Hallo feivel 27,
stimmt. ich ignorierte das ganze bis ich von einer inkassofirma eine zahlungsaufforderung bekam. hab dan kalte füsse bekommen und den betrag von über 100 euro überwiesen.
vor kurzem bekam ich wieder eine zahlungsaufforderung der firma.
Wenn die Forderung unberechtigt war, hätte ich diese 100euro schon nicht überweiesen. Da mega-download sich auf ein vermeintliches abo beruft, ist dies dann ggf. die nächste Rate.
nachdm ich mich dann mal wieder beschwert habe, bekam ich eine email in der meine angebliche ip adresse anmeldedatum und uhrzeit zu ershen waren. ich bekundetet wieder meine unschuld---leider ohne erfolg. ich soll eine anzeige gegen unbekannt machen blablabla.
die Firma ist nachweispflichitg, daß du zur besagten Zeit unter diesen Daten erreichbar warst und ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Die IP dürfte dabei nur wenige Tage nach dem genannten Datum Dir zuzuordnen sein, sofern es sich nicht um eine feste IP-Adresse handelt (sollte nicht der Fall sein, wenn Du Dich über einen Anbieter einwählst).
in diesen tagen bekam ich nun die "letzte" mahnung mit der androhung ein inkasoounternehmen würde in den nächsten 8 tagen eingeschaltet werden.
was kann ich nun tun?
Ignorieren bzw. gegenüber der Inkassofirma die Forderung bestreiten und hart bleiben. Auch die dürfen nur berechtigte Forderungen eintreiben. Notfalls muss der Anbieter den Betrag vor Gericht einklagen. Inkassokosten musst Du dann soweit afaik bezahlen. Ansonsten empfehle ich eine Rechtsberatung z.B. der Verbraucherschutzzentralen.
wer hat das gleiche problem aktuell oder bereits überstanden ? bin momentan etwas ratlos
Wie gesagt, der Anbieter muss den Betrag im Zweifel einklagen können. Hierzu muss er seine Forderung gerichtsfest beweisen können (d.h. Sie müssen Dir nachweisen, dass Du den Vertrag bewusst abgeschlossen hast). Hierzu dürfte eine passende IP-Adresse ein Indiz, aber kein Beweiß sein, da diese nicht belegt, wer am Rechner saß).
Eine Emailadresse in deren Anmeldeformular kann schließlich jeder eintragen. Sofern Du die Zugangsdaten, die per Email Email versendet werden, nicht genutzt hast, dürfte der Nachweis, dass Du es warst also schwerfallen.
Problematisch ist allerdings Deine erste Zahlung. Aus diesem Grund würde ich Dir wirklich eine Rechtsberatung empfehlen. Ggf. kannst Du auf diesem Weg auch die erste Forderung wiederbekommen.
Gruß
Phishy