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MEGA Download NET


05.11.2008 18:49 - Gestartet von feivel 27
hallo zusammen
hab da mal ein problemchen
im vergangen jahr habe ich von derfirma mega download net mehrere schreiben bekommen, da ich mich angemeldet hätte und deren dienste in anspruch genommen hätte. was natürlich nicht stimmt. ich ignorierte das ganze bis ich von einer inkassofirma eine zahlungsaufforderung bekam. hab dan kalte füsse bekommen und den betrag von über 100 euro überwiesen.
vor kurzem bekam ich wieder eine zahlungsaufforderung der firma.
nachdm ich mich dann mal wieder beschwert habe, bekam ich eine email in der meine angebliche ip adresse anmeldedatum und uhrzeit zu ershen waren. ich bekundetet wieder meine unschuld---leider ohne erfolg. ich soll eine anzeige gegen unbekannt machen blablabla.
in diesen tagen bekam ich nun die "letzte" mahnung mit der androhung ein inkasoounternehmen würde in den nächsten 8 tagen eingeschaltet werden.
was kann ich nun tun?
wer hat das gleiche problem aktuell oder bereits überstanden ?
bin momentan etwas ratlos
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[1] phishy antwortet auf feivel 27
27.11.2008 19:26
Hallo feivel 27,

stimmt. ich ignorierte das ganze bis ich von einer inkassofirma eine zahlungsaufforderung bekam. hab dan kalte füsse bekommen und den betrag von über 100 euro überwiesen.
vor kurzem bekam ich wieder eine zahlungsaufforderung der firma.

Wenn die Forderung unberechtigt war, hätte ich diese 100euro schon nicht überweiesen. Da mega-download sich auf ein vermeintliches abo beruft, ist dies dann ggf. die nächste Rate.

nachdm ich mich dann mal wieder beschwert habe, bekam ich eine email in der meine angebliche ip adresse anmeldedatum und uhrzeit zu ershen waren. ich bekundetet wieder meine unschuld---leider ohne erfolg. ich soll eine anzeige gegen unbekannt machen blablabla.

die Firma ist nachweispflichitg, daß du zur besagten Zeit unter diesen Daten erreichbar warst und ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Die IP dürfte dabei nur wenige Tage nach dem genannten Datum Dir zuzuordnen sein, sofern es sich nicht um eine feste IP-Adresse handelt (sollte nicht der Fall sein, wenn Du Dich über einen Anbieter einwählst).

in diesen tagen bekam ich nun die "letzte" mahnung mit der androhung ein inkasoounternehmen würde in den nächsten 8 tagen eingeschaltet werden.
was kann ich nun tun?

Ignorieren bzw. gegenüber der Inkassofirma die Forderung bestreiten und hart bleiben. Auch die dürfen nur berechtigte Forderungen eintreiben. Notfalls muss der Anbieter den Betrag vor Gericht einklagen. Inkassokosten musst Du dann soweit afaik bezahlen. Ansonsten empfehle ich eine Rechtsberatung z.B. der Verbraucherschutzzentralen.

wer hat das gleiche problem aktuell oder bereits überstanden ? bin momentan etwas ratlos

Wie gesagt, der Anbieter muss den Betrag im Zweifel einklagen können. Hierzu muss er seine Forderung gerichtsfest beweisen können (d.h. Sie müssen Dir nachweisen, dass Du den Vertrag bewusst abgeschlossen hast). Hierzu dürfte eine passende IP-Adresse ein Indiz, aber kein Beweiß sein, da diese nicht belegt, wer am Rechner saß).
Eine Emailadresse in deren Anmeldeformular kann schließlich jeder eintragen. Sofern Du die Zugangsdaten, die per Email Email versendet werden, nicht genutzt hast, dürfte der Nachweis, dass Du es warst also schwerfallen.
Problematisch ist allerdings Deine erste Zahlung. Aus diesem Grund würde ich Dir wirklich eine Rechtsberatung empfehlen. Ggf. kannst Du auf diesem Weg auch die erste Forderung wiederbekommen.

Gruß

Phishy
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[2] Michael Marx antwortet auf feivel 27
27.11.2008 21:42
Benutzer feivel 27 schrieb:

im vergangen jahr habe ich von derfirma mega download net mehrere schreiben bekommen

war gerade diese Woche Thema bei Akte08 (Sat 1). Guck mal da nach. Interessant werden solche Forderungen IMO erst, wenn du einen gerichtliche Zahlungsaufforderung erhälst. Aber auch der kannst du wiedersprechen (schriftlich!!). Alles andere ist nur Druck aufbauen bis der "Kunde" zahlt. Ich würde einmal schriftl. gegenüber dieser Firma wiedersprechen, im Zweifel bei zu starkem Tobak in Sachen Drohungen, Anzeige erstatten und abwarten. Wenn du verklagt werden solltest (was vermutlich nicht passiert), dann mußt du tätig werden und dir einen Anwalt suchen.
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[2.1] six..pack antwortet auf Michael Marx
27.11.2008 23:45
Du mußt nix machen, nicht einmal widersprechen (richtige Schreibweise).
Es ist Methode dieser Firma, Leute einzuschüchtern. Wenn 2% zahlen hat sich das schon gelohnt.

Erst wenn Du einen Brief vom Amtsgericht bekommst, dann mußt Du da Dein Kreuzchen machen, daß Du dem widersprichst und es ans Gericht zurückschicken.

Wenn die anderen nun was wollen, dann müssen die erstmal die Gerichtskosten löhnen.
Und selbst wenn es dann zum Prozeß kommt, benötigst Du immer noch keinen Anwalt, denn das darf man selbst machen.
Aber das werden die anderen nie machen, da sie dann ja Kosten hätten.

Also, stell Dich tot. Hebe aber alles auf.
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[2.1.1] Kunigund antwortet auf six..pack
04.12.2008 09:15
Benutzer six..pack schrieb:
Du mußt nix machen, nicht einmal widersprechen (richtige Schreibweise).
[...]
Erst wenn Du einen Brief vom Amtsgericht bekommst, dann mußt Du da Dein Kreuzchen machen, daß Du dem widersprichst und es ans Gericht zurückschicken.
[...]
Also, stell Dich tot. Hebe aber alles auf.

Mit Verlaub, das ist gefährlicher Unsinn und Du solltest Dich hüten so etwas jemandem zu raten.

Wer Forderungen unwidersprochen lässt, dem kann hinterher vorgeworfen werden, nichts zur Aufklärung beigetragen zu haben und somit die Gerichtskosten erst verursacht zu haben. Und das kann dann auch bei ursprünglich unberechtigten Forderungen Geld kosten.

Wenn es in diesen Fällen überhaupt einen allgemeinen Ratschlag geben sollte, dann der, jeder unberechtigten Forderung sofort zu widersprechen oder - falls es nach einer Betrugsabsicht aussieht - zur Polizei zu gehen.
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[2.1.1.1] radiobino antwortet auf Kunigund
07.01.2009 17:45
Benutzer Kunigund schrieb:
Benutzer six..pack schrieb:
Du mußt nix machen, nicht einmal widersprechen (richtige Schreibweise).
[...]
Erst wenn Du einen Brief vom Amtsgericht bekommst, dann mußt Du da Dein Kreuzchen machen, daß Du dem widersprichst und es ans Gericht zurückschicken.
[...]
Also, stell Dich tot. Hebe aber alles auf.

Mit Verlaub, das ist gefährlicher Unsinn und Du solltest Dich hüten so etwas jemandem zu raten.

Wer Forderungen unwidersprochen lässt, dem kann hinterher vorgeworfen werden, nichts zur Aufklärung beigetragen zu haben und somit die Gerichtskosten erst verursacht zu haben. Und das kann dann auch bei ursprünglich unberechtigten Forderungen Geld kosten.

Wenn es in diesen Fällen überhaupt einen allgemeinen Ratschlag geben sollte, dann der, jeder unberechtigten Forderung sofort zu widersprechen oder - falls es nach einer Betrugsabsicht aussieht - zur Polizei zu gehen.
Hallo Mega-Download ist bei der Polizei und auch bei den Verbraucherschützern ein bekanter Verein,ein Wideruf braucht er bei denen nicht zustellen,aber eine Anzeige bei der Polizei sollte er machen,gebt mal im Google "mega-download" ein ihr werdet euch wundern, was ihr über diesen sauberen Verein so findet. Auch das Fernsehen hat darüber schon berichtet.