Thread
Menü

Yourfone/Drillisch(&allg.) - Begleichung Grundgebühr im voraus


03.02.2019 04:55 - Gestartet von tinah
hallo

ich hoffe dass ist hier jetzt das richtige forum für meine frage (ganz neu angemeldet).

es sollte doch möglich sein, im speziellen fall mit yourfone, was aber ja auch für alle anderen anbieter betrifft, die gesamte grundgebühr für die 2 jahre laufzeit auf einmal zu überweisen, welche dort dann quasi als guthaben stehen und monatlich gegen gerechnet werden, oder?

natürlich müsste man dann ggf zum ende hin noch nachzahlen, je nachdem was an sms und/oder zusätzliche daten- oder zusatzgebühren angefallen sind.

ich gehe in meinem fall aber davon aus, dass ich das datenvolumen eh niemals verbraucht bekomme, nicht im ausland unterwegs bin und gar nicht mehr weiss wie man eine sms schreibt ;-)
durch den verkauf des telefons wären die gebühren dann nämlich beinahe gedeckt und ich muss mir dann keine sorgen mehr machen, dass ggf die gebühr mal nicht auf dem konto vorhanden ist.

vielen, vielen dank im voraus!
Menü
[1] Marty McFly antwortet auf tinah
03.02.2019 13:21
Benutzer tinah schrieb:

es sollte doch möglich sein, im speziellen fall mit yourfone, was aber ja auch für alle anderen anbieter betrifft, die gesamte grundgebühr für die 2 jahre laufzeit auf einmal zu überweisen, welche dort dann quasi als guthaben stehen und monatlich gegen gerechnet werden, oder?

Einge Anbieter sind da leider wenig flexibel. Mein Vorschlag wäre:

Kostenlos zusätzliches Girokonto einrichten, Gesamtbetrag einmal dorthin überweisen und als Abbuchungskonto für den Mobilfunkvertrag angeben. Funktioniert mit JEDEM Mobilfunkanbieter. Wenn man es richtig anstellt, lassen sich derzeit sogar noch 148€ Prämie mitnehmen:
https://www.comdirect.de/konto/girokonto.html?ad=GKVV16679800dxqTS0101900001412#vorteile
Menü
[1.1] tinah antwortet auf Marty McFly
03.02.2019 17:46
Benutzer Marty McFly schrieb:
Einge Anbieter sind da leider wenig flexibel. Mein Vorschlag wäre:

Kostenlos zusätzliches Girokonto einrichten, Gesamtbetrag einmal dorthin überweisen und als Abbuchungskonto für den Mobilfunkvertrag angeben.

ja, das wäre natürlich auch eine alternative.
aber da ich erfahren durfte, wie rigoros (meine) krankenkasse(n) mit einem lebenslangen mitglied umgeht und ohne zu zögern und hinnahme der vernichtung der privaten existenz, konten über unsere willfährigen schergen beim zoll pfändet, wäre mir die begleichung im voraus natürlich lieber und sicherer.

mal gucken, vielleicht ist es für mich eh schlauer vorerst bei netzclub zu bleiben, da muss ich nur noch meine karte wieder finden ;-)

vielen lieben dank für antwort!

lg
Menü
[1.1.1] tosho antwortet auf tinah
21.02.2019 20:37
Benutzer tinah schrieb:
ja, das wäre natürlich auch eine alternative. aber da ich erfahren durfte, wie rigoros (meine) krankenkasse(n) mit einem lebenslangen mitglied umgeht und ohne zu zögern und hinnahme der vernichtung der privaten existenz, konten über unsere willfährigen schergen beim zoll pfändet, wäre mir die begleichung im voraus natürlich lieber und sicherer.

Die Krankenkasse pfändet über den Zoll??? Das ist ja ein ganz neues Aufgabengebiet. Wusste ich noch gar nicht. Oder ging es da um Schwarzarbeit?

mal gucken, vielleicht ist es für mich eh schlauer vorerst bei netzclub zu bleiben, da muss ich nur noch meine karte wieder finden ;-)

Hmm, Du hast aber eine Menge Probleme. Vielleicht solltest Du da mal mit jemandem drüber sprechen. Die Krankenkasse bezahlt das :-)
Menü
[1.1.1.1] Fernsprecher in 0815 antwortet auf tosho
21.02.2019 22:25
So ist es, der Zoll vollstreckt durch seine Vollstreckungsstellen öffentlich-rechtliche Forderungen auch im Auftrag als Selbstexekution der Körperschaft - hier der Krankenkasse. Die könnte alternativ auch einen eigenen Mitarbeiter als Vollziehungsbeamten vorbeischicken.
Menü
[1.1.1.1.1] tosho antwortet auf Fernsprecher in 0815
21.02.2019 22:29
Benutzer Fernsprecher in 0815 schrieb:
So ist es, der Zoll vollstreckt durch seine Vollstreckungsstellen öffentlich-rechtliche Forderungen auch im Auftrag als Selbstexekution der Körperschaft - hier der Krankenkasse. Die könnte alternativ auch einen eigenen Mitarbeiter als Vollziehungsbeamten vorbeischicken.

Oh, vielen dank für die Aufklärung. Ich wusste weder, dass der Zoll so etwas macht, noch, dass die Krankenkassen öffentlich rechtliche Körperschaften sind.