Kontoauszüge selber mind 3 Jahre aufbewahren. Und wenn man es nicht tu, dann muß man halt zahlen!

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

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[] Christian_Wien antwortet auf
27.11.2008 21:14
Benutzer dirkrt8 schrieb:
Hallo,

hat zwar nichts mit Telekommunikation zu tun
aber ich frage trotzdem.

Ich habe eine Mahnung von Marktkauf (Supermarkt) erhalten, dass ich eine Rücklastschrift vom 20.07.07 bezahlen soll.

In dem Schreiben ist nicht meine Kontonummer angegeben oder die Sache um die es geht (Quittung)

Ich habe keine Kontoauszüge mehr für die fragliche Zeit (leider)
und weiß natürlich auch nicht mehr um welche Sache es geht.
Nach 7 Monaten kein Wunder!

...


Das ist äußerst schlecht, wenn du Kontoauszüge nicht einmal 7 Monate aufbewahrst und mit Rechnungsquittungen bzw. Zahlungsbelegen schlampig umgehst.
Wie du hoffentlich weißt, beträgt die normale Verjährungsfrist 3 Jahre, in welcher Forderungen geltend gemacht werden können und du ggf. beweisen können mußt, diese bereits beglichen zu haben, um nicht noch einmal zahlen zu müssen.

Im Online-Zeitalter ist es aber bei den meisten Banken üblich, daß die Kontoauszüge der letzten ca. 12 Monate im Onlinebanking angezeigt und gespeichert bzw. ausgedruckt werden können.
Falls deine Bank dies nicht so komfortabel unterstützen sollte, müßtest du mittels Umsatzsuche auch überprüfen können, ob die Lastschrift eingelöst wurde oder z.B. wegen unzureichender Kontodeckung nicht durchgeführt wurde.
Ob dein Konto zum fraglichen Zeitpunkt möglicherweise nicht ausreichend gedeckt war, müßtest du selbst am besten wissen.


Kann ich eine Quittung/Beleg einfordern?
Ist die Forderung auch ohne Beleg rechtens?

Den unterschreibe ich schließlich immer bei Kartenzahlung. (Bei mir ist das so)

Daß du den Originalbeleg unterschreibst ist gerade das Prinzip der Lastschriftzahlung (und bei Kreditkartenzahlung genauso).
Du bekommst dafür aber ein Belegduplikat als Bestätigung.
Dieses solltest du tunlichst aufbewahren - schließlich erfolgt die Abbuchung nicht immer direkt durch das Unternehmen, sondern möglicherweise über einen Zahlungsdienstleister bzw. bei Handelsketten zentral von der Mutterfirma.
Dann kannst du mit dem Beleg leicht feststellen, welche Forderung von dir eingezogen wurde und ob dies zu Recht geschehen ist.

Natürlich kannst du - genauso wie bei Kreditkartenzahlungen - eine Belegkopie anfordern und muß dir diese als Beweis vorgelegt werden.
Allerdings gilt dabei, daß du damit rechnen mußt, dafür die Aufwandskosten für Nachforschung etc. belastet zu bekommen, wenn sich die Forderung als begründet herausstellen sollte.
Schließlich hattest du bereits einen ordnungsgemäßen Beleg bekommen und wäre dieser Mehraufwand nicht erforderlich, wenn du diesen Beleg ordnungsgemäß aufbewahrt hättest.


Es geht um 15 Euro worauf Gebühren für Rücklastschrift + Adressermittlung von insgesamt 30 Euro draufgeschlagen wurden.


Wnn der Lastschrifteinzug tatsächlich aus Gründen, die in deinem Bereich liegen, fehlgeschlagen ist, dann sind diese rechtens und mußt du diese tragen.


Ach ja, meine Bank verlangt 10 Euro für Kontoauszüge aus der fraglichen Zeit.


Auch diese Gebühren für die Ausstellung von Auszugduplikaten sind rechtens.
Du hast schließlich jeden Auszug einmal erhalten.
Wenn du deine Kontoauszüge verschmissen hast, dann ist die nachträgliche Duplikaterstellung eine Sonderleistung deiner Bank, welche diese üblicherweise natürlich extra vergütet haben möchte.
Allerdings habe ich schon zuvor erwähnt, daß das Online-Banking zumeist Umsatzsuche und Online-Darstellung der Kontoauszüge für einen bestimmten Zeitraum (meist die letzten ca. 12 Monate) bietet, wodurch die kostenpflichtige Erstellung von Duplikats-Auszügen vermieden werden könnte.
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[] Till Wollheim antwortet auf
04.12.2008 21:38
Schon schwer zu verstehen, was sich manche Leute anstellen! Für die Gebühren zr Ermittlung hättest Du für ein Jahr WISO 'Mein Geld' kaufen können. Dann has Du alle Zahlungen schön in einer Liste.
Wer mit Giro-Karte bezahlt und wissentlich keine Deckung auf dem Konto hat, begeht sogar einen Betrugsversuch.
Till