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Mahnung


07.10.2006 14:29 - Gestartet von User476
hallo community,


ich habe aus versehen eine Telekom Rechnung vom Monat Mai nicht bezahlt gehabt, mittlerweile ist die Rechnung bezahlt, allerdings nur der T-Com Betrag. Jetzt habe ich einen Brief von einer Kanzlei bekommen, von wegen 010012 schuldet mir 6,22 Euro von der Mai Rechnung. Dies stimmt schon, aber was die dazu berechnet haben ist nicht normal!!!
aktuelle Hauptforderung 6,22 €
Zinsen 0,12 €
vorgerichtl. Mahnkosten 4,64 €
Gebühr in Höhe von 25 €
Auslagenpauschale 5 €


Hat jemand von euch etwas ähnliches erlebt?
Wie soll ich jetzt vorgehen?


Vielen dank für die Hilfe und die Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen


User
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[1] dzuiballe antwortet auf User476
07.10.2006 22:24
Benutzer User476 schrieb:
hallo community, aktuelle Hauptforderung 6,22 €
Zinsen 0,12 €
vorgerichtl. Mahnkosten 4,64 €
Gebühr in Höhe von 25 €
Auslagenpauschale 5 €


Überweisung - ohne jemals auf den RA Brief einzugehen genau die Hauptforderung von 6,22 auf das kto des Tel anbieters.
Alle weiteren Schreiben des RA würde ich ignorieren
Schläft ein bzw wird ausgebucht
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[1.1] User476 antwortet auf dzuiballe
09.10.2006 13:20
Das Problem ist, dass ich keine Kontonummer von dem Anbieter habe, wo ich dies überweisen kann!!!
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[1.1.1] dzuiballe antwortet auf User476
09.10.2006 13:41
Benutzer User476 schrieb:
Das Problem ist, dass ich keine Kontonummer von dem Anbieter habe, wo ich dies überweisen kann!!!

Dann Überweisung an den RA auf das angegeben kto mit dem zusatz :
unter vorbehalt Nur zur Verrechnung auf Hauptforderung


Dies per email und fax nochmal schriftlich fixieren.
Hauptforderung wurde überwiesen
Ich untersage verrechnung nach BGB 367 BGB
Ich befinde mich nicht im verzug
habe rechtschutz


so würde ich es machen
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[1.1.1.1] bastian antwortet auf dzuiballe
09.10.2006 14:12
Sorry, liebe "Hobbyjuristen", aber so ist es nun mal nicht. Den Betrag wird er in voller Höhe zahlen müssen! Die Telekom zieht beim zweiten Mal immer nur ihre eigenen Rechnungsbeträge ein. Die eventueller Fremdanbieter bleiben außen vor. Daher immer darauf achten, dass der komplette Rechnungsbetrag nachträglich überwiesen wird, falls man einmal eine Telekom-Rechnung nicht beglichen hat/begleichen konnte.

Wenn der Drittanbieter dann einen Rechtsanwalt einschaltet, kann er dies tun. Dessen Kosten muss dann der zahlen, der in Verzug ist. Hättest Du pünktlich gezahlt, hättest Du jetzt nicht die dicken Gebühren "an der Backe".

Ich glaube nicht, dass die Kanzlei das "einfach" ausbucht. Du könntest allerdings dort mal anrufen und versuchen zu verhandeln. Mit etwas Freundlichkeit und Charme gibt's vielleicht Rabatt ...

Nur die Hauptforderung zu begleichen und alles Weitere zu ignorieren, kann gefährlich sein. Schreibt der Anwalt nochmals, wird's noch teurer ...

Gruß
Bastian
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[1.1.1.1.1] dzuiballe antwortet auf bastian
09.10.2006 14:55
Einfach Absurd das das Telefonunternehmen den Masseninkasso RA eine Klageschrift verfassen lässt wg der nicht beglichenen RA Gebühren -
in dieser Höhe auch noch ;)
selbst theoretisch wohl kaum durchsetzbar

Nenn mir ein einziges AZ wo dies bei beglichener HF passiert ist -

Nach den traditionellen vom callagenten erstellten 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen wird ausgebucht
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[1.1.1.1.1.1] bastian antwortet auf dzuiballe
09.10.2006 15:35
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Das ist keine "Klageschrift", hier wird nämlich nicht geklagt, sondern allenfalls der Weg des Mahngerichtsverfahrens beschritten, falls keine "Kohle" vom Schuldner kommt. Und die Hauptforderung war ja eben noch NICHT beglichen! Sonst hätte das TK-Unternehmen ja keinen RA beauftragt, die Forderung beizutreiben.

Gruß
Bastian
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[1.1.1.1.1.1.1] User476 antwortet auf bastian
09.10.2006 16:19
@stephanobb

Der Brief scheint wohl elektronisch erstellt zu sein!
Und eine Vollmacht des Rechtsanwaltes lag dem Schreiben nicht bei.
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[1.1.1.1.1.1.2] Wibu antwortet auf bastian
09.10.2006 16:54
Benutzer bastian schrieb:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Das ist keine "Klageschrift", hier wird nämlich nicht geklagt, sondern allenfalls der Weg des Mahngerichtsverfahrens beschritten, falls keine "Kohle" vom Schuldner kommt. Und die Hauptforderung war ja eben noch NICHT beglichen! Sonst hätte das TK-Unternehmen ja keinen RA beauftragt, die Forderung beizutreiben.

Ja, aber die Zusatzkosten sind eindeutig zu hoch.

Schau dir mal § 120 BRAGO an. Für ein einfaches Schreiben (Mahnung etc.) darf der RA nur 2/10 der vollen Gebühr von 25 € (§ 11 BRAGO) nehmen. Macht also 5 €.

Eine Auslagenpauschale kann ich mir noch vorstellen, nicht aber "vorgerichtliche Mahnkosten". Für micht hört sich das nach derselben Sache an, für die zwei mal kassiert werden soll. Außerdem finde ich die Auslagenpauschale reichlich hoch.

Ich würde den Anwalt auf die BRAGO hinweisen und ihm detalliert schreiben, was ich genau überweise. Neben der Hauptforderung wären das einen Fünfer für den Anwalt, die Auslagenpauschale (oder einen Teil davon) und die Zinsen. Gleichzeitig würde ich ihm mitteilen, dass eine weitere Zahlung ohne richterliche Entscheidung entgültig nicht geleistet wird. Dann muss der Anwalt, wenn er denn will, sofort vor Gericht. Kosten für weitere Schreiben kann er dann nicht mehr geltend machen. Nennt sich Schadensminderungspflicht, die auch für den Anwalt gilt.

Dass der Anwalt klagt, wenn er nur einen Teil seiner 25 € kriegt, glaube ich nicht. Ich vermute, dass das Gericht
die Forderung als überhöht zurückweisen würde.

Gruß wibu




Gruß
Bastian
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[1.1.1.1.1.1.2.1] spl antwortet auf Wibu
10.10.2006 03:00
Benutzer Wibu schrieb:
Ja, aber die Zusatzkosten sind eindeutig zu hoch. Schau dir mal § 120 BRAGO an.

Die BRAGO wurde vor über 2 Jahren durch das RVG abgelöst.

Ansonsten gebe ich dir aber Recht, dass die Anwaltsgebühren bei weitem überhöht sind (leider weit verbreitet). Nach meiner Berechnung haben wir hier ein einfaches Schreiben plus Auslagenpauschale und Steuer, macht bei Gegenstandswerten bis 300 Euro einen Gesamtbetrag von 10,44 Euro.

spl
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] Wibu antwortet auf spl
10.10.2006 09:03
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Wibu schrieb:
Ja, aber die Zusatzkosten sind eindeutig zu hoch. Schau dir mal § 120 BRAGO an.

Die BRAGO wurde vor über 2 Jahren durch das RVG abgelöst.

Ich habe einfach meine Unterlagen aus 2003 herausgekramt...., ´tschuldigung.

Gruß wibu

Ansonsten gebe ich dir aber Recht, dass die Anwaltsgebühren bei weitem überhöht sind (leider weit verbreitet). Nach meiner Berechnung haben wir hier ein einfaches Schreiben plus Auslagenpauschale und Steuer, macht bei Gegenstandswerten bis 300 Euro einen Gesamtbetrag von 10,44 Euro.





spl
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[1.1.1.1.1.1.3] dzuiballe antwortet auf bastian
10.10.2006 10:19

einmal geändert am 10.10.2006 10:22
Bastian
Ich kann das nicht nachvollziehen was Du meinst ?
Wenn die RA gebühr nicht bezahlt wird müsste ja wohl geklagt
werden - was gibt es denn sonst noch für Möglichkeiten ?
Bezahlt und beauftragt vom Glaübiger !?
Bei inzwischen beglichener HF ?
In dieser Höhe auch noch ?
Wie will das Unternehmen die Zustellung einer angebl. verschickten Mahnung nachweisen !?

Da müsste die Gegenseite eindeutig Fakten präsentieren.

gruß
heike
(Hobbyjuristin ;)


































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[1.1.1.1.1.1.3.1] User476 antwortet auf dzuiballe
25.10.2006 15:10

einmal geändert am 25.10.2006 15:10
danke für eure Beiträge.

Ich war bei der Verbraucherzentrale und die meinten, dass ich keine andere Wahl hätte außer in den saueren Apfel zu beißen und zu zahlen.... werde eswohl tun...*Weinen*

Dabei überlege ich ob ich die Überweisung in Cents machen soll! Wieviel macht 41 Euro in Cents.....

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[1.1.1.1.1.1.3.1.1] Estico antwortet auf User476
25.10.2006 15:17
Benutzer User476 schrieb:
danke für eure Beiträge.

Ich war bei der Verbraucherzentrale und die meinten, dass ich keine andere Wahl hätte außer in den saueren Apfel zu beißen und zu zahlen.... werde eswohl tun...*Weinen*

Dabei überlege ich ob ich die Überweisung in Cents machen soll!
Wieviel macht 41 Euro in Cents.....

Na, dann paß mal auf!
1€ = 100 ct
41€ = x ct

Nun über Kreuz multiplizieren:
x = 41*100
=> x = 4100 ct

Alles klar?? :-)
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[1.1.1.1.1.1.3.1.1.1] User476 antwortet auf Estico
25.10.2006 18:09
:-)
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[1.1.1.1.1.1.3.1.2] dzuiballe antwortet auf User476
26.10.2006 17:02
Benutzer User476 schrieb:
danke für eure Beiträge.

Ich war bei der Verbraucherzentrale und die meinten, dass ich keine andere Wahl hätte außer in den saueren Apfel zu beißen und zu zahlen.... werde eswohl tun...*Weinen*

Dabei überlege ich ob ich die Überweisung in Cents machen soll!
Wieviel macht 41 Euro in Cents.....

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Lustig
Gib mal die Anschrift der Verbraucherzentrale ;)


;)

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[1.1.1.1.1.1.3.2] heraldo antwortet auf dzuiballe
24.06.2007 12:14
Benutzer dzuiballe schrieb:
Bastian Ich kann das nicht nachvollziehen was Du meinst ? Wenn die RA gebühr nicht bezahlt wird müsste ja wohl geklagt werden - was gibt es denn sonst noch für Möglichkeiten ?
Bezahlt und beauftragt vom Glaübiger !?
Bei inzwischen beglichener HF ?
In dieser Höhe auch noch ?
Wie will das Unternehmen die Zustellung einer angebl.
verschickten Mahnung nachweisen !?

Da müsste die Gegenseite eindeutig Fakten präsentieren.

gruß
heike (Hobbyjuristin ;)


schade, dass nun irgendwie bei diesem Thread nicht final rauskam, wie die Rechtslage nun wirklich ist, ob man nur die Hauptforderung überweisen muss, oder zusätzlich auch eine (wie auch immer) angemessene "BEarbeitungsgebühr" etc, oder alle Beträge wie vom RA gefordert.
Was im Einzelfall abgeht, ist sicher noch eine Andere Frage, ob der RA dass dann sofort ausbucht, oder ncohmal paar SChreiben hinterherschickt, oder was auch immer. Aber wie die RECHTSLAGE ist, würd mich schonmal interessieren.

Andere Frage, damit zusammenhängend:
Mich würd mal interessieren, wenn es zu einem Prozess kommen würde, ob nicht in der Tat, wie Dzuiballe/Heike hier schrieb, der RA beweisen muss, dass sein Schreiben zugegangen ist. Es wird immer Privatpersonen geraten, alles bloß per Einschreiben irgendeinem Laden zuzuschicken, da sonst der Laden sagen könnte, "nö, hier kam nichts an", aber könnte sich nicht einfach auch die Privatperson im Prozessfall darauf berufen, wenn man nur einen einfachen Postbrief (kein Einschreiben) bekam?????

MfG


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[1.1.1.1.2] melboky antwortet auf bastian
26.10.2006 21:43
Benutzer bastian schrieb:
Sorry, liebe "Hobbyjuristen", aber so ist es nun mal nicht. Den Betrag wird er in voller Höhe zahlen müssen! Die Telekom zieht beim zweiten Mal immer nur ihre eigenen Rechnungsbeträge ein. Die eventueller Fremdanbieter bleiben außen vor. Daher immer darauf achten, dass der komplette Rechnungsbetrag nachträglich überwiesen wird, falls man einmal eine Telekom-Rechnung nicht beglichen hat/begleichen konnte.

Wenn der Drittanbieter dann einen Rechtsanwalt einschaltet, kann er dies tun. Dessen Kosten muss dann der zahlen, der in Verzug ist. Hättest Du pünktlich gezahlt, hättest Du jetzt nicht die dicken Gebühren "an der Backe".

Ich glaube nicht, dass die Kanzlei das "einfach" ausbucht. Du könntest allerdings dort mal anrufen und versuchen zu verhandeln. Mit etwas Freundlichkeit und Charme gibt's vielleicht Rabatt ...

Nur die Hauptforderung zu begleichen und alles Weitere zu ignorieren, kann gefährlich sein. Schreibt der Anwalt nochmals, wird's noch teurer ...

Gruß
Bastian


Das Telefonunternehmen will ich sehen der aufgrund der nicht bezahlten Gebühr vom Anwalt eine Klageschrift verfassen lässt.
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[2] eiwei antwortet auf User476
09.10.2006 17:13
Benutzer User476 schrieb:
hallo community,


ich habe aus versehen eine Telekom Rechnung vom Monat Mai nicht bezahlt gehabt, mittlerweile ist die Rechnung bezahlt, allerdings nur der T-Com Betrag. Jetzt habe ich einen Brief von einer Kanzlei bekommen, von wegen 010012 schuldet mir 6,22 Euro von der Mai Rechnung.

Schulden dir oder du schuldest denen?

Dies stimmt schon, aber was die dazu
berechnet haben ist nicht normal!!!
aktuelle Hauptforderung 6,22 €
Zinsen 0,12 €
vorgerichtl. Mahnkosten 4,64 €
Gebühr in Höhe von 25 €
Auslagenpauschale 5 €


Hat jemand von euch etwas ähnliches erlebt?
Wie soll ich jetzt vorgehen?


Vielen dank für die Hilfe und die Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen


User
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[3] eiwei antwortet auf User476
09.10.2006 17:20
Benutzer User476 schrieb:
hallo community,


ich habe aus versehen eine Telekom Rechnung vom Monat Mai nicht bezahlt gehabt, mittlerweile ist die Rechnung bezahlt, allerdings nur der T-Com Betrag. Jetzt habe ich einen Brief von einer Kanzlei bekommen, von wegen 010012 schuldet mir 6,22 Euro von der Mai Rechnung. Dies stimmt schon, aber was die dazu berechnet haben ist nicht normal!!!
aktuelle Hauptforderung 6,22 €
Zinsen 0,12 €
vorgerichtl. Mahnkosten 4,64 €
Gebühr in Höhe von 25 €
Auslagenpauschale 5 €


Hat jemand von euch etwas ähnliches erlebt?
Wie soll ich jetzt vorgehen?


Vielen dank für die Hilfe und die Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen


User

Ich würde mir event.mal von der Verbraucherzentrale Rat holen.Nur den geforderten Betrag zu zahlen halte ich für riskannt
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[4] Pepsi61 antwortet auf User476
17.11.2006 20:41
Hallo habe zur Zeit den gleichen Ärger mit Tele 2, 01013 hatte diese immer als Call nummer und wollte dann Infomaterial haben und schon bekam ich einen Rechnung. Jetzt nach ca. 3 Monaten steht ein Inkassounternehmen da und will auch inzwischen schon einen höheren Betrag als wie überhaupt die rechnung war. Als ich bei tele 2 nachfragte warum ich rechnung bekomme, wurde mir mitgeteilt, dass jeder der nur bei tele 2 anruft und nach Infomaterial fragt gleich als Vertrag gehandelt wird und so schon Rechnungen bekommt. Vielleicht gibt es ja nochmehr Leute die mit Tele 2 also 01013 Ärger haben. Dann meldet Euch doch mal zu Wort.
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[4.1] Mahnung Tele2
stephanobb antwortet auf Pepsi61
18.11.2006 16:47
Hallo Pepsi,

wenn Du präzise Angaben lieferst, kann man Dir auch helfen.

Wann hast Du was gemacht, wann kamen Rechnungen von Tele 2 und was hast Du danach gemacht.

Welches Inkassounternehmen hat Dir wann, welche Unterlagen und welche Positionen zugesandt.

Gruß
St.
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[4.2] dzuiballe antwortet auf Pepsi61
21.11.2006 09:49
.....wurde mir mitgeteilt, dass jeder der nur bei tele 2 anruft und nach Infomaterial fragt gleich als Vertrag gehandelt wird und so
schon Rechnungen bekommt....


Sehr ehrliche Antwort vom (unerfahrenen) Call Agenten - Er gibt das Tricksen
gewissermasen blauäugig zu - Irgendwie fast symphatisch ;)