19.12.2005 09:26 - Gestartet von kedmanee
einmal geändert am 19.12.2005 09:36
Zitat: 'Der Kunde ist verpflichtet ... den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers zu benutzen.'
Aber ich hatte schon vor meine Webseite selbst zu hosten. Das hatte der Berater im Gespräch direkt bestätigt. Selbst wenn ich einen SSH-Server starte um mich von auswärts auf meinen Rechner zu verbinden. Dann verstoße ich schon gegen diese Regel. Wer hat den da Erfahrungen wie das in der Praxis gehandhabt wird?
p.s. Noch 'ne Frage. Bei "Kabel Phone" kann ich da noch preselect-Anbieter wie 01038, 01070 benutzen?