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Rufnummer keine Neuware? - Reklamationsfall!


07.08.2010 08:33 - Gestartet von JStefan
einmal geändert am 07.08.2010 08:37
Hallo,

wenn ich lese dass eine neu gekaufte SIM-Karte mit Rufnummer noch die alten kostenpflichtigen Mehr-(oder Minder-)wert-Abonnements vom Vorbesitzer geschaltet hat, dann drängt sich mir doch der Eindruck auf, dass der Mobilfunkanbieter hier Gebrauchtware zum Preis von Neuware anbietet, ohne darauf hinzuweisen dass die Ware nicht neuwertig ist. Das wäre dann Irreführung des Verbrauchers und würde letzteren zum Umtausch berechtigen ... die Frage ist, ob er bei jederzeit kündbaren Prepaid-Verträgen viel davon hat.

Grüße
jS

Nachtrag: weiss jemand wie das datenschutzrechtlich aussähe, wenn auf der neuen Rufnummer auch gleich die alten Mailboxtexte und vor allem Anrufe(r) des Vorbesitzers noch gespeichert wären? Das würde einem entsprechend einsparwilligen Mobilfunkanbieter sicherlich noch einen weiteren Kosten-Schritt im internen Processing einsparen, hier nicht zu löschen .... ;-)
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[1] kunde-bei-teltarif antwortet auf JStefan
07.08.2010 09:18
Das ist doch Bekannt, dass die Anbieter Rufnummern nach einer gewissen Zeit, nach der Kündigung, die Rufnummern wieder in Umlauf bringen.
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[1.1] mho73 antwortet auf kunde-bei-teltarif
07.08.2010 10:09
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Das ist doch Bekannt, dass die Anbieter Rufnummern nach einer gewissen Zeit, nach der Kündigung, die Rufnummern wieder in Umlauf bringen.

Richtig, nur dass eine Rufnummer an sich nicht fest mit einer SIM verknüpft ist und die SIM-Karte somit auch mit dem Vertrag eines eventuellen Vorbesitzers der Nummer nichts zu tun hat (bzw. haben sollte).

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[1.1.1] lagoon antwortet auf mho73
07.08.2010 10:16
Du wirst es aber auch nicht verhindern (oder reklamieren) können, dass Du ggf. Anrufe erhältst, die dem Vorbesitzer der Rufnummer gelten. Ist mir im Festnetz so ergangen, war eine "sehr schöne" Rufnummer, aber vorher hatte die eine beliebte Kegelbahn (war teilweise auch noch so auf veralteten Internetseiten zu finden) ... ;-)
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[2] Telly antwortet auf JStefan
07.08.2010 11:33
Nachtrag: weiss jemand wie das datenschutzrechtlich aussähe, wenn auf der neuen Rufnummer auch gleich die alten Mailboxtexte und vor allem Anrufe(r) des Vorbesitzers noch gespeichert wären? Das würde einem entsprechend einsparwilligen Mobilfunkanbieter sicherlich noch einen weiteren Kosten-Schritt im internen Processing einsparen, hier nicht zu löschen .... ;-)

Dafür wäre dann aber wirklich der Mobilfunkanbieter verantwortlich! Im Falle von Abos ist es aber ein Drittanbieter, der scheinbar immer wieder versucht, "seine Forderungen" über die Karte einzuziehen.

Da wäre es schon gut, wenn dort gegengesteuert würde. Man muss sich das mal überlegen. Da gibt es eine Nummer mindestens ein halbes Jahr nicht mehr und wird dann an einen anderen Kunden vergeben und dort wird wieder abgebucht. Das kann doch nur so laufen, dass der Drittanbieter immer wieder versucht, die Beträge einzuziehen und wenn nichts passiert - auch gut.

Dabei frage ich mich, ob da keine "Rücklastschriftgebühren" entstehen. Bei Banklastschriften würde es sowas nicht geben. Dort kostet das den "Einziehenden" immer schön Geld, wenn eine Abbuchung erfolglos bleibt. Sowas sollte es auch hier geben.

Ich könnte mir noch eine andere Lösung vorstellen. Ich schließe ein Abo ab und beim erstmaligen Abrechnen des Drittanbieter muss er einen zufällig erstellten "Code" mitsenden. Dieser Code wird dann von meinem Mobilfunkanbieter gespeichert. Nachfolgend sind auf meiner Mobilfunknummer nur Beträge abrechenbar, die den GLEICHEN Code immer mitschicken.

Kündige ich dann meinen Handyvertrag, müsste mein Mobilfunkanbieter den Code auch wieder löschen. Somit wäre eine "Abbuchung" seitens des Drittanbieters nicht mehr möglich.

Nicht schlecht, oder?

Telly
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[3] RobbieG antwortet auf JStefan
13.06.2011 20:28
Tach,

Benutzer JStefan schrieb:
wenn ich lese dass eine neu gekaufte SIM-Karte mit Rufnummer noch die alten kostenpflichtigen Mehr-(oder Minder-)wert-Abonnements vom Vorbesitzer geschaltet hat, dann drängt sich mir doch der Eindruck auf, dass der Mobilfunkanbieter hier Gebrauchtware zum Preis von Neuware anbietet, ohne darauf hinzuweisen dass die Ware nicht neuwertig ist.

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Nachtrag: weiss jemand wie das datenschutzrechtlich aussähe, wenn auf der neuen Rufnummer auch gleich die alten Mailboxtexte und vor allem Anrufe(r) des Vorbesitzers noch gespeichert wären? Das würde einem entsprechend einsparwilligen Mobilfunkanbieter sicherlich noch einen weiteren Kosten-Schritt im internen Processing einsparen, hier nicht zu löschen .... ;-)

Das gibt es. Bei "vistream" (virtuelles Netz, Vorwahl 01570). Sie schalten ihre Mailboxen nicht wirklich ab, nur die Nummern. Kannst Du mit 01570-99-Nummer ausprobieren. Selbst wenn die Rufnummer stillgelegt ist, lebt die Mailbox weiter. Wenn Du die Mailbox-Geheimzahl noch weißt, kommst Du auch rein.