Benutzer szar schrieb:
Hallo an alle,
ich hoffe jemand hat einen guten Tipp für mich.
Es geht um eine Zahlungsaufforderung der Firma diagonal Inkasse im Auftrag der Firma 010012 Telekom Gmbh. Mitlerweile fordert das Inkassounternehmen € 40,32.
Den Betrag von der Monatsrechung der DTAG über 53,76 hatte ich ca. 3 Wochen später überwiesen. Die erste Mahnung der Firma 010012 kam aber 3 Wochen später. Nach rücksprache mit der DTAG war lag ein fehler bei der DTAG vor wurde aber dann überwiesen.
Meine Frage nun: Muss ich die Mahngebühren bezahlen? Mir wurde jetzt von dem Inkassounternehmen ein Mahnbescheid angedroht!!
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Viele Grüße
Sven
@Sven
Der Knackpunkt, den ich aber aus deiner Schilderung nicht herauslesen kann, wird sein, ob du deine damalige Rechnung der DTAG fristgerecht bezahlt hast.
Offen gelassen hast du weiters, ob bzw. wie du auf die erfolgte Mahnung von 010012 Telekom reagiert hast.
Offenbar hast du die erfolgte Zahlung an die DTAG (am besten samt Zahlungsnachweis und einer detaillierten Information über das Problem bei der DTAG) nach der Mahnung NICHT schriftlich oder per Fax der 010012 Telekom mitgeteilt, denn sonst hätte diese die Forderung wohl nicht an ein Inkassobüro abgetreten.
Die Mahngebühren werden wohl vom Inkassobüro gefordert sein.
Jetzt bleibt dir nichts Anderes mehr übrig, als mit 010012 Telekom schriftlich (oder per Fax, wenn du ganz sicher gehen willst per Eischreiben mit Rückschein) Kontakt aufzunehmen, das Problem aufzuklären und deine Zahlung an die DTAG zu beweisen.
Dem Inkassobüro solltest du zumindest mitteilen, daß deiner Meinung nach die Forderung nicht besteht und dazu eine Kopie deines Schreibens an 010012 Telekom mitsenden.
Falls dann wider Erwarten doch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, hast du 14 Tage Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen und mit einem Rechtsanwalt die weitere Vorgangsweise abzuklären.