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Und wenn die Rechnung zu niedrig ist...?


14.01.2012 14:38 - Gestartet von Mogul
Kein Scherz: ich erhalte seit Monaten eine Rechnung in der mir keine Grundgebühr berechnet wird

Bin ich verpflichtet dies zu melden ?

Angefangen hat es nach der Umstellung auf einen neuen Tarif.

Wem ist dies eventuell genau so ergangen ?
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[1] handytim antwortet auf Mogul
15.01.2012 10:48
Vertraust Du denn nicht den TÜV-überprüften und ständig kontrollierten Rechnungssystemen der Anbieter? ;-)
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[1.1] Mogul antwortet auf handytim
18.01.2012 22:18
Benutzer handytim schrieb:
Vertraust Du denn nicht den TÜV-überprüften und ständig kontrollierten Rechnungssystemen der Anbieter? ;-)

Voll und ganz vertraue ich dem Mist...und die Erde ist eine Scheibe ;)

Es stellt sich halt die Frage ob ich hier mal anfangen sollte Rücklagen zu bilden, bzw. welcher Winkelzug bei "Entdeckung" des "Abrechnungsfehlers" mich zu ungeahnten Zinszahlungen nötigen würde.
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[2] Frühjahr2012 antwortet auf Mogul
27.01.2012 10:08
Benutzer Mogul schrieb:
Kein Scherz: ich erhalte seit Monaten eine Rechnung in der mir keine Grundgebühr berechnet wird

Bin ich verpflichtet dies zu melden ?

Angefangen hat es nach der Umstellung auf einen neuen Tarif.

Wem ist dies eventuell genau so ergangen ?


Gestern bekam ich einen Anruf, dass die Telekom (nach meinen Tarifwechsel) durch einen Softwarefehler seit Monaten keine Grundgebühr eingezogen hat und jetzt eine Rechnung für die fehlenden Monate schreiben würde. Sie würden auch Ratenzahlung anbieten und kommen den Kunden entgegen. Laut Mitarbeiter der Telekom hätten die in einer Schulung gelernt, dass die Telekom bis zu 2 Jahre noch die Grundgebühr nachberechnen darf...

Beste Grüße
Frühjahr 2012
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[2.1] Mogul antwortet auf Frühjahr2012
31.01.2012 12:59
Danke für Deinen Beitrag

Unsere Fälle dürften da ähnlich gelagert sein
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[2.1.1] DarkstylezMusic antwortet auf Mogul
31.01.2012 13:08
Ich habe nach einem Umzug und der damit verbundenen Umstellung auf VoIP knapp 7 Monate keine Grundgebühr berechnet bekommen.
Da ich ja ein ehrlicher Kunde bin ;) habe ich mich mehrmals bei der Telekom gemeldet und wurde immer wieder vertröstet. (Was ziemlich traurig ist, da ich die Leistung schließlich in Anspruch genommen habe und somit auch zahlen muss/möchte)
Nach 7 Monaten bekam ich dann passend zu Weihnachten eine Rechnung von knapp 400 €.
Da die Telekom ja "kulant" ist haben sie mir angeboten das ganze in Raten zu bezahlen. Nach mehrmaligen Anrufen und einigen E-Mails konnte ich mich dann mit der Telekom einigen, dass ich einen einmaligen Abschlag von 100 € zahle und die Sache damit beglichen ist da es ja nicht mein Verschulden war. Alles in allem zeigt diese Geschichte mir mal wieder: "Wer am lautesten schreit, bekommt die höchste Gutschrift."

LG
Darkstylez
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[2.2] niveaulos antwortet auf Frühjahr2012
31.01.2012 13:21
Gestern bekam ich einen Anruf, dass die Telekom (nach meinen Tarifwechsel) durch einen Softwarefehler seit Monaten keine Grundgebühr eingezogen hat und jetzt eine Rechnung für die fehlenden Monate schreiben würde. Sie würden auch Ratenzahlung anbieten und kommen den Kunden entgegen. Laut Mitarbeiter der Telekom hätten die in einer Schulung gelernt, dass die Telekom bis zu 2 Jahre noch die Grundgebühr nachberechnen darf...

Natürlich darf sie das. Und vielmehr, auch um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Ja, du bist als Kunde gesetzlich verpflichtet offenkundige Fehler zu melden, auch wenn dieser Fehler zu deinen Gunsten ist d.h. die Rechnung zu niedrig ist. Alles andere ist versuchter Betrug. Voraussetzung ist die Offenkundigkeit, meint für dich muss der Fehler erkennbar gewesen sein. Aber sobald du weist, dass du irgendwo zuwenig bezahlt hast oder bezahlen wirst musst du das melden.
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[2.2.1] peso antwortet auf niveaulos
31.01.2012 14:51
Benutzer niveaulos schrieb:

Natürlich darf sie das.
Und vielmehr, auch um auf die
Eingangsfrage zurückzukommen: Ja, du bist als Kunde gesetzlich verpflichtet offenkundige Fehler zu melden,
auch wenn dieser
Fehler zu deinen Gunsten ist d.h. die Rechnung zu niedrig ist. Alles andere ist versuchter Betrug.

Ach,
woher
kommt
dieses
Wissen??

Voraussetzung ist die
Offenkundigkeit, meint für dich muss der Fehler erkennbar gewesen sein. Aber sobald du weist, dass du irgendwo zuwenig bezahlt hast oder bezahlen wirst musst du das melden.

Das
musst
Du
aber
belegen.

peso
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[2.3] Frühjahr2012 antwortet auf Frühjahr2012
03.02.2012 13:46
Nun bekam ich wieder einen Anruf von der Telekom, dass aufgrund einer Qualitätskontrolle festgestellt wurde, dass ich € 29,70 zuviel bezahlt hätte. Sie würden sich in aller Form entschuldigen, rufen deshalb auch an, weil sie dies persönlich mitteilen wollen... Ich bekäme eine Gutschrift und wenn ich dann noch Rückfragen hätte, solle ich mich melden. Ich solle erst die Gutschrift abwarten... Also der Laden scheint chaotisch zu ein. Erst sagt man mir, die Grundgebühr wäre nicht abgebucht, jetzt plötzlich habe ich zuviel bezahlt. Na gut, ich warte mal ab, was letztendlich auf mich zu kommt.
Beste Grüße
Frühjahr 2012







Benutzer Frühjahr2012 schrieb:
Benutzer Mogul schrieb:
Kein Scherz: ich erhalte seit Monaten eine Rechnung in der mir keine Grundgebühr berechnet wird

Bin ich verpflichtet dies zu melden ?

Angefangen hat es nach der Umstellung auf einen neuen Tarif.

Wem ist dies eventuell genau so ergangen ?


Gestern bekam ich einen Anruf, dass die Telekom (nach meinen Tarifwechsel) durch einen Softwarefehler seit Monaten keine Grundgebühr eingezogen hat und jetzt eine Rechnung für die fehlenden Monate schreiben würde. Sie würden auch Ratenzahlung anbieten und kommen den Kunden entgegen. Laut Mitarbeiter der Telekom hätten die in einer Schulung gelernt, dass die Telekom bis zu 2 Jahre noch die Grundgebühr nachberechnen darf...

Beste Grüße
Frühjahr 2012