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zahlungsaufforderung nach 9Monaten


22.05.2007 19:47 - Gestartet von fiedlerm
Hallo, hat jemand einen guten tipp?

nachdem ich von talkline keine schlußrechnung in 03/06 bekam leistete ich nach einschaltung eines anwalts durch talkline in 08/06 nur eine Teilzahlung 20,- von 23,03-hauptforderung- ohne anerkennung eines rechtsanspruchs- da ich auch zu diesem zeitpunkt keine aussagefähige rechnung in händen hielt und die inkassogebühren mir doch etwas angst machten. bis zum heutigen tage nichts mehr gehört.heute schreibt mir infoscore forderungsmanagment ich soll 86,27 zahlen,ohne aufschlüsselung der kosten. aus der damaligen hauptforderung sind noch 3,03 offen, 2x wurden mir rücklastschriftgebühren von je 17,45 in rechnung gestellt ,die weitere differenz bleibt offen. muss ich nach 9 Monaten ohne schrfitwechsel noch zahlen und wenn was?
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[1] rozario antwortet auf fiedlerm
23.05.2007 21:54
Auf den rechtsweg verweisen.
Forderung vollumfänglich zurückweisen

gruß
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[2] szar antwortet auf fiedlerm
11.01.2008 09:58
Hallo an alle,

ich hoffe jemand hat einen guten Tipp für mich.

Es geht um eine Zahlungsaufforderung der Firma diagonal Inkasse im Auftrag der Firma 010012 Telekom Gmbh. Mitlerweile fordert das Inkassounternehmen € 40,32.

Den Betrag von der Monatsrechung der DTAG über 53,76 hatte ich ca. 3 Wochen später überwiesen. Die erste Mahnung der Firma 010012 kam aber 3 Wochen später. Nach rücksprache mit der DTAG war lag ein fehler bei der DTAG vor wurde aber dann überwiesen.

Meine Frage nun: Muss ich die Mahngebühren bezahlen?
Mir wurde jetzt von dem Inkassounternehmen ein Mahnbescheid angedroht!!

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Viele Grüße

Sven
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[2.1] Christian_Wien antwortet auf szar
30.01.2008 23:29
Benutzer szar schrieb:
Hallo an alle,

ich hoffe jemand hat einen guten Tipp für mich.

Es geht um eine Zahlungsaufforderung der Firma diagonal Inkasse im Auftrag der Firma 010012 Telekom Gmbh. Mitlerweile fordert das Inkassounternehmen € 40,32.

Den Betrag von der Monatsrechung der DTAG über 53,76 hatte ich ca. 3 Wochen später überwiesen. Die erste Mahnung der Firma 010012 kam aber 3 Wochen später. Nach rücksprache mit der DTAG war lag ein fehler bei der DTAG vor wurde aber dann überwiesen.

Meine Frage nun: Muss ich die Mahngebühren bezahlen? Mir wurde jetzt von dem Inkassounternehmen ein Mahnbescheid angedroht!!

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Viele Grüße

Sven


@Sven

Der Knackpunkt, den ich aber aus deiner Schilderung nicht herauslesen kann, wird sein, ob du deine damalige Rechnung der DTAG fristgerecht bezahlt hast.
Offen gelassen hast du weiters, ob bzw. wie du auf die erfolgte Mahnung von 010012 Telekom reagiert hast.
Offenbar hast du die erfolgte Zahlung an die DTAG (am besten samt Zahlungsnachweis und einer detaillierten Information über das Problem bei der DTAG) nach der Mahnung NICHT schriftlich oder per Fax der 010012 Telekom mitgeteilt, denn sonst hätte diese die Forderung wohl nicht an ein Inkassobüro abgetreten.
Die Mahngebühren werden wohl vom Inkassobüro gefordert sein.

Jetzt bleibt dir nichts Anderes mehr übrig, als mit 010012 Telekom schriftlich (oder per Fax, wenn du ganz sicher gehen willst per Eischreiben mit Rückschein) Kontakt aufzunehmen, das Problem aufzuklären und deine Zahlung an die DTAG zu beweisen.
Dem Inkassobüro solltest du zumindest mitteilen, daß deiner Meinung nach die Forderung nicht besteht und dazu eine Kopie deines Schreibens an 010012 Telekom mitsenden.
Falls dann wider Erwarten doch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, hast du 14 Tage Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen und mit einem Rechtsanwalt die weitere Vorgangsweise abzuklären.

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[2.2] rozario antwortet auf szar
01.02.2008 22:58
Benutzer szar schrieb:
Hallo an alle,

ich hoffe jemand hat einen guten Tipp für mich.

Es geht um eine Zahlungsaufforderung der Firma diagonal Inkasse im Auftrag der Firma 010012 Telekom Gmbh. Mitlerweile fordert das Inkassounternehmen € 40,32.

Den Betrag von der Monatsrechung der DTAG über 53,76 hatte ich ca. 3 Wochen später überwiesen. Die erste Mahnung der Firma 010012 kam aber 3 Wochen später. Nach rücksprache mit der DTAG war lag ein fehler bei der DTAG vor wurde aber dann überwiesen.

Meine Frage nun: Muss ich die Mahngebühren bezahlen? Mir wurde jetzt von dem Inkassounternehmen ein Mahnbescheid angedroht!!

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Viele Grüße

Sven


Bausteinmahnbriefe :)
Ich würde keinerlei Kommunikation mit dem Inkassobüro führen
Warum auch ?
Eine erfolgreich durchgezogene Klage expl wg nicht titulierter
Inkassogebühren eines extern beaudftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt geworden (bei bezahlter HF)
Falls Mahnbescheid: Widerspruch komplett UND begründungslos !


lg