Benutzer rapidiomas schrieb:
Falsche Beratung?
Offensichtlich ja nicht, er hat dich nicht falsch informiert. Ein Vertrag kann bei Verzug ins Ausland außerordentlich unter Einreichen von Nachweisen gekündigt werden.
Der Verkaeufer hat einfach nur gelogen und auf guten Kumpel gemacht.
Das ist doch Blödsinn. Du beschreibst doch selber das Szenario, dass der Vertrag auch von o2 gekündigt wurde. Es ist das gemacht worden, was du wolltest und was dir im Shop mitgeteilt wurde. Diese 90 EUR sind keine "Kündigungsgebühr", wie du es nennst, sondern die Grundgebühr von 3 Monaten, die der Gesetzgeber(!) als Frist vorsieht. Das ist eine gesetzliche Regelung, die von o2 eingehalten wird.
Darüber solltest du übrigens einen schriftlichen Bescheid bekommen haben. Den erhält jeder, dessen außerordentliche Kündigung akzeptiert wird. Dort steht das Datum der Deaktivierung drin UND die Inrechnungstellung dieser drei Monate, was du übrigens auch akzeptiert hast, sonst käme die außerordentliche Kündigung ja nicht zustande.
Einfach nur asozial.
Warum billig im Internet rumpesten, wenns dafür gar keinen Grund gibt?