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O2 Standleitung


16.04.2017 18:00 - Gestartet von Horsefreund
Hallo zusammen,

in den AHB zu meinem Mobilfunkvertrag bin ich auf folgende Klausel gestoßen. Unter 5.4. (missbräuchliche Nutzung) heißt es im Abschnitt d

"die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von der konkreten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze) nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung und nicht zur Herstellung von Verbindungen nutzen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der
Verbindung oder der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere
vermögenswerte Gegenleistungen erhält oder erhalten soll."

Nun meine Frage. Wie ist eine Standleitung bei Telefonice definiert?