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Parken möglich?


15.01.2019 11:17 - Gestartet von iul
Ich möchte (m)einen Vertrag (aus 4, mit fortlaufenden Rufnummern) kündigen OHNE jetzt direkt (u.U. in 6-12 Monaten) einen neuen Vertrag (auch nicht bei anderem Anbieter) abzuschließen.

Ist es möglich als "Inhaber der Rufnummer" diese ohne Bindung an Vertrag & Provider zu "Parken" und wenn ja, wie? ("Inhaber-Bescheinigung", Direkt bei der Netzagentur, ...?)

Wo (in welchem Gesetzbuch/§§) finden sich die diesbezüglichen Regelungen?

Dank für alles Zielführende
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[1] Kuch antwortet auf iul
15.01.2019 11:28
Hallo,

nein, das geht leider nicht. Wird ein Vertrag gekündigt, ohne dass gleichzeitig eine Rufnummernportierung beauftragt wurde, fallen die Rufnummern sofort an den Provider zurück für eine Neuverteilung.

Die Begriffe "Inhaber der Rufnummer" und "Inhaber-Bescheinigung" zeigen das weitverbreitete Missverständnis: Inhaber aller Rufnummern bundesweit ist und bleibt der Staat in Form der Bundesnetzagentur, diese kann auch jederzeit Rufnummernbereiche sperren, Rufnummern zurückfordern usw., so wie das ja beispielsweise bei 0130, 0190, 01212 usw. schon gemacht wurde. Die Regelungen zur Portierung sind nur dazu da, damit jemand bei einem Anbieterwechsel seine Rufnummer nicht verliert (und damit der Anbieterwechsel erschwert wird). Ein "Anrecht auf lebenslange Nutzung" für Rufnummern ist nirgens definiert.

Konkreter Tipp in diesem Fall: Am besten alle Nummern auf Prepaidkarten ohne Grundgebühren portieren, und dann später in einigen Monaten auf den neuen gewünschten Vertrag. Dann bleiben sie erhalten.

Alexander Kuch
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[1.1] iul antwortet auf Kuch
15.01.2019 11:33
Besten Dank für die Aufklärung!
Insbesondere die Hinweise zum rechtlichen Rahmen ;-)

L. Richter
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[2] Tiara1875 antwortet auf iul
17.01.2019 18:59
bis 90 Tage nach Deaktivierung kann eine Rufnummer mitgenommen werden.