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Nun geht es Gewerbetreibenden an den Geldbeutel!


13.05.2015 16:48 - Gestartet von Kai Petzke
Benutzer Weltoffener schrieb:
Nach dem Verbraucher durch die Gesetzesänderungen der Vergangenheit besser geschützt werden. Verlagern die Abzocker ihr Augenmerk auf Kleinunternehmer und stürzen sich gerade zu auf diese. Taucht ein neues Unternehmen zum Beispiel bei den Gelbenseiten auf, wird es bombadiert mit nach UWG verboten Cold Call´s.

Cold Calls sind bei Unternehmen zulässig. Nur gegenüber Verbrauchern sind sie nach § 7 und § 20 UWG ausdrücklich verboten. Es wäre auch schlimm, wenn man ein Unternehmen nicht anrufen dürfte, um diesem etwas anzubieten.

In einen Gespräch wird eine bereits bestehende Geschäftsverbindung vorgetäuscht, die Abzocker geben sich gerne als "Branchebuch" oder "Google Mitarbeiter" aus.

Dieses "Geschäft" mit den Adressbucheintragungen ist alles andere als neu. Das gibt es schon seit dutzenden von Jahren. Dagegen machen kann man tatsächlich wenig, denn das Angebot von Marketing-Dienstleistungen ist nunmal nicht per se unseriös.