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Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen


19.07.2019 16:02 - Gestartet von Rentenempfänger
einmal geändert am 19.07.2019 16:06
Ich habe mir im Oktober 2016 eine Prepaid-Karte bei Lidl-connect für 15 € gekauft.
Sie wurde in 2016 und 2017 genutzt. Das vorhandene Guthaben habe ich mir nach der Nutzung immer aufgeschrieben - zuletzt ca. 12 € im Oktober 2017. Ich bin kein Vielnutzer des Handys. Ich habe einen Festnetzanschluss, der gewöhnlich genutzt wird. Das Handy ist nur für Notfälle bzw. besondere Situationen gedacht. Ich wollte das Handy jetzt wieder benutzen, da kam nur "kein Dienst". Aufladen war ja aus meiner Sicht nicht nötig wegen des noch vorhandenen Guthabens. Daraufhin habe ich die Kundenbetreuung angeschrieben, die Antwort kam schnell: Laut Kundenprofil wegen länger anhaltender Nichtaufladung deaktiviert, Bezug auf § 4 der AGB, wäre nicht reaktivierbar. Man behält sich das Recht vor, nach 6 Monaten der Inaktivität zu sperren. Habe nochmals die Kundenbetreuung angeschrieben, denn das Guthaben darf ja nicht mehr verfallen - erst nach 3 Jahren. Auf das BGH-Urteil vom 09.06.2011 habe ich verwiesen und um Erstattung des noch vorhandenen Guthabens gebeten, da die 3 Jahre ja noch nicht um sind. Wieder kam eine schnelle Antwort: Die SIM-Karte wäre seit 11.04.2018 deaktiviert und es wären keine Buchungsdaten mehr zum Vertrag vorhanden. Eine Mail zur geplanten Deaktivierung habe ich jedoch nicht gefunden. Somit hält sich der Anbieter nicht daran, dass das Guthaben vor Ablauf der 3-Jahresfrist zu erstatten ist.
Der Betrag ist nicht groß, aber mir geht es hier um das Prinzip des Umganges mit den Kunden.
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[1] Kuch antwortet auf Rentenempfänger
19.07.2019 16:56
Hallo,

da Prepaid-Karten keine Vertragslaufzeit haben, können diese von beiden Seiten (auch vom Provider!) jederzeit gekündigt werden, damit müssen Sie grundsätzlich immer rechnen, selbst bei regelmäßigen Aufladungen. Es gibt keine Regelung, die einem Provider vorschreibt, eine Prepaidkarte ohne Vertragslaufzeit unbegrenzt am Leben zu erhalten. In der Regel erfolgt die Kündigung der Prepaidkarte per SMS. Und wenn die SIM-Karte über Monate oder Jahre nicht ins Netz eingebucht ist (wofür der Kunde verantwortlich ist), kommt diese Kündigungs-SMS nicht an, die Kündigung ist aber trotzdem wirksam und wird meist innerhalb eines Monats umgesetzt. Gerade bei älteren unregistrierten SIM-Karten ist die SMS meist auch der einzige Kontaktweg, da dem Provider außer der Rufnummer keine weiteren Daten des Kunden vorliegen.

Das vom Kunden aufgeladene Restguthaben darf aber nicht verfallen, sondern muss vom Provider ausbezahlt werden:

https://www.teltarif.de/mobilfunk/prepaid/...

Wenn Lidl Connect dazu kein Formular bereithält, dann nutzen Sie einfach den von der Verbraucherzentrale vorbereiteten Musterbrief und senden diesen schriftlich per Post an die Kundenbetreuung:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2018-03/Musterbrief_Prepaid-Restguthaben%20auszahlen%20lassen.pdf

Adresse:
LIDL Connect Kundenbetreuung
Postfach 100 254
16285 Schwedt

In unserem ausführlichen Ratgeber empfehlen wir als Prepaid-Alternative Vertragstarife ohne Grundgebühr:

https://www.teltarif.de/handy-vertrag-ohne-...

Wenn Sie ein Notfallhandy haben möchten, das mindestens 2 Jahre erreichbar ist, empfehlen wir Ihnen einen Laufzeitvertrag ohne Grundgebühr bzw. mit einer geringen Grundgebühr. Derartige Tarife finden Sie in unserem Tarifvergleich:

https://www.teltarif.de/tarife/handy/vertrag/?...

Bekannte Beispiele sind die Tarife "congstar wie ich will" und "Kevag Basic" ohne Grundgebühr mit 24-Monats-Vertrag:

https://www.teltarif.de/a/congstar/postpaid-...

https://www.teltarif.de/a/kevag/basic.html

https://www.kevag-telekom.de/privatkunden/mobilfunk/tarife

Beide Tarife haben wir hier miteinander verglichen:

https://www.teltarif.de/tarif-vergleich-...

Der "congstar wie ich will" wird aber nicht mehr online vermarktet und ist nur noch telefonisch über die congstar-Hotline buchbar.

Alexander Kuch