Benutzer eggx schrieb:
Die Rechtsprechung ist im Bereich der zivilrechtlichen Störerhaftung derzeit sehr unübersichtlich. Ich bin als Vorstandsmitglieds eines Vereins, der einen gemeinsam benutzten DSL-Anschluss bereitstellt, derzeit auch damit befasst :(
Übrigens: Der Sohnemann könnte das evtl. hochgesicherte PC-System einfach mit einem "System-on-Stick", also einem Linux-USB-Stick oder VirtualBox-USB-Stick links liegen lassen, den Router abklemmen oder manipulieren/zurücksetzen und einfach mit einem (evtl. fremden) DSL-Modem verbinden und schon ist jedes Elternteil/paar machtlos! Ob Die Eltern dann auch noch haften dafür sollen??
Ja, gegen Böswilligkeit ist nichts zu machen. Meine naive erste Schutzmaßnahme an einem VDSL50-Anschluss war z.B., dem Speedport-Router zwangsweise einen OpenDNS-Server unterzuschieben und entsprechende Seiten im OpenDNS-Dashboard zu sperren. Klappt ganz gut, dachte ich, weil die meisten User DHCP nutzen (sonst hätte ich auch noch versucht, eigene DNS-Abfragen zu unterbinden). Aber was hat unser späterer Filesharer gemacht: Werksreset des Speedport - der holt sich seine Zugangsdaten dann automatisch neu und hat alle sonstigen Einschränkungen vergessen.
Im Moment beschaffen wir gerade eine Lösung, die eine komplette Verbindungsdatenerfassung für ca. 12 Monate auf externem Server leisten soll. Selbst schuld!
Dank der Möglichkeit mancher Software, ihre Protokolle zu verschlüsseln, reicht eine Firewall da einfach nicht.