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Unitymedia Vertragskündigung 3 Jahre nicht wirksam


29.08.2019 14:11 - Gestartet von BeaW
Ich habe im Oktober 2016 bei meinem Vermieter um die Kündigung des Kabelanschlusses für meine Mietwohnung gebeten, weil ich einen Entertain TV Vertrag abgeschlossen hatte. Mein Vermieter (Wohnungseigentümer) hat diese Kündigung sofort an die Hausverwaltung weitergeleitet, um die Kündigung zu veranlassen. Dennoch habe ich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 die Anschlussgebühren in meinen Umlagen bezahlen müssen. Angeblich weil lt. Hausverwaltung eine lange Kündigungsfrist mit Unitymedia bestünde. Von anderen Nachbarn (Wohnungseigentümer) habe ich erfahren, dass ihre Kündigungen sofort wirksam wurde. Was kann ich tun? Gibt es eine 3-jährige Kündigungsfrist???
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[1] 38385901 antwortet auf BeaW
15.10.2019 21:06
Benutzer BeaW schrieb:
Ich habe im Oktober 2016 bei meinem Vermieter um die Kündigung des Kabelanschlusses für meine Mietwohnung gebeten, weil ich einen Entertain TV Vertrag abgeschlossen hatte. Mein Vermieter (Wohnungseigentümer) hat diese Kündigung sofort an die Hausverwaltung weitergeleitet, um die Kündigung zu veranlassen. Dennoch habe ich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 die Anschlussgebühren in meinen Umlagen bezahlen müssen. Angeblich weil lt. Hausverwaltung eine lange Kündigungsfrist mit Unitymedia bestünde. Von anderen Nachbarn (Wohnungseigentümer) habe ich erfahren, dass ihre Kündigungen sofort wirksam wurde. Was kann ich tun? Gibt es eine 3-jährige Kündigungsfrist???
Sehr oft gibt es zwischen Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung und Kabelnetzbetreiber Langzeitverträge. Oft ist eine Kündigung einzelner Wohnung im Objekt garnicht möglich, da sich hierbei auch oft die Gebühren ändern würden, hier kommt man nur aus dem Vertrag wenn die Versorgung für das gesamte Objekt gekündigt wird.