Benutzer taipan schrieb:
ich habe eine PREPAID karte bei discotel/eteleon. vor einem monat habe ich die änderung des anbieters vom prepaid auf postpaid widersprochen und meine karte gekündigt. nach 2 wochen kam die bestätigung der kundigung zum 31.12.13. vor 10 tagen per sms und mail wurde informiert, >das Guthabenkonto Ihrer discoTEL Mobilfunkkarte mit der Rufnummer 0176xxxxxxx ist aufgebraucht. Damit können Sie ab sofort keine Gespräche mehr führen. Selbstverständlich sind Sie aber weiterhin für Anrufer erreichbar.< jetzt ganz überraschend bekomme ich die folgenden mail....
>Sehr geehrter Herr xy,
freundlichst möchten wir auf unsere vorherige Mail verweisen. Leider konnten wir bis zum heutigen Tag noch keinen Ausgleich Ihres Kundenkontos feststellen.
Ihr Guthabenkonto beträgt aktuell -22.45 Euro. Um zu verhindern, dass Ihre discoTEL Mobilfunkkarte vollständig gesperrt wird, haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten einen Ausgleich Ihres Mobilfunkkontos vorzunehmen:
[...]
ich will nicht die meldung einfach ignorieren und möchte wissen, ob prepaid prepaid ist und so auch gemeint ist, oder ob prepaid auch nach betrug riechen kann. ich kann mir vorstellen, dass viele menschen einfach bezahlen werden.......
Diese Masche ist leider bei vielen Telefonieanbietern verbreitet. Wer zahlt, ist der Dumme. Meistens versucht man den Kunden mit immer höheren Forderungen einzuschüchtern, auch wenn dafür, wie in Deinem Fall, überhaupt keine vertragliche Grundlage existiert. Du hast der Vertragsänderung
1. widersprochen und
2. Gekündigt.
Eins hätte schon für sich genommen gereicht, aber doppelt hält bekanntlich besser.
Discotel hat trotzdem beides ignoriert. Die Karte sollte inzwischen abgeschaltet sein - ist sie nicht. Wenn sie läuft, hat sich der ursprüngliche Vertrag dank Deines Widerspruchs nicht geändert- und bei dem kann man (wohl) nicht ins Minus geraten. Auch das ist Discotel herzlich egal.
Mein Tip: Handle so, wie man Dich behandelt und ignoriere weitere Meldungen wie man Dich ignoriert. Ich sehe keine Chance für Discotel, das Sie Dir irgendwas können. Vorausgesetzt, Du kannst den Widerspruch und die Kündigung beweisen.