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NexNet wird wohl klagen müssen...


26.09.2006 22:14 - Gestartet von mopmann
Hallo,

Ich möchte hier mal einige Erfahrungen zum Thema "NexNet" zum Besten geben.

Zuerst die Sachlage:
Unsere Firma erhielt am 02.08. eine Rechnung der Telekom. Die Rechnung wurde von uns gekürzt und reklamiert. Der Telekom wurde schriftlich mitgeteilt, dass sich die Kürzung lediglich auf Ihre Entgelte bezieht. Die Telekom war also in der Pflicht die anderen Anbieter auf der Rechnung zu regulieren. Unsere Rechnungsreklamation wurde anerkannt und unser Zahlungsziel um einen Monat verlängert, weil der korrekte zu überweisende Betrag nicht sofort durch die Telekom ermittelt werden konnte.

Vor zwei Wochen erhielt ich erstmals Post von der Firma NexNet, die 4,XX EUR für Anrufe bei der 11880 eintreiben möchte. Ich habe darauf hin der Telekom mitgeteilt, dass das Geld beim Drittanbieter zu regulieren sei und wir uns Schadenersatzansprüche vorbehalten. Der Firma NexNet schrieb ich einen Hinweis, dass wir uns nicht in der Zahlungspflicht sähen und die Telekom erneut angewiesen worden sei, die geschuldeten Beträge zu regulieren.

In der Zwischenzeit habe ich nun auch versucht bei NexNet anzurufen. Die Mitarbeiter dort sind allerdings wenig kompetent.

Heute kam die zweite Mahnung. Ich habe nun erneut bei NexNet angerufen und angefragt, ob man nun das Mahnverfahren einstellen wolle. Die Frau dort teilte mir mit, dass man dies nicht wolle. Ich bin jetzt gespannt auf den Mahnbescheid und weitere Schreiben von den Anwälten von NexNet. Ein letztes Schreiben habe ich nun heute noch hinterherschickt, in dem ich auf §15 Abs. 1 TKV hingewiesen habe, die besagt, dass ich bereits mit befreiender Wirkung gegenüber anderen Anbietern gezahlt hätte.

Sollte NexNet hier nicht die Arbeit einstellen, werde ich die netten Leute wohl beim örtlichen Amtsgericht treffen, was ich jetzt kaum noch erwarten kann. Da die Rechtslage klar scheint, habe ich bisher auf einen Anwalt verzichtet.

Hat jemand ein sehr ähnlich geartetes Problem mit dem Laden??
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[1] dzuiballe antwortet auf mopmann
28.09.2006 23:16

2x geändert, zuletzt am 28.09.2006 23:26
Bausteinmahnbriefe aus der Legoabteilung - erstellt von Call
Agenten welche evtl vorher noch SKL Lose verkauft haben -
Dies ist jetzt nicht abwertend gemeint !
Hier wird nach einem vorgegebenen Schema gearbeitet um den
größtmöglichen Profit einzufahren
Aber das hier das Klageverfahren wegen der Handvoll €uronen
eröffnet wird dürfte so unwahrscheinlich sein wie ein
Konzertbesuch von Ede Stoiber bei Rammstein

Etwas Gelassenheit bitte !

Wenn Du das Nexnetbüro beschäftigen willst fordere das kostenlose TKV § 16 Prüfprotokoll mal an !
Auch das zusätzlichen Einfordern der Gläubigervollmacht (BGB § 174) würde ich in Erwägung ziehen -
Ob Du dies machst oder auch nicht dürfte m.M nichts an der Ausbuchung der knapp 5 € ändern - wobei der Kunde mit der internen Weiterleitungspraxis der Telekom ohnehin nichts zu tun hat
Ich tipp : Ausbuchung nach 2 Briefen
gruß
heike