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Einschreiben kann man sich sparen!


19.07.2018 20:37 - Gestartet von CyberSW
Wer kommt nur auf die Idee, so nen Müll in den Ratgeber zu schreiben?

Mit einem Einschreiben beweist man nur den Zugang eines Briefumschlags.
Der Inhalt ist NICHT bewiesen .. also kann man sich das sparen.

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[1] tfg antwortet auf CyberSW
26.05.2020 20:30
Benutzer CyberSW schrieb:
Wer kommt nur auf die Idee, so nen Müll in den Ratgeber zu schreiben?

Mit einem Einschreiben beweist man nur den Zugang eines Briefumschlags.
Der Inhalt ist NICHT bewiesen .. also kann man sich das sparen.


Die Meinung "Einschreiben kann man sich sparen!" halte ich für ziemlich naiv und völlig realitätsfern.

Natürlich könnte der Anbieter im Zweifelsfalle behaupten, nur einen leeren Umschlag erhalten zu haben. In der Praxis wird er dies aber kaum tun, weil sich so etwas herumsprechen würde.

Wenn man vor Gericht glaubhaft macht, dem Anbieter eine Kündigung (deren Kopie man natürlich im Verfahren vorlegt) per Einschreiben geschickt zu haben, wird das Gericht in aller Regel diesem Anscheinsbeweis Glauben schenken und die dreiste Behauptung, man habe einen leeren Umschlag erhalten, zurückweisen.
Idealerweise könnte man noch einen Zeugen (Ehepartner etc.) benennen, der bestätigen kann, das das fragliche Schreiben tatsächlich im Umschlag war.

Daher: Wichtige Kündigungen usw. IMMER PER EINSCHREIBEN.
Es ist die paar Euros Wert.

Ganz nebenbei: Wenn man - wie im Artikel ebenfalls empfohlen - nicht im letzten Moment, sondern unmittelbar nach Vertragsbeginn kündigt, kann man dies getrost auch kostenlos per EMail erledigen. Der Anbieter weiß, dass noch viel Laufzeit vor ihm liegt und der Kunde auf der Kündigung beharren wird. Er wird i.d.R. die Kündigung kurzfristig per Mail bestätigen. Mir hat das bisher immer ausgereicht.
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[1.1] CyberSW antwortet auf tfg
26.05.2020 21:51
Benutzer tfg schrieb:

Natürlich könnte der Anbieter im Zweifelsfalle behaupten, nur einen leeren Umschlag erhalten zu haben. In der Praxis wird er dies aber kaum tun, weil sich so etwas herumsprechen würde.

Passiert oft genug.

Wenn man vor Gericht glaubhaft macht, dem Anbieter eine Kündigung (deren Kopie man natürlich im Verfahren vorlegt) per Einschreiben geschickt zu haben, wird das Gericht in aller Regel diesem Anscheinsbeweis Glauben schenken und die dreiste Behauptung, man habe einen leeren Umschlag erhalten, zurückweisen.

Herzlich willkommen im Traumland - in der Realität stehst damit einfach nur dumm da. Da du als Versender einen Vorteil haben willst, musst du Beweisen das der Empfänger die Kündigung erhalten hat - das geht mit einem Einschreiben nicht.

Das sehen auch die Gerichte so, also ist das Schreiben nichtig.
Wenn kein anderer Beweis über den Zugang erbracht wird, wars das.

Idealerweise könnte man noch einen Zeugen (Ehepartner etc.) benennen, der bestätigen kann, das das fragliche Schreiben tatsächlich im Umschlag war.

Ehepartner sind keine glaubhaften Zeugen.
Unabhängig davon ist es kein Beweis, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat.

Stehst also wieder nur dumm da.

Daher: Wichtige Kündigungen usw. IMMER PER EINSCHREIBEN. Es ist die paar Euros Wert.

Daher: Die paar Euro sparen und es gleich richtig versenden.
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[1.1.1] Hofrat antwortet auf CyberSW
26.05.2020 22:07
Daher: Die paar Euro sparen und es gleich richtig versenden.
Was ist für Dich richtig versenden?

Mir fällt da nur ein Zustellung durch Gerichtsvollzieher.
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[1.1.1.1] lif1980 antwortet auf Hofrat
08.09.2020 14:25
Benutzer Hofrat schrieb:
Daher: Die paar Euro sparen und es gleich richtig versenden.
Was ist für Dich richtig versenden?

Mir fällt da nur ein Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

Per Fax, durch das Sendeprotokoll ist eindeutig belegbar, dass die Kündigung in den Machtbereich des Partners gelangt ist.

Statt ein Familienmitglied zu beauftragen, einen vertrauenswürdigen Boten nutzen und idealerweise das Schreiben vor dessen Augen in den Umschlag stecken. Der Bote brauchst sich nur das Datum zu notieren und kann dann vor Gericht aussagen, sofern notwendig.
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[1.1.1.1.1] Max Baumann antwortet auf lif1980
24.05.2021 19:32
Benutzer lif1980 schrieb:

Per Fax, durch das Sendeprotokoll ist eindeutig belegbar, dass die Kündigung in den Machtbereich des Partners gelangt ist.

Statt ein Familienmitglied zu beauftragen, einen vertrauenswürdigen Boten nutzen und idealerweise das Schreiben vor dessen Augen in den Umschlag stecken. Der Bote brauchst sich nur das Datum zu notieren und kann dann vor Gericht aussagen, sofern notwendig.

Dumm nur das viele Unternehmen keine Kontaktmöglichkeit per Fax mehr anbieten.
Und auch ein Fax ist nicht unbedingt rechtsverbindlich, da zwar der Sendebericht vorliegt, aber trotzdem Seiten nicht zwingend einwandfrei beim Unternehmen ankommen.

Ich hab erst kürzlich mit Sky einen Kommunikations Monolog bzgl. Ablehnung der neuen AGB hinter mir.
Diverse Hinweise aus Foren via E-Mail versucht, mit unterschriebenem pdf Anhang etc.
Keine Reaktionen von Sky.
Erst ein Einschreiben an Sky als letzte Maßnahme hat gefrucht und mir wurde der Widerspruch innerhalb weniger Tage bestätigt.
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[1.1.2] wwadepohl antwortet auf CyberSW
25.05.2021 08:26
Benutzer CyberSW schrieb:
Benutzer tfg schrieb:

Natürlich könnte der Anbieter im Zweifelsfalle behaupten, nur einen leeren Umschlag erhalten zu haben. In der Praxis wird er dies aber kaum tun, weil sich so etwas herumsprechen würde.

Passiert oft genug.

Wenn man vor Gericht glaubhaft macht, dem Anbieter eine Kündigung (deren Kopie man natürlich im Verfahren vorlegt) per Einschreiben geschickt zu haben, wird das Gericht in aller Regel diesem Anscheinsbeweis Glauben schenken und die dreiste Behauptung, man habe einen leeren Umschlag erhalten, zurückweisen.

Herzlich willkommen im Traumland - in der Realität stehst damit einfach nur dumm da. Da du als Versender einen Vorteil haben willst, musst du Beweisen das der Empfänger die Kündigung erhalten hat - das geht mit einem Einschreiben nicht.

Das sehen auch die Gerichte so, also ist das Schreiben nichtig. Wenn kein anderer Beweis über den Zugang erbracht wird, wars das.

Das kommt ganz darauf an. Ganz wichtig ist, dass die Anschrift korrekt ist. Also richtige Schreibung des Strassennamens und richtige Hausnummer. Dann ist das Einwurfeinschreiben soviel wert, wie ein Fax.

Wer sicher gehen will, und wenn es um nenneswerte Beträge geht, wählt die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Das kann sich sehr schnell lohnen.
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[1.1.3] Einschreiben, nie Rückschein bekommen, kam aber an
krassDigger antwortet auf CyberSW
25.05.2021 09:36
Benutzer CyberSW schrieb:
Daher: Die paar Euro sparen und es gleich richtig versenden.

Bei mir war es bisher immer so, dass ich von dem Einschreiben nie einen Rückschein gesehen habe und auch der Trackingcode nicht funktioniert hat, die entsprechenden Kündigungen aber immer angekommen sind.

Habt ihr da ähnliche Erfahrungen gemacht?
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[1.1.3.1] Verbraucherberatung: Sehr empfehlenswert!
macneptun antwortet auf krassDigger
25.05.2021 10:54
Die Verbraucherberatung arbeitet sehr erfolgreich.
Mich hat die Verbraucherberatung 2013 für € 9 innerhalb von 24 Stunden aus einem 1+1 DSL-Vertrag befreit.

Streitpunkt war ein eklatanter Einbruch der Datenrate, für die allerdings ein Logging über 3 Monate vorlag.
Die Hotline hatte vorher festgestellt, daß unser Haus 7 km nach Norden versetzt worden sei, wobei sich dann der Leitungswiderstand verdoppelt hat.

Scheinbar kennt die Verbraucherberatung bei den für Fehlleistungen bekannten Unternehmen die richtigen Ansprechpartner.
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[1.1.3.1.1] abrazzo antwortet auf macneptun
25.05.2021 11:53
Benutzer macneptun schrieb:

Die Hotline hatte vorher festgestellt, daß unser Haus 7 km nach Norden versetzt worden sei, wobei sich dann der Leitungswiderstand verdoppelt hat.

Euer Haus wurde 7km versetzt?? Wie geht das denn? Und das euch die Hotline gesagt, ihr selber habt nicht gemerkt, dass ihr plötzlich woanders wohnt? :-)
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[1.1.3.1.1.1] macneptun antwortet auf abrazzo
25.05.2021 12:06
Wenn die das sagen, dann stimmt das.
Immerhin sitzen da kompetente Leute, die ursprünglich einen erlernten Job in der Nachrichtentechnik hatten, gut Deutsch sprechen und anständig bezahlt werden.
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[1.2] Azzel antwortet auf tfg
10.12.2021 04:16
Benutzer tfg schrieb:
Ganz nebenbei: Wenn man - wie im Artikel ebenfalls empfohlen - nicht im letzten Moment, sondern unmittelbar nach Vertragsbeginn kündigt, kann man dies getrost auch kostenlos per EMail erledigen.

Leider gibt es ein paar ausgefuchste Anbieter, die mit Eingang der Kündigung bestimmte Vertragsvorteile entfallen lassen.
Im Dümmsten Falle kostet der Vertrag dann keine 15,99 im Monat sondern bis Ende der MVLZ 34,99.