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Sippenhaft


16.06.2012 01:52 - Gestartet von CBS
Ich dachte, in Deutschland ist dieses Recht der Sippenhaftung aus dunkler Zeit abgeschafft. Oder habe ich etwas übersehen und verstehe es einfach falsch?
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[1] RE: Sippenhaft / Nein
getodavid antwortet auf CBS
18.06.2012 11:00
Benutzer CBS schrieb:
Ich dachte, in Deutschland ist dieses Recht der Sippenhaftung aus dunkler Zeit abgeschafft. Oder habe ich etwas übersehen und verstehe es einfach falsch?

Ja, und zwar dass die Presse - auch Teltarif - hier (weil die Klägerin das ins Spiel gebracht hat) sich vor allem auf den Aspekt versteift, dass der tatsächliche Verursacher der eigene (volljährige) Sohn ist. Darum geht es aber eigentlich im Grunde gar nicht.

Was hier greift ist die Störerhaftung (Die es in D nunmal so - leider - gibt). Und die besagt dass ein Anschlussinhaber grundsätzlich für alle von seinem Anschluss begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich ist.

Und zwar unabhägig davon, ob es sich beim tatsächlichen Versursacher um den eigenen Sohn oder den Hund des Nachbarn handelt.

Von einer Haftung des Inhabers kann Abstand genommen werden, wenn der tatsächliche Verursacher ermittelbar ist (Das ist hier der Fall: der eigene Sohn) und nachgewiesen wird, dass der Anschlussinhaber alles unternommen hat, dass der Rechtsbruch nicht begangen werden konnte. Und das kann im konkreten Fall eben nicht nachgewiesen werden, die Dame hat vielmehr ihren Sohnemann schalten und walten lassen wie dieser wollte.

Damit bleibt sie dann in der Verantwortung - dass der Versursacher der eigene volljährige Sohn ist ist dabei eigentlich im Grunde völlig unerheblich, es hätte genausogut ein Bekannter oder der Nachbar sein können. Insofern keine Sippenhaft sondern ganz klassische Störerhaftung. Dass die mal dringend reformiert werden müsste steht auf einem anderen Blatt.

Der entscheidende Satz im Artikel ist auch eigentlich folgender: "Wer anderen seinen PC samt Internet-Anschluss überlasse, müsse geeignete Maßnahmen ergreifen, um Urheber­rechts­verletzungen - beispielsweise über P2P-Netzwerke - zu verhindern."