Ich war auch schon bei der Verbraucherzentrale, die mir
zwar nahe gelegt haben, den Betrag wieder zurück buchen zu lassen, aber so einen Fall nur bei Privatnutzern hatte. Danke für euren Rat.
Das Zurückbuchen ist immer der falsche Weg. So entstehen nur Mahngebühren. Später kommt man durch den Mahnlauf mit Kündigung ins Inkasso und erhält negative Schufa-Einträge.
Den Anbieter trifft sicher keine Schuld.
Es handelt sich auf Kreuzfahrtschiffen um maritime Services.
Dabei entstehen sehr hohe Kosten durch Minuten- und MB-Kosten.
Aus Kulanz die Hälfte der Kosten zu übernehmen ist eigentlich schon recht großzügig.
Mehr kann man wohl vom Anbieter nicht erwarten.
An alle Leser: auf Schiffen unbedingt Flugmodus aktivieren und Umleitungen auf die Mailbox vor einer Reise ausschalten.