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Irgendwie Sonderkündigungsrecht durch DVB-T Wegfall?


28.12.2013 15:10 - Gestartet von peez
Seit DVB-T dieses Jahr in München abgeschaltet wurde, haben wir leider nur noch ganz wenige Sender (interessanterweise bekommen wir nichtmal mehr ARD rein).
Jetzt gibt es in meinem Mietshaus weder Kabelanschluss noch eine hausweite SAT-Anlage o.ä.
Die einzige Möglichkeit, wieder stressfreien fernsehempfang zu bekommen ist entweder, eine Schüssel am Balkon zu installieren oder z.B. Entertain von der Telekom. Schüssel installieren würde ich eher ungern, da wir recht ungünstig gelegen sind und es meiner Meinung nach was recht teures bräuchte, ganz abgesehen davon dass Diskussionen mit der Hausverwaltung vorprogrammiert sind ;)
Leider habe ich noch ca. 1,5 Jahre bei meinem aktuellen Internet Vertrag. Meint ihr es gibt eine Möglichkeit, eine Sonderkündigung mit der DVB-T Begründung durchzubekommen, um dan Entertain o.ä. zu bestellen?
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[1] spunk_ antwortet auf peez
28.12.2013 21:18
Benutzer peez schrieb:

oder z.B. Entertain von der Telekom. Schüssel installieren würde ich eher ungern, da wir recht ungünstig gelegen sind und

es geht nur darum dass der Empfangsspiegel freie Sicht nach etwa Süd-Ost hat.

es meiner Meinung nach was recht teures bräuchte, ganz

Komplettgeräte sind in der Tat bei fast 50EUR

abgesehen davon dass Diskussionen mit der Hausverwaltung vorprogrammiert sind ;)

das ist ohne Belang denn da wie oben steht keine andere Empfangsart vorgesehen ist darf derartiges ja frei eingerichtet werden.

Leider habe ich noch ca. 1,5 Jahre bei meinem aktuellen Internet Vertrag. Meint ihr es gibt eine Möglichkeit, eine Sonderkündigung mit der DVB-T Begründung durchzubekommen, um dan Entertain o.ä. zu bestellen?

mit jedem Netzzugang (naja: Geschwindigkeit sollte wohl mehr als 2000kbit sein) ist Empfang möglich. da besteht kein bedarf nach Entertain.