Thread
Menü

Wie umgehen mit völlig überzogener Inkasso Rechnung?


18.05.2009 14:23 - Gestartet von meoda
Hallo Allerseits,

Folgendes ist passiert:
Vor knapp 2 Wochen bekam ich von der diagonal Inkasso GmbH einen Mahnung über eine von mir genutzte Telefonverbindung der Firma SNT Multiconnect GmbH vom Juli 2007.
Die ursprüngliche Telefonrechnung der SNT beläuft sich angeblich auf 2,37 Euro.
Die diagonal will zuzüglich der Auslagen und Gebühren 36,06 Euro von mir.

Da ich zum 30.06.07 umgezogen bin und den Telekom Festnetzanschluss auf meinen damaligen Mitbewohner überschrieben habe ist es möglich das die Forderung von 2,37
besteht und diese Rechnung nicht bezahlt wurde.

Allerdings habe ich die Telefonrechung der Telekom vom Juli 2007 noch mal geprüft und dort keinen Posten der Firma SNT entdecken können. Zudem habe ich niemals eine Einzelrechung oder Zahlungserinnerung der SNT bekommen.

Da ich hier in den Foren gesehen habe das es öfter ähnlich Fälle mit der diagonal oder anderen Inkasso Büros gibt bräuchte ich einen Tipp wie ich unter Einhaltung der Rechtslage am besten damit umgehe:

1. Gar nicht reagieren?
2. Die SNT Multiconnect GmBH ausfindig machen den Einzelentgeltnachweis bzw. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung verlangen, da ich die Rechnung nicht nachvollziehen kann? (Was mache ich aber dann mit dem Schreiben der diagonal?)
3. Die SNT Multiconnect GmBH ausfindig machen und die 2,37 überweisen?
4. Die diagonal anschreiben und die Forderung zrückweisen?
5. Die 36,06 bezahlen

Zur Erläuterung: ich streite die 2,37 Forderung nicht prinzipiell ab, und würde diese auch bezahlen, allerdings habe ich wie gesagt vor der Mahnung von diagonal niemals eine rechnung von SNT erhalten.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße meoda

Menü
[1] six..pack antwortet auf meoda
18.05.2009 15:03

einmal geändert am 18.05.2009 15:05
In der Regel sieht es so aus, daß Fremdgespräche über CallbyCall-Anbietern über die Telekom kassiert werden.
Es kommen auch keine Rechnungen.

Allerdings macht die SNT Multiconnect GmbH was ganz anderes, die bieten Mehrwertnummern an.
Informiere Dich mal auf deren HP, ob Du überhaupt sowas in Anspruch genommen hast.

Auf das Schreiben vom Inkassobüro würde ich schon reagieren.
Laß Dir von denen bescheinigen, daß die mandantenmäßig die SNT Multiconnect GmbH vertreten und dann laß Dir eine detaillierte Auflistung der Forderungen schicken.

Die Gebühren auf 2,37 EUR scheint wohl die Mindestgebühr zu sein.

Allerdings, wenn Du die Forderung ungeprüft bezahlst, bist Du wahrscheinlich den sich anbahnenden Ärger los.


Aber:
Zuerst mal prüfen, was SNT Multiconnect GmbH ist. Es kann ja auch die Mitbewohnerin gewesen sein.
Menü
[1.1] meoda antwortet auf six..pack
18.05.2009 16:10
Hi six..pack,

erst mal danke für deine schnelle antwort.

Du sagst, kommentarlos bezahlen erspart ärger.
Würde ich sofort machen, ich will die Sache ja vom Tisch haben, die Frage ist nur an wen soll ich bezahlen (hab ja keine Kontoverbindung von SNT und finde auch keine auf ihrer Website).
Außerdem wäre dann noch die Frage wie viel? reicht das wenn ich der SNT die 2,37 Euro überweise?

Oder meintest du ich soll der diagonal ihre 36,06 Euro Forderung erfüllen?

Wenn ich der SNT kommentarlos die 2,37 überweise kann ich mir schwer vorstellen das die diagonal danach ruhe gibt.
Oder sollte ich die die diagonal und/oder die SNT darüber informieren das ich bezahlt habe? Wenn ja in welcher form (Brief oder mail)?

Oder anschließend alle schreiben der diagonal ignorieren?

Sorry das sind viele fragen, aber ich finde es zutiefst verwirrend das jemand quasi aus dem nichts mit einer Geldforderung an mich herantreten kann und ich dann in der Pflicht bin das aufzuklären

Grüße meoda
Menü
[1.1.1] six..pack antwortet auf meoda
18.05.2009 18:06
Nein, nicht einfach kommentarlos bezahlen.

Wenn das alles rechtlich in Ordnung ist, dann hat diese Firma ihre Forderungen an das Inkassobüro übertragen.
Nur noch mit diesen hast Du dann zu tun.

Daher erstmal die Rechtsgrundlage klären wie beschrieben.
Jetzt noch nichts zahlen.
Und ohne Rechnung, die das beweist, läuft gar nichts.

Ich kenne weder die eine noch die andere Firma.
Hast Du schon mal im Internet gesucht?

Such mal:
diagonal Inkasso GmbH

Menü
[1.1.1.1] meoda antwortet auf six..pack
20.05.2009 13:18
Hi six pack,

Ich kenne weder die eine noch die andere Firma. Hast Du schon mal im Internet gesucht?
Jep, beide Firmen sind existent und soweit man das sagen kann in Ordnung. Allerdings fand ich per Google hunderte Einträge zum Thema "Ärger mit der diagonal inkasso".
In der Regel ähnliche Fälle wie bei mir.
Erstaunlich war auch wie viele Betroffene den vollen diagonal Rechnungsbetrag bezahlt haben um den ärger mit der diagonal los zu werden, nur um anschließend festzustellen das
die diagonal dann aber neue Forderungen (Z.B. wegen Zahlungsverzug) stellt.

Übrigens gehe ich nach erneuter Überprüfung aller meine Telekom Rechnungen davon aus dass die Ursprungsforderung von 2,37 Euro gerechtfertigt ist.
Allerdings hat die Telekom anscheinend bei ihrer Endabrechnung an mich nur ihre eigenen gebühren in Rechnung gestellt, nicht die der telco Betreiber.
Ich habe in meinen Unterlagen gesehen dass ich damals eine Einzel Rechnung (4,05 Euro) eines anderen telco Betreibers bekam und diese auch bezahlte.
Da weder die SNT Multiconnect GmbH noch der erwähnte Betrag in der Telekom Rechnung auftaucht und ich auch niemals eine Rechnung oder Mahnung der SNT bekam werde ich die Forderung jetzt erst mal wie folgt zurückweisen:
_______________­__________­__________­__________­________________

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die Forderung von 36,08 Euro zurück und fordere Sie meinerseits auf mir folgende Unterlangen zu übermitteln:
1. Einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV
2. Das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
3. Einen Nachweis über die Abtretung der gestellten Forderung
der SNT Multiconnect GmbH an sie
Bis zum vollständigen Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Des Weiteren untersage ich ihnen die Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG sowie die telefonische Kontaktaufnahme zu mir.
MfG
________________­__________­__________­__________­________________

Vielen Dank für Deine Hilfe
meoda

Menü
[1.1.1.1.1] the Hellion antwortet auf meoda
25.05.2009 22:50
Die Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Ich bin mit folgender Vorgehesweise bisher immer gut gefahren

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Nachweisbar an das Inkassobüro :

Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen