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schreiben der Liquida Inkasso


11.01.2009 13:19 - Gestartet von slime
Mir wurde am 09.01.2009 ein Schreiben der Liquida inkasso übersendet.
In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt das sie von Marktkauf beauftragt worden sind eine titulierte Forderung in höhe von

200,78 €

Dies ergebe sich aus einem Volstreckungsbescheid vom AG Hagen vom

04.09.2002
Da ich defenitiv nicht mehr weiß das ich dort was gekauft haben soll zu diesem Zeitpunkt und ich auf jeden Fall seit über 5 Jahren keine Post mehr erhalten habe weiß ich nicht wie sich das verhält mit der Verjährungsfrist.
Könnt ihr mir bitte helfen?
MFG Alex
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[1] coolio01 antwortet auf slime
11.01.2009 14:21
Benutzer slime schrieb:
Mir wurde am 09.01.2009 ein Schreiben der Liquida inkasso übersendet.
In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt das sie von Marktkauf beauftragt worden sind eine titulierte Forderung in höhe von

200,78 €

Dies ergebe sich aus einem Volstreckungsbescheid vom AG Hagen vom

04.09.2002



Wenn sie einen Vollstreckungsbescheid haben verjährt das erst nach 30 Jahren.
Du solltest 2002 aber einen Mahnbescheid und dann den Vollstreckungsbescheid vom AG erhalten haben
Coolio
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[1.1] slime antwortet auf coolio01
11.01.2009 20:52
Nein habe ich nicht erhalten
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf slime
12.01.2009 03:21
Benutzer slime schrieb:
Nein habe ich nicht erhalten

Der Vollstreckungsbescheid wird beim Schuldner nicht vor der Zwangsvollstreckung zugestellt, um zu verhindern, dass er Vermögen beiseite schafft.

Bitte doch das Inkassobüro um eine Kopie des Vollstreckungsbescheids, und prüfe dann, ob du die Forderung nicht einfach bezahlen willst. Vielleicht hast du seinerzeit eine geplatzte Lastschrift übersehen, das kann vorkommen.
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[1.1.1.1] the Hellion antwortet auf spaghettimonster
22.01.2009 20:24
Kopie des Titels einfordern
Seltsam nur das 5 jahre keierlei Beitreibungsmasnahmen eingeleitet
wurden (Gerichtsvollzieher - kontopfändung etc)
Auch ein Mahnbescheid bzw Vollstreckungsbescheid ist normalerweise nicht zu übersehen

lg

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[1.1.2] Albi aus Kiel antwortet auf slime
28.03.2009 16:29
Benutzer slime schrieb:
Nein habe ich nicht erhalten

Bist Du in der Zwischenzeit umgezogen und/oder hast Du einen anderen Nachnamen angenommen?
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[1.1.2.1] Mario25421 antwortet auf Albi aus Kiel
19.10.2015 12:34
Ich habe auch sehr
schlechte Erfahrung sammeln müssen mit der Firma
liquido inkasso in Gera .Ich
hatte eine Foderung wo ich eine
Ratenzahlung vereinbart habe.Für die
Ratenvereinbarung verlagte die
Firma 67,50 Euro extra ,wo es nur um eine
Forderung von ca. 167,33 Euro
ging.Dann habe ich bei der letzten Rate ca.3,00
Euro zuviel überwiesen
und die behält die Firma liquido inkasso aus
sogenannten Kostengründen
ein.Wenn die Firma liquido inkasso in Gera dies bei
jeden machen tut
,wovon ich auch aus gehe. Dann macht die Firma liquido
inkasso in Gera
ein fetten Gewinn dadurch extra.Für mich ist dies eine große
Abzocke.
Ich täte mit dieser Firma keine Ratenzahlung mehr eingehen auch wenn
die
Firma liquido inkasso in Gera eine Forderung gegenmich hätte.Ich zahle

dann lieber mehr beim Gerichtsvollzieher da weiß ich der
Gerichtsvollzieher
serös arbeiten tut.Von der Firma liquido inkasso in
Gera klaube ich dies
nicht mehr.
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[1.1.2.1.1] Paderman antwortet auf Mario25421
10.11.2015 23:32

5x geändert, zuletzt am 10.11.2015 23:40
Benutzer Mario25421 schrieb:
Dann habe ich bei der letzten Rate ca.3,00 Euro zuviel überwiesen und die behält die Firma liquido inkasso aus sogenannten Kostengründen ein.
Würde man dies nicht als erschlichene Bereicherung nennen oder so? Immerhin hattest du zu viel überwiesen, normalerweise, egal um welche Summe es sich handelt, muss die Differenz zurückbezahlt werden. Würde mich mal interessieren, ob man die nicht rechtlich dran kriegen könnte, wegen Bereicherung oder so.

Vielleicht könntest du ein Schreiben oder so aufsetzen und die 3,00 Euro zurückverlangen, denen würde ich 14 oder 21 Tage Zeit geben, sonst müsstest du gegen das Inkasso rechtliche Schritte einleiten (brauchbaren Grund müsste man erst herausfinden), wobei die entstehenden Kosten zu deren Lasten auferlegt werden.

Ich finde diese Masche sehr dreist, da du bestimmt nicht der einzige bist, der möglicherweise zu viel überwiesen hat. Wenn man dies zusammenrechnen täte, dann kommt bestimmt eine beachtliche Summe zusammen, nur weil die "Opfer" zu viel überwiesen hatten. und aus "so genannten Kostengründen" ist eine nette Ausrede, wenn das jeder macht, dann würden viele ALG II Empfänger ein eigenes Inkasso gründen und könnten von den Einnahmen leben, oder so.
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[1.1.2.1.2] fanlog antwortet auf Mario25421
11.11.2015 08:55
Benutzer Mario25421 schrieb:
Ich habe auch sehr schlechte Erfahrung sammeln müssen mit der Firma liquido inkasso in Gera .Ich
hatte eine Foderung wo ich eine
Ratenzahlung vereinbart habe.Für die
Ratenvereinbarung verlagte die
Firma 67,50 Euro extra ,wo es nur um eine
Forderung von ca. 167,33 Euro ging.Dann habe ich bei der letzten Rate ca.3,00 Euro zuviel überwiesen
und die behält die Firma liquido inkasso aus
sogenannten Kostengründen
ein.Wenn die Firma liquido inka Firma liquido inkasso in Gera eine Forderung gegenmich hätte.Ich zahle

dann lieber mehr beim Gerichtsvollzieher da weiß ich der Gerichtsvollzieher serös arbeiten tut.

Die zusätzlichen Kosten eines Gerichtsvollziehers machen aber mehr als 3,-- Euro aus.

Klar ist, dass ein Inkassobüro teuer ist. Wir hatten wegen einer verspäteten Zahlung Verzugszinsen von 150,-- Euro und Inkassogebühren von knapp 600,-- Euro. Ich fand das überhöht. Unser Jurist hat das geprüft und für korrekt empfunden.

Da hilt nur innerhalb der vereinbarten Frist zahlen.
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[1.1.2.1.2.1] jackieoh antwortet auf fanlog
11.11.2015 13:00
Benutzer fanlog schrieb:

Da hilt nur innerhalb der vereinbarten Frist zahlen.

Richtig, darauf sollte man immer achten. Wenn es nicht um Zahlungen anonyme Großunternehmen geht, ist das auch eine Grundvoraussetzung für eine gute Geschäftsbeziehung.

Allerdings finde ich es, auch hier wieder, schwierig einzuschätzen, ob eine Forderung berechtigt ist. Dann, und nur dann, wenn eine Forderung angezweifelt werden kann, halte ich die Nichtzahlung für sinnvoll.